Neuer Vertrag für die Entsorgung der Tiere
Im Thierstein müssen die Gemeindeversammlungen über eine neue rechtliche Basis für die regionale Tierkörpersammelstelle befinden.
Im Container der regionalen Tierkörpersammelstelle in Büsserach landen Haustiere (vom Hamster über die Katze, den Hund bis zur Schlange), Nutztiere bis 200 Kilogramm, überfahrene Wildtiere als auch die tierischen Abfälle der Notschlachtstelle. Die Bevölkerung kann die Tierkadaver zu jeder Tages- und Nachtzeit entsorgen, die Kühlkammer ist nicht abgeschlossen und sie steht der Bevölkerung aus dem Thierstein und den angeschlossenen Laufentaler Gemeinden Blauen, Brislach, Dittingen, Laufen, Wahlen und Zwingen zur Verfügung. Nachdem die Container oft überfüllt waren, konnte die Anlage vor einem Jahr mit einer neuen Kühlkammer erweitert werden. Neu ist sie videoüberwacht. In der Vergangenheit war es vorgekommen, dass tote Tiere vor der Türe deponiert wurden — und einmal hatte der Abwart ein Schaf im Container gefunden, das noch lebte.
Die Gemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Tierkörpersammelstelle zur Verfügung zu stellen. Für die Anlage in Büsserach wenden die Gemeinden derzeit rund einen Franken pro Einwohner auf. Für die Entsorgung von Tierkadavern stehen zusätzlich Gelder aus der kantonalen Tierseuchenkasse zur Verfügung. Die tierischen Abfälle werden wöchentlich mit dem Lastwagen abgeholt und nach Lyss in die Verbrennungsanlage geführt. Die Tierkadaverstelle in Büsserach war 1982 von den Thiersteiner Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem landwirtschaftlichen Bezirksverein und den Tierversicherungsgesellschaften ins Leben gerufen worden. Sie ist an die Notschlachtstelle, die vom Kantonstierarzt überwacht wird, angegliedert.
Neue rechtliche Basis
Die neuen kantonalen Vorgaben bei der Rechnungsführung verlangen von den Thiersteiner Gemeinden, dass sie ihre regionale Tierkörpersammelstelle rechtlich auf eine neue Basis stellen. Die Organisation wurde bisher von Karl Laffer aus Bärschwil präsidiert. Mit Unterstützung von Susanne Koch, Gemeindepräsidentin von Erschwil, und Daniel Stehlin, Gemeindepräsident von Himmelried, und der juristischen Beratung durch Anwalt Daniel Urech aus Dornach wurde eine zeitgemässe Rechtsform ausgearbeitet und den Gemeinden zur Beratung vorgelegt.
Einige Gemeinderäte haben die neue Gesellschaft bereits genehmigt und zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet. In Breitenbach erfolgte dies am Montagabend einstimmig. Die Thiersteiner Gemeinden und der landwirtschaftliche Bezirksverein sollen weiterhin Eigentümer der Gebäulichkeiten in Büsserach bleiben. Für den Betrieb gibt es neu aber eine GmbH mit einer Geschäftsstelle. Mit ihr können die Gemeinden ab nächstem Jahr eine Leistungsvereinbarung abschliessen. «Für die Einwohnerschaft wird es keine Änderungen geben», stellte Breitenbachs Gemeindepräsident Dieter Künzli an der Sitzung vom Montag fest. Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag sei es gelungen, eine regionale Errungenschaft rechtlich auf eine neue Basis zu stellen und die Zukunft der Tierkörpersammelstelle und der Schlachtung vor Ort zu sichern.