Parteiunabhängiges Komitee verlangt Ersatz für die Buslinie 58

Per Fahrplanwechsel am 15. Dezember ist die Buslinie 58 Geschichte. Ein Komitee wird an der Gemeindeversammlung eine Petition für die Schaffung eines Ersatzangebots einreichen.

Schluss mit Ortsbus: Die Buslinie 58, die in Münchenstein eine Querverbindung zu den Tramlinien bildet, fällt den Sparbemühungen des Kantons zum Opfer und verschwindet per 15. Dezember aus dem Fahrplan.  Foto: Lukas Hausendorf
Schluss mit Ortsbus: Die Buslinie 58, die in Münchenstein eine Querverbindung zu den Tramlinien bildet, fällt den Sparbemühungen des Kantons zum Opfer und verschwindet per 15. Dezember aus dem Fahrplan. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Seit gut einem halben Jahr können die Münchensteiner von einem Ortsbus profitieren, der den westlichen mit dem östlichen Dorfteil verbindet. Mit dem nächsten Fahrplanwechsel am 15. Dezember verschwindet dieses Angebot aber wieder. Der Landrat hat die Finanzierung der Linie 58 aus dem siebten generellen Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr für die Jahre 2014 bis 2017 gestrichen. Damit spart der Kanton jährlich 850 000 Franken. So viel kostete der Betrieb der Buslinie, die vom Bruderholzspital quer durch Münchenstein bis zur Schlossmatt verkehrte. Der Kanton überliess es der Gemeinde, den Kurs als Ortsbus weiterzuführen.

Der Gemeinderat sprach sich angesichts der hohen Kosten einstimmig dagegen aus. Gemäss Offerte der BLT würde der Betrieb eines Ortsbusses zwischen der Birshofklinik und Schlossmatt mit zwei Kleinbussen, werktags im Halbstundentakt, 814 000 Franken pro Jahr kosten. Die heutige Nachfrage würde den Betrag kaum rechtfertigen. «Der 58er wird hundslausig genutzt», formuliert es Gemeindepräsident Giorgio Lüthi etwas lapidar. Oft ist der Chauffeur nämlich der einzige Passagier, der vom Bahnhof einen Ausflug auf den Hügel von Münchenstein unternimmt. Auch zum Bruderholzspital wird der Bus nicht sehr intensiv genutzt. Im Durchschnitt transportiert der 58er zwischen beiden Endstationen total 18 Fahrgäste, wie aus dem letzten Geschäftsbericht der BLT hervorgeht.

Kein Bus ist keine Lösung
Den Leistungsabbau wollen aber nicht alle Einwohner einfach so hinnehmen. Seit an der letzten Gemeindeversammlung im Juni die Einstellung der Buslinie bekannt gegeben wurde, hat SP-Präsident Dieter Rehmann ein siebenköpfiges, parteiunabhängiges Initiativkomitee gebildet. Die Parteien wurden denn auch nicht über die Bildung des Komitees orientiert. «Wir wünschen uns, dass anstelle der Linie 58 in irgendeiner Form ein ÖV-Angebot geschaffen wird», sagt Rehmann.

Diese offen formulierte Forderung soll in Form einer Petition an der kommenden Gemeindeversammlung vom 18. September dem Gemeinderat übergeben werden, wo auch ein gleichlautender Antrag gestellt werden wird, der die Prüfung eines Ersatzangebots für den 58er per 15. Dezember verlangt. Unterschriften werden ab heute bis zu diesem Termin mit Bögen und über eine dafür eingerichtete Webseite gesammelt. Dem Komitee ist durchaus bewusst, dass es eine Lösung nicht zum Nulltarif geben wird. Hingegen glaubt Rehmann, dass es bestimmt eine kostengünstigere Lösung geben wird, als jene, die die BLT dem Gemeinderat unterbreitet hat.

Option Rufbus
Eine Möglichkeit wäre die Schaffung eines Rufbus-Angebots, wie es das in Münchenstein vor der Einführung der Linie 58 gegeben hatte. Dieser hatte den Friedhof an zwei Tagen wöchentlich bedient. Rufbusse sind in ländlichen Regionen keine Seltenheit und ermöglichen eine kostengünstige Erschliessung von Randgebieten. Im urbanen Raum sind sie aber die Ausnahme. Bettingen betreibt aber seit Jahren einen Rufbus, der als Verlängerung des Linienbetriebs nach Riehen funktioniert.

Die basel-städtische Kleingemeinde kostete dieses Angebot vergangenes Jahr rund 150 000 Franken. Leistungserbringerin dieses ÖV-Ergänzungsangebots ist die Margarethen Bus AG, die früher auch den Friedhofsbus betrieben hat. Bei ihr hat die Gemeinde Münchenstein noch keine Offerte eingeholt. Laut Angaben von Geschäftsleiter Christian Balmer seien die Kosten bei der MaB prinzipiell geringer als bei einem öffentlichen Leistungserbringer.

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