«Zuerst muss der Kostenteiler festgelegt werden»

In Breitenbach könnte die Problematik der Altlastensanierung im Verfahren der Melioration zu einer Lösung kommen, sagt Gemeinderat und FDP-Kantonsrat David Häner.

Zuständig für belastete Standorte in Breitenbach: Gemeinderat und FDP-Kantonsrat David Häner. Foto: Bea Asper
Zuständig für belastete Standorte in Breitenbach: Gemeinderat und FDP-Kantonsrat David Häner. Foto: Bea Asper

Wochenblatt: In Breitenbach gibt es einige Altlasten. Wie geht die Gemeinde mit dem vor 60 Jahren vergrabenen Müll um?

David Häner: Die Auflistung, wo sich in Breitenbach belastete Standorte befinden, liegt seit einigen Jahren vom Amt für Umwelt des Kantons Solothurn vor. Die Angaben dafür hatte man dem Archiv entnommen. Es fand dann eine Erstbeurteilung statt, ob eine mögliche Gefährdung besteht oder nicht. Aufgrund der Resultate wurden die Deponien in zwei Klassen eingeteilt: In untersuchungsbedürftig oder nicht untersuchungsbedürftig. Die Hoheit über die Klassifizierung der Deponien und über Massnahmen liegt beim Kanton.

Suchte man bei der Untersuchung auch nach Zeugen?

Deponien werden immer nach dem gleichen Ablauf beurteilt. Im ersten Schritt erfolgt eine historische Untersuchung, bei der Zeitzeugen, Staatsarchiv sowie Gemeindearchiv konsultiert werden, um eine Einstufung der Deponie vornehmen zu können. Falls notwendig folgt die technische Untersuchung, bei der Sondierungen vorgenommen und die Belastung von Boden und Wasser geprüft werden. Falls diese Resultate nicht den Normwerten entsprechen, folgen Detailuntersuchungen. Die Richtlinien dazu findet man in der Altlastenverordnung. Deponien werden dann in drei Kategorien eingeteilt: Überwachungsbedürftig, sanierungsbedürftig oder weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig

Dem Kataster des Kantons ist zu entnehmen, dass es in Breitenbach sanierungsbedürftige Standorte gibt, wie sehen die Zeitpläne aus?

Grundsätzlich muss man festhalten, dass dies vom Standorttyp abhängig ist. Es gibt in Breitenbach Ablagerungsstandorte sowie Betriebsstandorte, zu denen zum Beispiel auch unsere Schiessanlage zählt. Die Sanierung des Bodens bei Schiessanlagen wird zum grössten Teil von Bund und Kanton finanziert. Der zeitliche Ablauf läuft über ein Losverfahren ab, bis alle Standorte eine Sanierung durchlaufen haben. Ein Teil der Anlagen wurde bereits saniert, andere sind noch ausstehend. Bei den Ablagerungsstandorten ist gemäss Kataster bei zwei Deponien eine Sanierung oder Teilsanierung vorgesehen. Bei der Deponie «Mühlmatten» nahe dem Sportplatz Grien entspricht die Oberbodenbelastung nicht den Soll-Werten, so dass vom Amt für Umwelt eine Teilsanierung verfügt wurde. Das Grundwasser ist nicht gefährdet — dies geht aus den laufenden Kontrollen hervor. Im Moment befindet sich die Sanierung in der Vorbereitung, das heisst, bevor die baulichen Massnahmen vorgenommen werden, muss es eine Einigung über den Kostenverteiler geben. Die Federführung über diesen Kostenteiler liegt beim Bau- und Justizdepartement. Da es sich um eine nicht dringliche Sanierung handelt, steht es ebenfalls in Diskussion, das Bauvorhaben zusammen mit der Melioration durchzuführen. Dies gilt auch für die andere Deponie, welche sich im Gebiet des Arch- Hofes befindet. Da sind die Abklärungen ebenfalls noch am Laufen.

Wer wird beim Kostenteiler zur Verantwortung gezogen?

Der Kostenteiler variiert je nach Standort und verschiedener Faktoren, die Vorgaben dazu findet man im Umweltschutzgesetz. Zusammengefasst kann man sagen, dass der Grundeigentümer zwischen 0 und 30 Prozent der Kosten tragen muss. Wenn er wirtschaftlich profitiert (zum Beispiel in der Bauzone hat die Sanierung eine Wertsteigerung zur Folge) ist der Anteil höher als in der Landwirtschaftszone. Der Hauptanteil (70-100 Prozent) ist durch den Verursacher zu bezahlen. Handelt es sich um Siedlungsabfälle dann springen Bund und Kanton mit je 40 und 35 Prozent ein.

Gibt die Altlastensanierung in Breitenbach zu reden?

In den letzten Jahren ist das Thema in der Einwohnergemeinde nie zur Sprache gekommen. Im Rahmen der Melioration hingegen laufen natürlich verschiedene Gespräche zwischen dem Amt für Umwelt und den Grundeigentümern bezüglich Status und Zustand der Deponien.

Was passiert bei der Sanierung eines belasteten Standortes?

Wie tief der Boden abgetragen werden muss, hängt vom jeweiligen Sanierungsplan ab. Je nach dem wie stark das Material belastet ist, kommt der Aushub in eine spezielle Deponie (Typ B, D, E) oder in eine Verbrennungsanlage. Zur Zeit sind drei Deponien des Typs B in Betrieb: Die Deponien Weid (Hausenstein-Ifenthal) und Attisholz (Riedholz) sowie ein Typ B Kompartiment in der Deponie Erlimoos (Trimbach). Hier werden Abfälle mit einer geringen Schadstoffbelastung abgelagert. Es handelt sich dabei vorwiegend um nicht wieder verwertbare und nicht brennbare Bauabfälle sowie andere Abfälle mit einem ähnlichen Schadstoffverhalten (zum Beispiel schwach belasteter Bodenaushub).

Auf Deponien des Typs D werden Abfälle abgelagert, die zwar einen erhöhten Schadstoffgehalt ausweisen, jedoch in einer Form vorliegen, die eine Schadstoffauswaschung weitgehend verhindert. Dies können verfestigte Rückstände aus der Rauchgasreinigung sein. Das Sickerwasser dieser Deponien muss die Qualitätsanforderungen für die Einleitung in einen Vorfluter erfüllen. Im Kanton Solothurn wird aktuell keine Deponie Typ D betrieben, es gibt aber zwei Deponien des Typs E — in Trimbach und in Härkingen. Auf Deponien Typ E werden Abfälle gelagert, die aufgrund eines geringen organischen Anteils noch eine biologische Reaktion hervorrufen können sowie Abfälle, bei denen die Gefahr der Auswaschung von Schadstoffen besteht.

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