Die Grün 80 lädt am 1. Mai wieder zum Verweilen ein

Zum ersten Mal seit drei Jahren ist am 1. Mai die Grün 80 für Besucher wieder offen. Faktisch erlaubt ist der Harassenlauf deswegen aber noch lange nicht.

Weiherlandschaft beim Restaurant Seegarten: Hoffentlich lädt bald freundlicheres Wetter zum Flanieren und Spielen ein.  Foto: Tobias Gfeller
Weiherlandschaft beim Restaurant Seegarten: Hoffentlich lädt bald freundlicheres Wetter zum Flanieren und Spielen ein. Foto: Tobias Gfeller

Tobias Gfeller

Adrian Baumgartner, Sprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion (SID), hofft, dass der 1. Mai im Park im Grünen wieder ein ganz normaler Tag wird. «Die Grün 80 ist wie an allen anderen Tagen für Besucher offen.» Drei Jahre lang war der Park aufgrund von schweren Vorfällen in Zusammenhang mit dem Harassenlauf am Tag der Arbeit gesperrt gewesen.

Polizei, die Gemeinden Münchenstein und Reinach sowie die Stiftung Park im Grünen von der Migros Basel haben sich auf eine Lockerung der Repression geeinigt und gehen so einen Versuch ein, der für die Zukunft richtungsweisend sein wird. «Von Reinach bis nach Münchenstein wird es keine Alkoholverbotszonen mehr geben», erklärt Baumgartner die «neue» Regelung. Die vier betroffenen Parteien hätten sich laut dem SID-Sprecher auf diesen «Vertrauensversuch» geeinigt. Doch eines ist klar: «Die Grün 80 ist für die Teilnehmer tabu. Alles, was mit Harassenlauf zu tun hat, wird im Park nicht toleriert.» Wie allfällig Eingriffe aussehen würden, sagt Baumgartner aus polizeitaktischen Gründen nicht.

1. Mai zieht die Menschen in den Park
Nach drei Jahren soll mit einer gesperrten Grün 80 also Schluss sein. Baumgartner und alle Beteiligten sind einer Meinung, dass «es einfach nicht sein kann, dass man ein beliebtes Naherholungsgebiet wegen ein paar wenigen, die sich nicht zu benehmen wissen, schliessen muss». Dieter Wullschleger begrüsst die Wiedereröffnung am 1. Mai, an dem bei schönem Wetter jeweils Tausende in den Park im Grünen strömen. «Die Stiftung Park im Grünen möchte wegen ein paar wenigen die breite Bevölkerung wenn möglich nicht weiter ausgrenzen und bestrafen», sagt der Sprecher der Stiftung. Die Gemeinden, die Stiftung wie auch die Polizei haben seit den Vorfällen vor vier Jahren an einem Strick gezogen. So wurde auch vereinbart, dass Adrian Baumgartner gegen aussen das Wort ergreift.

Gegenüber den potenziellen Laufteilnehmern stellt er klar, dass dies erst mal nur ein Versuch ist. «Wir hoffen, dass die Hand, die wir ausstrecken, genommen und nicht ausgeschlagen wird. Wenn wir aber feststellen müssen, dass es auszuarten droht, stehen wir parat.» Bei negativen Vorfällen könne es durchaus sein, dass das Pendel wieder in die andere Richtung ausschlägt. «Die Bierläufer haben es in der Hand», so SID-Sprecher Baumgartner.
Vorerst ist die neue Regelung zum Harassenlauf ein Versuch auf Probe und auch nur begrenzt. Die Polizeireglemente der Gemeinden Reinach und Münchenstein sagen nämlich klar, dass Versammlungen «zum gemeinsamen Alkoholkonsum» mit mehr als 200 Teilnehmern bewilligungspflichtig sind. Und einen Organisator, der eine Bewilligung beantragt, gibt es noch immer nicht.

Umsätze des Restaurants zentral
Für den Park im Grünen ist der 1. Mai als «Quasi-Sonntag» bei schönem Wetter ein wichtiger Tag im Frühling. Die Aufwendungen für die Anlage fallen auch dann an, wenn keine Besucher vor Ort sind. Diese werden von der Stiftung getragen. Die Erträge des Restaurants sind gerade an solchen Tagen zentral, werden doch dadurch die jährlichen Kosten für Pflege und Hege der grossen Anlage reduziert. Trotz grossem Thema in der Öffentlichkeit waren in den vergangenen drei Jahren immer wieder Personen auf dem Weg zum Park im Grünen. Sie standen vor geschlossenen Türen oder eben vor Absperrgittern der Polizei. Alle Beteiligten hoffen, dass der Hype um den Harassenlauf mittlerweile verflogen ist.

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