Kanton erlässt Rodungsverbot
Implenia liess am Dienstag auf dem Areal Schwinbach Süd in Arlesheim die Bauprofile aufstellen. Bäume fällen und Hecken roden darf der Baukonzern nun aber bis auf weiteres nicht.
Das Baudepartement des Kantons Basel-Landschaft hat ein Rodungsverbot erlassen für den Grossteil des Areals Schwinbach Süd in Arlesheim. «Es wird der Grundeigentümerschaft, respektive einer allfälligen Bauherrschaft vorübergehend untersagt, Eingriffe in die Vegetation oder in das Terrain vorzunehmen», hält das Baudepartement in seiner Verfügung fest. Hingegen sei es erlaubt, auf den Grundstücken «im Zusammenhang mit einem allfälligen Baugesuch Bauprofile unter grösstmöglicher Schonung der Vegetation und des Terrains zu erstellen. Die Fällung von Bäumen und die Rodung von Hecken ist verboten. Diese vorsorgliche Massnahme gilt längstens bis zum Entscheid über die Anträge der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra», hält der Kanton fest.
Baubewilligung soll widerrufen werden
Helvetia Nostra verlangt in ihrem Antrag auf superprovisorische Verfügung für einen Handlungsstopp eine Überarbeitung der Grundlagenplanung, weil schützenswerte Naturobjekte nicht berücksichtigt worden seien. Die Quartierpläne «Schwinbach Süd» und «Uf der Höchi II» seien für nichtig zu erklären und bereits erteilte Baubewilligungen seien zu widerrufen, sind die Forderungen, die derzeit auf dem Tisch des Regierungsrates liegen. Vorstandsmitglieder des neu gegründeten Vereins «Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim» hatten die Befürchtung, dass Implenia die Klärung des Rechtsstreites nicht abwarten, sondern durch Rodungen die spätere Erhebung der Naturwerte verhindern könnte. Sie hatten deswegen den Kanton zum raschen Handeln aufgefordert. Veränderungen, die neue Tatsachen schaffen, könnten durch ein Rodungsverbot vermieden werden, argumentierten sie und waren bereit, sich vor Ort persönlich für den Schutz der Natur einzusetzen.
Ueli Steiger vom Verein zeigt sich erleichtert, dass die Mitarbeitenden der Unternehmung, welche die Bauprofile am Dienstag aufstellten, auf ihre Vorschläge eingingen, die Abstände zu Baumkronen zu wahren. «Die Aktion ist ohne Zwischenfälle verlaufen, die Weisungen des Kantons sind eingehalten worden», sagt Steiger auf Anfrage. Enttäuscht zeigt er sich von der Gemeinde Arlesheim. Gemeindepräsident Markus Eigenmann habe in seinen öffentlichen Aussagen den Eindruck erweckt, dass es für die Eingriffe eine Bewilligung des Gemeinderates brauche. «Dies trifft für die im Quartierplan definierte Grünzone zu und die macht nur 15 Prozent des Schwinbach-Areals aus. Die über 70 Bäume auf dem restlichen Hauptteil des Areals hätten bewilligungsfrei gerodet werden können. Dies bestätigte die kantonale Bau- und Umweltschutzdirektion und erliess deswegen ein vorläufiges Rodungsverbot», meint Steiger. Eigenmann versicherte gestern gegenüber dieser Zeitung, «dass das vorläufige Rodungsverbot im Sinne des Gemeinderats ist, da somit im ordentlichen Baubewilligungsverfahren geprüft werden kann, welche Massnahmen bei der Umsetzung des Projekts zum Schutz von Natur und Umwelt angezeigt sind.» Dieser Schritt erfolge sinnvollerweise nach Vorliegen des konkreten Bauprojekts, ergänzt Eigenmann und verweist darauf: «Die Verfahrensleitung liegt beim Bauinspektorat des Kantons.»
Weil sich in den letzten Wochen die Ereignisse überschlugen, konnte Steiger wichtige Gespräche noch nicht führen. So stellten die Fondation Franz Weber und die Helvetia Nostra die Frage, warum der Verein sich nun für den Schutz der Natur- und Kulturgüter rund um das Goetheanum einsetzte und nicht die anthroposophischen Institutionen. Die Antworten liegen möglicherweise darin, dass die Klinik Arlesheim und die Anthroposophische Gesellschaft das Land an Implenia verkauften, respektive die Nutzung abtraten.
Goetheanum will Bau nicht verhindern
In der Stellungnahme des Goetheanums zu den umstrittenen Quartierplänen heisst es: «Die Verantwortlichen im Goetheanum wünschen gute nachbarschaftliche Verhältnisse und folgen bei Baufragen den Verfahrenswegen. Es kann deshalb nicht das Anliegen sein, andere in ihren Bauvorhaben zu behindern, es sei denn, es gingen davon Gefahren oder grössere Einschränkungen für den Goetheanum-Bau, seine bauliche Umgebung und seinen Gartenpark aus.» Weiter wird darauf verwiesen: «Bei benachbarten Bauvorhaben prüft die Bauadministration des Goetheanums die Beeinträchtigungen, zu denen auch mögliche Sichteinschränkungen und die Störung von Naturzonen gehören. Wir bringen unsere Gesichtspunkte dabei gemäss den üblichen Verfahren ein. Auch die Quartierpläne ‹Schwinbach Süd› und ‹La Colline – Auf der Höhe› wurden und werden von uns in entsprechender Weise begleitet.»
Offenbar hat man sich aber nicht mit Solothurn abgesprochen. Denn der kantonale Denkmalschützer Stefan Blank erfuhr erst über die Vereinsinitiative von den Überbauungsplänen in unmittelbarer Nähe des Goetheanums, das unter nationalem Schutz steht und dessen Umgebung auf der Solothurner Seite vor Eingriffen bewahrt wird. In der Stellungnahme des Goetheanums heisst es: «Die Anthroposophische Gesellschaft nimmt den Erhalt des Goetheanums und seiner Umgebung als nationales Kulturerbe ernst. Auch geschieht dies in enger Kooperation mit dem Solothurner Denkmalschutz sowie den örtlichen Baubehörden.»