IWB Konzessionen abgerungen

Dank eines aufmerksamen Bürgers handelte Münchenstein mit den Industriellen Werken Basel einen neuen Gaskonzessionsvertrag aus, der den Baselbieter Gemeinden nun mehr Geld in die Kasse spült.

Auch ein Entscheid der Gemeindeversammlung: Die Müller AG muss ihr Firmenareal abschliessen, um die Auflagen für Chemie-Zulieferer zu erfüllen. Der Stationsweg darf darum nicht mehr als Fussgängerverbindung zum Bahnhof genutzt werden.  Foto: Luka
Auch ein Entscheid der Gemeindeversammlung: Die Müller AG muss ihr Firmenareal abschliessen, um die Auflagen für Chemie-Zulieferer zu erfüllen. Der Stationsweg darf darum nicht mehr als Fussgängerverbindung zum Bahnhof genutzt werden. Foto: Lukas Hausendorf

Eine Gewinnbeteiligung mag auf den ersten Blick ein verlockendes Angebot sein. Darauf stiegen die Vertragsgemeinden der Industriellen Werke Basel in den 90er-Jahren auch ein, nachdem das 1991 erlassene Energiegesetz des Kantons Baselland einen Konzessionsvertrag zwischen den Gemeinden und dem Erdgasverteiler zwingend machte. Die Gewinnbeteiligung war für alle dann aber doch nicht das Gelbe vom Ei, wie sich nach einigen Jahren herausstellen sollte.

Die Basler Chemie hörte auf bei der IWB Gas zu beziehen, der Gewinn brach ein, die Gewinnbeteiligung schmolz dahin – von anfangs rund 300 000 auf mickrige 15 000 Franken im Jahr 2005. Das fiel auch dem Münchensteiner Bürger Hans Schenker auf, der an der Gemeindeversammlung vom 20. September 2006 den Gemeinderat aufforderte, die Konzessionsverträge mit den IWB und der EBM zu überprüfen. Sechseinhalb Jahre später am vergangenen Donnerstag konnte die Gemeindeversammlung über das Ergebnis von Schenkers Anfrage befinden. Ein neuer Konzessionsvertrag. «Ich hatte es schon ganz vergessen», meinte dessen Verursacher.

Ja, es dauerte lange. Aber die Verhandlungen mit den IWB, die dem Vernehmen nach zäh gewesen sein sollen, haben sich gelohnt, und das nicht nur für Münchenstein, sondern alle Baselbieter Vertragsgemeinden. Rückwirkend per 1. Januar 2011 bezahlen die IWB nun eine verbrauchsabhängige Abgabe von 0,15 Rappen pro Kilowattstunde, die völlig losgelöst vom Geschäftsgang oder der Rechnungslegung des Unternehmens ausbezahlt wird. Münchenstein darf demnach bei maximal geringen Schwankungen mit Einnahmen von rund 146 000 Franken pro Jahr rechnen. «Dem kann ich zustimmen», lobte Schenker das neue Vertragswerk. Der 77 Personen starke Souverän sprach sich denn auch einstimmig für den neuen Konzessionsvertrag aus.


Gefährliche Abkürzung

Für jene, die im Gruth wohnen, ist der Stationsweg, der über das Güterumschlagareal der Müller AG führt, der kürzeste Weg zum Bahnhof. Allerdings auch ein riskanter, der dem Unternehmen schon länger Kopfzerbrechen bereitet. «Die Chemie macht ihren Zulieferern eigentlich ein geschlossenes Firmenareal zur Auflage», erklärte Tiefbauchef Felix Bossel. Folglich müsste der Stationsweg der Öffentlichkeit entzogen werden. Offenkundig ein Interessenskonflikt, den die Gemeinde hier in Absprache mit dem Unternehmen zu lösen hatte. «Wir waren sehr um eine ausgewogene und pragmatische Lösung bemüht», versicherte Bossel der Gemeindeversammlung.

Die sieht so aus: Die Müller AG erklärt sich im Gegenzug bereit die Känelmattstrasse, die sich in ihrem Besitz befindet, an die Gemeinde abzutreten und die Vereinnahmung des Stationswegs obendrein noch mit 400 000 Franken abzugelten. Mit dem Geld soll die Känelmattstrasse saniert und die Fusswege verbessert werden. Ein guter Deal befand die absolute Mehrheit und winkte die Mutation des Strassennetzplanes bei einer Enthaltung durch.

 

 

Münchenstein schliesst sich Gemeindeinitiative an

Die formulierte Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse wird auch von Münchenstein mitgetragen. Die Gemeindeversammlung fällte am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Beschluss.

Die Initiative verlangt, dass der Kanton die Deckungslücke seiner Pensionskasse von rund 2,5 Milliarden Franken in einem ersten Schritt selbst stopft und für die Beteiligung der Gemeinden eine einheitliche Lösung erarbeitet, die finanziell schwächere Gemeinden nicht schlechter stellt, was zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs innerhalb des Kantons führen würde. Die Initiative ist juristisch nicht ganz wasserdicht formuliert, weil sie sich grösstenteils auf Dekrete abstützt, die in der Hierarchie dem Gesetz untergeordnet sind, weshalb befürchtet wird, dass sie vom Landrat als ungültig erklärt werden könnte.

Nichtsdestotrotz ist sie eine Stärkung des Standpunkts der Gemeinden darüber, in welcher Form sie bereit wären, sich an der Sanierung der Pensionskasse zu beteiligen.

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