Die Wahl der Schulratswahl

Sollen Schulrätinnen und Schulräte wie bisher durch das Volk oder vom Einwohnerrat gewählt werden? Um diese Kernfrage dreht sich die Abstimmung «Teilrevision der Gemeindeordnung» vom kommenden Sonntag.

Teilrevision – ja oder nein? Ob Schulrätinnen und Schulräte weiterhin vom Volk gewählt werden, entscheidet sich an der ­Abstimmung vom Sonntag. Foto: Symbolbild / Andrea Tina Stalder

Während Gegner von Demokratieabbau sprechen, fehlende Kompetenz und eine Machtkonzentration im Einwohnerrat befürchten, argumentieren Befürworter, dass neu aufgrund der Änderung im kantonalen Bildungsgesetz vor zwei Jahren ein Gesamtschulrat, wie er in Reinach bis anhin üblich war, nicht mehr zulässig ist. Stattdessen muss je ein Schulrat für die Primarstufe, die Sekundarstufe 1 und die Musikschule gewählt werden.

Tatsache ist: Der erforderliche Systemwechsel zu drei neuen Schulratsgremien macht das Wahlverfahren aufwendiger. Analog der vier anderen Baselbieter Gemeinden mit Gemeindeparlament – Allschwil, Binningen, Liestal und Pratteln – hat der Einwohnerrat vorgeschlagen, die Wahl des Schulrats künftig selbst zu übernehmen. Dieser Beschluss ist Teil der «Teilrevision Gemeindeordnung», die am Sonntag zur Abstimmung steht.

Zu überzeugten Gegnern der Vorlage gehört das Ehepaar Pierre Martin und Ursula Martin-Strebel, die beide Jahrzehnte im Schulrat, früher Schulpflege, tätig waren. «Der Schulrat braucht engagierte Mitglieder, die wissen, worum es geht», sagt Pierre Martin gegenüber dem Wochenblatt. «Wie der Einwohnerrat beurteilen will, ob eine Person geeignet ist oder nicht, ist mir nicht klar.» Auf den Einwand, dass Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte als Volksvertreter gewählt seien und in dessen Sinne Entscheidungen treffen, sagt er spöttisch: «Dann könnte der Einwohnerrat doch auch gerade den Gemeinderat wählen!» Die Wahl der Schulräte durch das Volk garantiere eine Nähe der Bürgerinnen und Bürger zu den schulischen Instanzen. «Die Wahl des Schulrats nun an den Einwohnerrat zu übertragen, ist ein Abbau von Demokratie.»

Schon die Parlamentsdebatte im vergangenen Herbst, als noch die Abschaffung des Schulrates zur Diskussion stand, zeigte den Stellenwert, den das Gremium grundsätzlich geniesst. Das Ansinnen des Gemeinderates, Kompetenzen des Schulrates bei sich selbst und den Schulleitungen zusammenzuführen, wurde deutlich abgelehnt.

Systemwechsel mit Fragen

Von Demokratieabbau nichts wissen will SP-Einwohnerrat und Präsident der Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit (BSG), Erwin Götschi: «Die Suche von Kandidaten und Kandidatinnen unterscheidet sich kaum vom bisherigen Verfahren. Die Stellen sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Interessierte Personen können ihre Kandidatur beim Einwohnerrat, den Ortsparteien oder eventuell direkt beim Büro des Einwohnerrats melden.» Der genaue Ablauf der Wahl werde durch das Einwohnerratsbüro bekannt gegeben werden. Kritik an der Arbeit der Schulratsbehörden könne beim Einwohnerratsbüro oder bei den Ortsparteien deponiert werden und werde bei Erneuerungswahlen ihre Wirkung zeigen.

Verständnis hat Götschi für die Unsicherheit, die bei Gegnern der Vorlage besteht: «Es ist nicht überraschend, dass der Systemwechsel einige offene Fragen und Unsicherheit mit sich gebracht hat, insbesondere mit der Aufhebung des Gesamtschulrats. Dies hat Gemeinde- und Einwohnerrat auch etwas unter Zeitdruck gebracht. Die Probleme können aber gelöst werden.»

Übergeordnetes Recht

Auf die Frage an die zuständige Gemeinderätin Béatrix von Sury (Mitte), wie es bei einer Ablehnung der Vorlage weitergehe, sagt sie: «Auch wenn die Teilrevision der Gemeindeordnung abgelehnt werden sollte, müssen drei verschiedene Schulräte gewählt werden. Hier geht übergeordnetes Recht zwingend vor. Alle anderen vorgeschlagenen Änderungen wären jedoch hinfällig. Folglich würden die Schulrätinnen und Schulräte weiterhin an der Urne gewählt, es gäbe keine stillen Wahlen bei den vorgeschlagenen Behörden.»

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