Warten auf das Urteil

Noch immer ist offen, ob die Wahl in die Aescher Sozialhilfebehörde wiederholt werden muss. Das Baselbieter Kantonsgericht entscheidet voraussichtlich bis Ende November.

Peter Lehner, Präsident der SVP Aesch-Pfeffingen, ist mit der Geduld am Ende. Noch immer wartet er auf einen Termin für die Teilwiederholung der Wahl in die Sozialhilfe-behörde. Diese ordnete der Regierungsrat im vergangenen Mai an, nachdem die SVP gegen die Wahl Beschwerde eingelegt hatte. Rückblick: Im September 2016 schaffte Monika Ehrensberger (FDP) mit nur zwei Stimmen Vorsprung vor Caroline Hickel (SVP) die Wahl in die Sozialhilfebehörde. Ehrensberger war damals gleichzeitig Mitglied des Wahlbüros und Kandidatin. Sie war gemäss Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger (FDP) am Samstag im Wahlbüro anwesend und am Wahlsonntag zusammen mit einem Kollegen der SVP beim Entgegennehmen von Stimmzetteln in einem Wahllokal in Neu Aesch. Bei der Auszählung der Stimmen für die Wahl in die Sozialhilfebehörde war sie nicht im Einsatz. Eine Praxis, die in Aesch seit Jahren so gehandhabt wird.


Beschwerde der Gemeinde


Peter Lehner wirft dem Gemeinderat mehrere Ungereimtheiten bei der Wahl vor und vermutet, dass dieser nur auf Zeit spielen wolle. Denn die gewählte Monika Ehrensberger ist seit Anfang Jahr im Amt. Zwischen der SVP, dem Gemeinderat und der Baselbieter Regierung vergingen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Wochen mit mehreren Schriftwechseln. Der Regierungsrat lehnte in seinem Entscheid das Begehren der SVP zwar ab, die Stimmen nachzuzählen. Gleichzeitig wies er aber die Gemeinde an, «wegen Mängeln bei der Ergebnisermittlung» bis am 30. Juni 2017 eine Wiederholung der Wahl für den letzten Sitz ausschliesslich zwischen Monika Ehrensberger und Caroline Hickel anzusetzen.

Gegen diesen Entscheid erhob wiederum der Aescher Gemeinderat beim Kantonsgericht Beschwerde. «Wir sehen nicht ein, weshalb die Wahl wiederholt werden muss. Wir haben korrekt gehandelt und das Gesetz eingehalten», betont Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger. Monika Ehrensberger habe beim Auszählen der Stimmen zur Wahl in die Sozialhilfebehörde nicht mitgewirkt. Hollinger sieht auch nicht ein, weshalb an einer allfälligen Wahlwiederholung nur Monika Ehrensberger und Caroline Hickel teilnehmen dürfen. «Wenn schon, dann sollte es wieder eine offene Wahl geben. Es gab ja noch eine weitere Kandidatin, die unterlegen war.» Künftig will Aesch aber auf Nummer sicher gehen und möchte Kandidierende an den betroffenen Wochenenden ganz aus dem Wahlbüro fernhalten. «Das ist eine Regel für die Zukunft. Rückblickend hat dies keine Auswirkung», so die Gemeindepräsidentin.


Urteil wird Signal sein

Marianne Hollinger geht davon aus, dass das Kantonsgericht ihre Sichtweise bestätigt. Der Baselbieter Landschreiber Peter Vetter aber widerspricht. «Ich rechne damit, dass der Entscheid des Regierungsrats bestätigt wird. Alles andere würde mich überraschen.» Die Landeskanzlei wird – gestützt auf das Urteil des Kantonsgerichts – ihre Empfehlungen an die Gemeinden bei Wahlen überarbeiten. «Eine Kandidatin auf einer Wahlliste, die gleichzeitig im Wahlbüro ist, finden wir nach wie vor heikel.» Das Urteil des Kantonsgerichts, das gegen Ende November zu erwarten ist, wirkt gemäss Peter Vetter grundsätzlich für alle Gemeinden. «Wir wissen, dass einige Gemeinden eine strengere Praxis kennen als Aesch. Mindestens an einem Ort dürfen nicht einmal Angehörige im Wahlbüro sein, obwohl dies das Gesetz gar nicht vorschreibt.»

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