Ortskern: Traktandum abermals vertagt

Der neue Teilzonenplan zum Ortskern kommt nicht vom Fleck. Die ­Mitglieder der IG Fruschd fühlen sich indes bestätigt.

Heisses Eisen: Die Diskussion um die Revision des Teilzonenplans Ortskern wird voraussichtlich erst im Frühling vor die
Heisses Eisen: Die Diskussion um die Revision des Teilzonenplans Ortskern wird voraussichtlich erst im Frühling vor die

Geht es nach dem Gemeinderat, braucht der historische Ortskern einen besseren Schutz. Beheben soll die bestehenden Mängel der neue Teilzonenplan Ortskern. Doch mit dem Geschäft geht es nicht so richtig vorwärts – die Behandlung durch die Gemeinde­versammlung ist vertagt worden, schon zum zweiten Mal. Ursprünglich hätte im September über die Vorlage entschieden werden sollen. Kurz zuvor ­hatte der Gemeinderat jedoch bekannt gegeben, man präsen­tiere den Teilzonenplan-Entwurf am 24. November. Letzte Woche liess die Gemeinde verlauten, das Traktandum werde abermals verschoben, wohl auf die Versammlung im April.

Gemeindepräsident Markus Eigenmann (FDP) sagt, es handle sich um eine komplexe Vorlage, die man vom Kanton vorprüfen lasse. Mehrere Ämter und Fachstellen seien involviert. «Es hat sich nun gezeigt, dass der ursprünglich angestrebte Zeitplan, das Traktandum an der Gemeinde­versammlung im November zu behandeln, zu eng ist.»

Der neue Fahrplan sieht gemäss Eigenmann so aus: Anfang November wird der Gemeinderat die Vorlage inhaltlich behandeln und verabschieden. Danach geht sie erneut in die Vorprüfung. Da diese wohl wiederum einige Monate in Anspruch ­nehmen dürfte, wäre dann die Traktandierung an der Frühlingsversammlung realistisch.

Vorwurf: Begünstigung und Planung von oben herab

Die Gegnerschaft der Ortsplanrevision sieht sich bestätigt. Die IG Freiheit und Schutz fürs Dorf, abgekürzt IG Fruschd, hatte früh darauf hingewiesen, dass die Vorlage überladen und mangelhaft ausgearbeitet sei. IG-Sprecher Johannes Manggold sagt: «Laut unseren Informationen gibt es seitens Kanton etliche Beanstandungen an der Vorlage. Es weist vieles darauf hin, dass der Gemeinde zahlreiche Versäumnisse aus der Vergangenheit jetzt zum Verhängnis werden.» So habe man etwa die Baulinien seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst.

Ein Grund, warum es bei der Revision harzt, ist sicherlich auch der starke Widerstand der IG-Mitglieder. Der Kampf gegen die Ortsplanrevision nahm bisweilen gehässige Züge an. Die IG beklagt, viele Hauseigentümer würden mit der Zonenplan-Revision quasi teilenteignet und entmündigt. Die Gemeinderatsmitglieder und Verwaltungsangestellten hätten selbstherrlich Pläne entworfen und über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden. Nicht zuletzt würden Planungen der Gemeinde durch die neuen Regelungen überhaupt erst ermöglicht – sie begünstige sich somit selber.

Ebenso kämen einzelne private Lie­genschaftsbesitzer in den Genuss von ­Vorteilen. Die Ortskernplanung sei somit nicht nur überladen, sondern auch missbräuchlich. Ende September publizierte die IG einen offenen Brief. Darin skizziert sie eine Exit-Strategie. Der Gemeinderat sollte demnach unter anderem vom Plan der neuen Inventarisierung absehen und alle Auflagen bezüglich Bepflanzung von Gärten ersatzlos streichen.

Gültiger Quartierplan für Dorfkern stammt von 1970

Die erste Verschiebung des Geschäfts begründete der Gemeinderat mit den zahlreichen und umfangreichen Eingaben, die im Rahmen der Mitwirkung ­eingegangen seien. Eine «abgestimmte und in sich schlüssige Beantwortung» erfordere viel Zeit. Bei der Auswertung der kantonalen Vorprüfung habe sich zudem etwa gezeigt, dass ein separater Bau- und Strassenlinienplan erstellt und der ­öffentlichen Mitwirkung zugeführt werden müsse. Im Grunde wehrt sich die IG Fruschd dagegen, dass rund 60 Liegenschaften unter eine neu geschaffene Schutzstufe ­fallen sollen. Neu wären dann grundsätzlich nur noch maximal zwei Vollgeschosse und Steil­dächer erlaubt. Falls Liegenschaftsbesitzer einen Ersatzbau realisieren wollten, wäre ein Fachgutachten notwendig, das belegt, dass ein Haus nicht mehr sanierbar ist.

Der Gemeinderat nahm das Projekt Revision der Zonenplanung Ortskern 2017 an die Hand, mit dem Argument, der rechtsgültige Quartierplan Ortskern sei von 1970 und nicht mehr zeitgemäss. Die IG hingegen sagt, die bestehenden Schutzstufen genügten. So sei Arlesheim 2010 ins Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, ins ISOS, aufgenommen worden, zudem seien viele Objekte kantonal geschützt.

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