Münchensteiner wollen nicht mehr Steuern bezahlen
Der Münchensteiner Gemeinderat erlitt mit seinem Ansinnen, den Steuerfuss um zwei Prozent zu erhöhen, vor dem Souverän Schiffbruch. Nun klafft im Gemeindehaushalt 2014 ein Millionendefizit.
Lukas Hausendorf
Die Einwohnergemeinde Münchenstein muss im kommenden Jahr einen Aufwandüberschuss von 1,216 Millionen Franken verdauen. Es ist schon das zweite Mal in Folge, dass die Gemeinde einen happigen Fehlbetrag verbuchen muss. Schon für das laufende Jahr wird ein Defizit von 1,134 Millionen Franken budgetiert. Zu Beginn der Gemeindeversammlung vom Montag haben die Zahlen des Voranschlags 2014 noch besser ausgesehen. Da war aber auch noch eine Erhöhung des Steuerfusses von zwei Prozentpunkten auf 61 Prozent vorgesehen, entsprechend wurde ein Fehlbetrag von nur 406 000 Franken kalkuliert. Der Gemeinde macht ihre Ertragssituation zu schaffen. Zwar kann sie steigende Steuererträge von natürlichen Personen verbuchen, allerdings entwickelt sich das Steuersubstrat von juristischen Personen negativ. Zudem macht die Überalterung der Bevölkerung Münchenstein zu schaffen, die sich in tendenziell sinkenden Einkommenssteuereinnahmen äussert.
Darum sei auch eine Erhöhung des Steuerfusses nötig, führte Gemeindepräsident Giorgio Lüthi an der Gemeindeversammlung vom Montag aus. Um die Dringlichkeit der unbeliebten Massnahme zu untermauern, verwies er auf den tiefen Selbstfinanzierungsgrad. «Da sind wir alles andere als Weltmeister», so Lüthi. Massgeblich grössere Investitionen im Bildungsbereich zur Umsetzung von Harmos einerseits und der Umsetzung des Kindergartenkonzepts andererseits führen zu den Fehlbeträgen. Hierfür sind im Budget 2014 knapp 5,5 Millionen Franken eingestellt. Bis 2018 sind im Bildungswesen aber Investitionen über 32,8 Millionen Franken nötig. Das geht nicht ohne eine markante Neuverschuldung, obwohl Münchenstein durch die Veräusserung von Liegenschaften und Land Erlöse von über 24 Millionen Franken erzielen möchte.
Trotzdem: Nein
Eine deutliche Mehrheit der Gemeindeversammlung liess sich von diesen Argumenten nicht überzeugen und lehnte die Steuererhöhung nach kurzer Debatte mit 76 zu 57 Stimmen ab. «In diesem Budget ist noch Luft drin», war etwa Daniel Altermatt (GLP) überzeugt. Eine Steuererhöhung hätte die Gemeinde im Vergleich zu den übrigen Birsecker Gemeinden wieder auf einen der hintersten Plätze verwiesen. Der durchschnittliche Steuerfuss im Bezirk beträgt derzeit 52,5 Prozent. Münchenstein ist mit aktuell 59 Prozent ohnehin schon deutlich über diesem Wert, ist aber kantonal gesehen genau im Durchschnitt. Allerdings sehen sich viele Baselbieter Gemeinden mit ähnlichen finanziellen Herausforderungen wie Münchenstein konfrontiert. Pfeffingen versuchte deshalb unlängst auch seiner Bevölkerung eine Steuererhöhung schmackhaft zu machen – ebenfalls vergebens.
Kein Busersatz
Nur knapp verworfen wurde der Budgetantrag des Komitees «Ja zur Querverbindung», welcher forderte, netto 190 000 Franken für einen Ersatz der Buslinie 58 im Voranschlag einzustellen. Die Querverbindung zwischen Alt- und Neumünchenstein war höchst defizitär und wurde kaum benutzt. Eine Petition, die 1100 Münchensteiner unterschrieben hatten, forderte einen Ersatz des vom Kanton gestrichenen ÖV-Angebots. Der Gemeinderat signalisierte schon im Sommer, dass er nicht willens sei, selbst die Kosten für einen Ortsbus zu tragen. Die Gemeindeversammlung war mit 68 zu 64 Stimmen gleicher Ansicht und verwarf das Anliegen des Komitees.
Verfrühte Einwohnerratsvorlage
Für Irritationen sorgte ein nach §68 des Gemeindegesetzes eingereichter Antrag des Grünliberalen Daniel Altermatt zur Einführung eines Einwohnerrats. Altermatt kämpfte schon vor Jahren erfolglos für eine Reorganisation der Gemeinde. Mittlerweile haben auf Anregung des Jungpolitiker-Bündnisses «The Next Generation» Vertreter fast aller Parteien ein Konzept zur Einführung eines Einwohnerrats erarbeitet, das in den nächsten Wochen hätte präsentiert werden sollen. Altermatt wusste zwar von diesen Bestrebungen, reichte nun aber, ohne Rücksprache zu nehmen, seinen Antrag ein, über dessen Erheblichkeit an der nächsten Gemeindeversammlung entschieden wird, falls er ihn nicht vorher zurückzieht.