Bund und Kanton zahlen wenn die Natur profitiert

Die Güterregulierung von Breitenbach und Büsserach, die eine Bodenverbesserung zum Ziel hat, kam lange nicht vorwärts. Die Gründungsversammlung fand 2011 statt. Bis 2016 wurde die Arbeit durch Einsprachen blockiert. Jetzt liegt das Vorprojekt der Melioration vor.

Güterregulierung: Wichtiger Bestandteil ist die ökologische Aufwertung des Gebietes Oberfeld in Büsserach. Foto: Bea Asper

Es ist ein langwieriges und ein kostspieliges Verfahren — voraussichtlich wird es 13 Millionen Franken verschlingen. Von den Massnahmen profitiere nicht nur die Landwirtschaft, sondern vor allem auch die Bevölkerung, betont Heiner Studer, Präsident der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach. Es geht um die Kulturlandschaft, um Anpassungen an den Klimawandel und um die Vernetzung der Lebensräume. Für das Naherholungsgebiet spielt auch das 33 Kilometer lange Flurwegnetz eine Rolle. Bestehende Wege werden saniert, es entstehen neue, während andere entfallen, führt Studer aus.

Die Umsetzung ökologischer Massnahmen sei Voraussetzung für die Genehmigung und Kostengutsprache durch Bund und Kanton. «Unser Vorprojekt erfüllt alle Kriterien, um in den Genuss der maximalen Unterstützung von 80 Prozent zu kommen», hält Studer fest. Üblicherweise beteiligen sich die Gemeinden mit zehn Prozent an einer Melioration. Die Gemeinderäte von Breitenbach und Büsserach einigten sich darauf, den ursprünglich vorgesehenen Betrag zu halbieren. Die Gemeindeversammlungen von Breitenbach und Büsserach folgten diesen Anträgen, für die Güterregulierung jährlich 30000 anstatt 60000 Franken vorzusehen. Entsprechend höher fällt der Restkostenanteil für die Eigentümerschaft aus. «Büsserach wäre bereit, die jährlich 60000 Franken zu investieren, wenn Breitenbach mitmacht», weiss Studer aus den Gesprächsverhandlungen.

Ein wesentlicher Teil der ökologischen Massnahmen spielt sich auf 30 Hektaren im Gebiet Oberfeld in Büsserach ab. Der Hochstamm-Streubestand soll gesichert und aufgewertet werden. Mit extensiven Wiesen und Weiden und zusätzlichen Strukturelementen wie Ast- oder Steinhaufen wird die Biodiversität gefördert. Zudem soll das Fliessgewässer «Graben Blumengarten» auf einer Länge von 450 Metern renaturiert werden. Damit käme es im Streuobstbestand zu einem offenen Wiesenbächlein. Mit der Ausdolung und Aufwertung des Grabens Blumengarten könne in Ergänzung zum Gerenbächli und zum Oberen Graben eine bedeutende Vernetzung im westlichen Teil des Gebietes realisiert werden, erklärt Studer. Für Amphibien und aquatische Tier- und Pflanzenarten würden gute Lebensbedingungen geschaffen. In Büsserach sind weitere ökologische Aufwertungsmassnahmen in den Gebieten Leematt, Zil und Winkel geplant, sowie in den Reben und im Schlossguet. Zudem soll das kantonale Naturreservat Siglisberg-Riedgraben erweitert werden.

In Breitenbach sieht die Güterregulierung einen neuen Vernetzungsstreifen im Chäppeli und Buchshubel vor sowie weitere Aufwertungsmassnahmen im Margrieben und in der Helgenmatt. Hier ist vor allem auch eine Waldrandaufwertung vorgesehen.

Zur Grundlagenerarbeitung der Güterregulierung zählten auch Bodenuntersuchungen und die Überprüfung belasteter Standorte. Das weitere Vorgehen zur Bodensanierung wird durch das kantonale Amt für Umwelt koordiniert. Dem Geoportal ist zu entnehmen, dass die Kehrichtdeponie Siglisberg als belastet mit Überwachungsbedarf klassiert ist und es Sanierungsbedarf gibt für die Kehrichtdeponie Mühlmatt und für die Industrieabfalldeponie Arch.

Im Rahmen des Vorprojektes der Güterregulierung soll nun auch bereits eine Landentnahme vorgenommen werden — für die geplante Sanierung der Wahlenstrasse in Büsserach. Der Kanton Solothurn beabsichtige die Strasse zu verbreitern, um den Langsamverkehr zu berücksichtigen und muss dafür Land erwerben.

Die Grundeigentümerschaft der Flurgenossenschaft hatte bereits vor einem Jahr Gelegenheit, im Mitwirkungsverfahren Stellung zum Vorprojekt der Güterregulierung zu beziehen. Im Verlaufe des Mais konnten sie sowie Interessensvertretungen Einsprache erheben. Behandelt werden diese von der Schätzungskommission.

Abschluss bis im Jahr 2032

Das Vorprojekt bildet das Kernstück. Nach der Genehmigung durch Kanton und Bund kann anschliessend mit der eigentlichen Güterregulierung begonnen werden. Das erklärte Ziel ist die Schaffung von zusammenhängenden Ländereien mit guter Erreichbarkeit für die Bewirtschafter. Dafür wird der Alte Bestand ermittelt und öffentlich aufgelegt. Parallel zu den Bauarbeiten erfolgt der Neue Bestand. Die Dienstbarkeiten werden bereinigt und die Mehr- und Minderwerte berechnet. Bis dann wird die Güterregulierung noch einiges zu reden geben. «Der aktuelle Zeitplan rechnet mit einem Abschluss der Bauarbeiten und dem Neuantritt bis im Jahre 2032», sagt Studer.

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