Keine vorzeitige Revision des Reklamereglements

An der spärlich besuchten Gemeindeversammlung vom Montag lehnten die Stimmberechtigten die vorzeitige Revision des Reklamereglements ab. Die Gemeinde wartet jetzt vorerst ab.

Tobias Gfeller

Dass eine Revision des Reklamereglements dringend nötig ist, war im Saal unbestritten. Der Gemeinderat setzte sich dafür ein, den Antrag von Daniel Altermatt (GLP) für erheblich zu erklären. Nach den ausufernden Plakatwerbungen zu den Landrats- und Nationalratswahlen im vergangenen Jahr forderte Altermatt eine Revision des Reklamereglements, welches aus seiner Sicht veraltet sei. Er will das Reglement so anpassen, dass die Anzahl der Plakate pro Partei oder Organisation in geeigneter Weise beschränkt wird und der Aushang von Plakaten zu einem bestimmten Datum auf sechs Wochen vor und eine Woche nach dem Urnengang zeitlich limitiert ist.

Der Gemeinderat schlug vor, einen Entscheid des Kantons abzuwarten. Am 17. November 2011 überwies der Landrat eine Motion mit ähnlichem Inhalt. Dieter Rehmann von der SP mahnte aber an, das jetzige Reglement zu belassen. «Würden zusätzliche Beschränkungen unternommen, käme das zulasten der kleineren Parteien. Werbung an offiziellen Plakatstellen und im Wochenblatt ist um ein vielfaches teurer als wie bis anhin auf der Strasse», argumentierte er für die SP. Der Gemeinderat setzte sich knapp mit 34 Ja- zu 27-Nein-Stimmen durch. Somit wird der kantonale Entscheid abgewartet und eventuell in ein kommunales Reglement eingeflossen.

Von Mai bis September

Münchenstein nutzt Sanierungsarbeiten der Fahrbahn in der Reinacherstrasse des Kantons aus, um eine Graugussleitung der Wasserversorgung Münchenstein, die noch aus dem Jahre 1933 stammt, zu erneuern. Diese sei stark Lochfrass gefährdet, erklärte der Gemeinderat. Die Leitung verläuft auf der östlichen Seite der Reinacherstrasse zwischen Stöckacker- und Zwingenstrasse in der Erschliessungsstrasse der Gemeinde und hat eine Länge von 570 Meter. Die Arbeiten an der Leitung dauern rund vier Monate und beginnen im kommenden Mai.

Zwar liegt die Wasserleitung überwiegend auf Gemeindeboden, doch können aus den Instandsetzungsarbeiten in der Kantonsstrasse Synergien für den Wasserleitungsersatz genutzt werden: Günstigere Preise durch gemeinsame Ausschreibung, geringere Kosten für die Baustelleninstallation, Kostenübernahme für Belagsarbeiten in der Kantonsstrasse durch den Kanton und gleichzeitige und koordinierte Ausführung der Bauarbeiten.
«Um auch während der Sanierungsarbeiten die Versorgung der Anwohner mit Trinkwasser aufrechtzuerhalten, ist die Verlegung der Wasserleitung in vier Etappen vorgesehen», erklärte Gemeinderätin Susanne Haas. Die Gemeindeversammlung sagte einstimmig Ja zum Sonderkredit über 450’000 Franken. Der Entscheid der Gemeindeversammlung untersteht dem fakultativen Referendum.

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