Wildruhegebiete in Münchensteins Wäldern
Mit Informationstafeln macht das Amt für Wald des Kantons Basel-Landschaft auch in Münchenstein auf Wildruhegebiete aufmerksam. Offenbar passt dies nicht allen: Bereits wurden Vandalenakte an den Schildern beobachtet.
Guido Herklotz
Seit Kurzem macht das Amt für Wald des Kantons Basel-Landschaft mithilfe von Informationstafeln auf sogenannte Wildruhegebiete aufmerksam. Dabei handelt es sich um Waldzonen, in denen das Wild nicht durch übermässige Aktivitäten gestört werden darf. Hier dürfen gemäss kantonalem Jagdgesetz sowie Bundesgesetz über den Wald von Passanten die befestigten Wege nicht verlassen werden. Ausserdem gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
Rehe, Füchse und Dachse
Auch in Münchensteins Wäldern sind Rehe, Füchse und Dachse zu Hause. «Die Ruhezonen sind notwendig, weil der Druck auf den Wald immer wie grösser wird. Sei es von Bikern, Spaziergängern mit ihren Hunden oder Joggern», sagt Guido Siegrist, Leiter allgemeine Dienste der Gemeinde Münchenstein. Es gibt nur noch wenige Gebiete, in denen sich Wildtiere aufhalten können. Aktiv sind sie zum Beispiel im Gebiet Neu-Münchenstein im Wald entlang der Reinacherstrasse. «Tiere, die gestört und aufgescheucht werden, flüchten und werden dann oftmals auch auf der Bruderholzstrasse angefahren», erklärt Siegrist weiter. Bereits wurden dieses Jahr sechs Rehe auf dieser Strasse getötet. Auch im Gebiet «Au» wird gebeten, Rücksicht auf die Tiere zu nehmen.
Informationstafeln ausgerissen
Offenbar passen die Vorschriften nicht allen: Bereits mussten auch schon Vandalenakte an den entsprechenden Informationstafeln beobachtet werden. Siegrist: «Die Tafeln wurden samt Pfosten ausgerissen. Natürlich gibt es Beschränkungen. Wenn sich jedoch alle ein wenig an die Spielregeln halten, könnten wir alle gut aneinander vorbeikommen». Die Gemeindepolizei Münchenstein macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Verstösse gegen den Leinenzwang von Hunden und das Verlassen der Pfade in Wildruhegebieten auch ohne Signalisation mit Geldbussen geahndet werden. Die Wildruhegebiete auf dem Gemeindebann Münchensteins sind auf der Website www.muenchenstein.ch unter der Rubrik «Aktuelles» ersichtlich.