Regierungsrat: GPK hat in Wahlkampf eingegriffen

WoB. Die Aescher Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat unzulässig in den Wahlkampf um das Gemeindepräsidium eingegriffen und damit ihre Neutralitätspflicht verletzt. So steht es im Urteil des Regierungsrats vom 30.Oktober, das vergangene Woche veröffentlicht worden ist.

Zur Erinnerung: Am 10.Mai, also mitten im Wahlkampf, erschien im «Wochenblatt» ein von der GPK gezeichneter Leserbrief. Darin wurde Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger (FDP) beschuldigt, sie würde ihr nicht genehme Gemeinderatsbeschlüsse bei der Umsetzung behindern oder sogar blockieren. Die GPK kam zum Fazit: «Unter der heutigen Leitung ist die Zusammenarbeit im Gemeinderat schwierig und konfliktgeladen.» Das war Hollingers Partei zu viel: Wenige Tage nach Erscheinen des Leserbriefs reichte die FDP Anzeige gegen die GPK ein. Hollinger – die bei der Wahl mit einem glänzenden Resultat im Amt bestätigt wurde – bezeichnete das Schreiben als «Wahlkampf der übelsten Sorte».

FDP fordert Helfensteins Rücktritt
Cristian Manganiello, Präsident der Aescher FDP-Sektion, hatte die Anzeige eingereicht. Er fordert nun Konsequenzen: «Jetzt müssen bei der GPK Köpfe rollen», sagte Manganiello gegenüber der «bz». GPK-Präsident Christian Helfenstein (CVP) hingegen will von Rücktritt nichts wissen. Seiner Ansicht nach sei der Leserbrief der «übliche Weg» gewesen, die Bevölkerung zu informieren. Und: Er würde wieder das Gleiche tun. «Es ist doch so: Hätten wir nichts gemacht, so hätte es im Nachhinein auch geheissen, wir würden Wahlkampf betreiben. Wir waren in einem Engpass und unter Zeitdruck. Das hat der Regierungsrat nicht berücksichtigt», verteidigt sich Helfenstein.

Weiter wirft die FDP der GPK vor, sie hätte, wie das für GPK-Berichte üblich sei, eine Gemeindeversammlung abwarten sollen, um ihren Bericht vorzustellen. Dazu Helfenstein: «Die Gemeindeversammlung war nach den Wahlen. Was hätte das für einen Sinn gemacht, erst dann an die Öffentlichkeit zu treten?»
Die FDP erhielt bei der Frage nach der Neutralitätsverletzung Recht.

In allen weiteren Vorwürfen hingegen folgte der Regierungsrat der Argumentation der Freisinnigen nicht. Einer davon lautet, die GPK habe der Beschuldigten rechtliches Gehör verweigert. Hollinger habe also keine Möglichkeit gehabt, sich vor der Veröffentlichung des Berichts zu den Kritikpunkten zu äussern. Dazu hält der Regierungsrat fest, die Gelegenheit habe bestanden – und sei von der Gemeindepräsidentin auch genutzt worden.

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