Gemeindeversammlung will die Mehrwertabgabe

Eine deutliche Mehrheit der Gemeindeversammlung sprach sich am Mittwoch letzter Woche für die Einführung einer Mehrwertabgabe auf Planungsgewinne aus. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben aber möglicherweise die Richter.

Grünes Licht für die Einzonung: Am Dychrain darf ein neues Wohnquartier entstehen, die Planungsgewinne aber müssen sich die Eigentümer mit der Gemeinde teilen.  Foto: Archiv
Grünes Licht für die Einzonung: Am Dychrain darf ein neues Wohnquartier entstehen, die Planungsgewinne aber müssen sich die Eigentümer mit der Gemeinde teilen. Foto: Archiv

Lukas Hausendorf

Die Mehrwertabgabe bewegt Münchenstein. Die umstrittene Ergänzungsbestimmung zu den Zonenvorschriften Siedlung bewog 405 Münchensteiner Bürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch letzter Woche. Die Vorlage sieht vor, dass Grundeigentümer, die durch eine Ein- oder Aufzonierung einer Parzelle einen Planungsgewinn erzielt, diesen hälftig mit der Gemeinde teilt, wenn dieser 100 000 Franken übersteigt. Investitionskosten, um diesen Mehrwert zu erzielen, können aber in Abzug gebracht werden. Die Abgabe muss die Gemeinde zweckgebunden in die Erschliessung oder Freiraumaufwertung der betroffenen Gebiete investieren.
Es handelt sich also im Kern um eine kostenunabhängige Kausalabgabe, wie sie auch in der Umweltgesetzgebung schon in verschiedenen Bereichen angewandt wird. Das Bundesgericht hat schon in zwei Entscheiden die Legitimität der Abgabe bestätigt.

Dennoch wird die Legalität der Münchensteiner Vorlage von verschiedener Seite bestritten. Der örtliche Gewerbeverein verweist auf Kantonsplaner Martin Kolb, der eine solche Bestimmung auf kommunaler Ebene als unzulässig taxierte. Der Kanton ist allerdings verpflichtet selbst eine solche Abgabe innert den nächsten fünf Jahren einzuführen, das verlangt das neue Raumplanungsgesetz des Bunds. Dennoch war das Eintreten an der Gemeindeversammlung auf das Traktandum entgegen einem anderslautenden Antrag von
Hauseigentümervereinspräsidentin Christa Scherrer nicht bestritten.

Besorgte Hauseigentümer machten denn wohl auch die Mehrheit der anwesenden Stimmbürger aus, die der Abgabe gegenüber anfangs skeptisch eingestellt gewesen sein durften. Die Argumentation des Gemeinderats überzeugte jedoch und führte dazu, dass die Vorlage am Ende mit grossem Mehr angenommen wurde. Allerdings in abgeänderter Form: Ein Änderungsantrag von André Schenker, der eine Differenzierung von Einzonungen und Aufzonungen verlangte, die nur mit 40 respektive 25 Prozent belastet werden sollen, erwies sich als mehrheitsfähig.

Das letzte Wort ist mit dem Gemeindeversammlungsbeschluss aber noch nicht gesprochen. Einerseits unterliegt das Verdikt dem fakultativen Referendum, andererseits muss auch der Regierungsrat seinen Segen dazugeben. Tut er das nicht, würde die Gemeinde Münchenstein den Entscheid gerichtlich anfechten. «Wir sind gespannt auf die Beurteilung des Gerichts», zeigte sich Gemeindepräsident Giorgio Lüthi (CVP) schon eingangs der Debatte angriffslustig.

Breit unterstützte Bus-Petition
Vor Beginn der Gemeindeversammlung überreichte das Komitee «Ja zur öV-Querverbindung» Giorgio Lüthi die Petition zur Erhaltung einer Busverbindung quer zu den Tramlinien 10 und 11. Innert drei Wochen konnte das Komitee für sein Anliegen 1130 Unterschriften sammeln, wovon 790 aus Münchenstein stammen. Damit steigt nun der Druck auf den Gemeinderat, sich bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember, wenn die heutige Buslinie 58 aus dem Angebot fällt, ein Ersatzangebot zu prüfen und möglicherweise nahtlos einzuführen.

Letzteres ist aber unwahrscheinlich. Das Komitee behält sich vor, an der nächsten Gemeindeversammlung Anfang Dezember die nötigen finanziellen Mittel per Budgetpostulat zu erwirken, sollte der Gemeinderat die Kosten immer noch als zu hoch erachten. Ein im Halbstundentakt verkehrender Busbetrieb durch die BLT zwischen altem Dorf und Motorfahrzeugkontrolle würde rund 400 000 Franken pro Jahr kosten.

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