Pfeffingen sichert die Zukunft seiner Landschaftsräume
Die Pfeffinger Gemeindeversammlung beschloss letzte Woche die Revision der Zonenplanung Landschaft. Ein Marschplan zur Umsetzung der darin formulierten Planungsziele liegt aber noch nicht vor.
Lukas Hausendorf
Malerische Rebberge, eine Burgruine, landwirtschaftliche Nutzflächen und zahlreiche Waldgebiete prägen das natürliche Erscheinungsbild von Pfeffingen. Die Kleingemeinde, die über dem Birseck thront, ist eingerahmt in einer artenreichen und idyllischen Juralandschaft, die nicht nur von den Dorfbewohnern als Naherholungsraum geschätzt wird. Daneben ist sie aber auch Lebensgrundlage für einheimische Tiere und Pflanzen, Existenzgrundlage der Bauern und Holzlieferantin. Kurzum: Ein multifunktionales Feld, das verschiedene Ansprüche erfüllen muss, auf dem verschiedene Nutzungen koordiniert und mit Schutzinteressen abgestimmt werden müssen.
Dafür sind die Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinde da. Die sind mittlerweile ein Vierteljahrhundert alt.
Mittlerweile haben sich aber nicht nur die Landschaft sondern auch die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen wie der kantonale Richtplan, der den Gemeinden neue Rahmenbedingungen in der Zonenplanung vorschreibt, verändert. Eine Revision war also unumgänglich. Dieser Prozess wurde bereits vor fünf Jahren initiiert, als die Gemeinde ein Naturinventar anfertigen liess, das 2008 eine umfassende Bestandesaufnahme aller naturschutzfachlich wertvollen Landschaftselemente lieferte, auf dessen Basis dann das Raumplanungsbüro Holzemer die revidierte Zonenplanung ausarbeitete.
In den vom Souverän mit 85 gegen 5 Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedeten neuen Zonenvorschriften Landschaft sind nun eine Vielzahl von Planungszielen und dafür notwendige Massnahmen festgehalten. Eine Priorisierung oder ein Zeitplan zur Umsetzung dieser Massnahmen existieren aber nicht. «Wir werden jedes Jahr darüber diskutieren, was angepackt werden muss», meint Gemeindepräsidentin Maya Greuter.
Weg vom flächendeckenden Schutz
Die grösste Änderung zu den alten Zonenvorschriften ist die Aufhebung des flächendeckenden Landschaftsschutzes. Neu sind Landwirtschaftszonen nur noch stellenweise – etwa im Raum Bergmatten, wo besondere Landschaftswerte vorhanden sind – mit Schutzzonen überlagert. Für den Rebbau werden Spezialzonen festgelegt, die auch die Erstellung von Rebhäuschen regeln, womit der Bau von Gartenhäuschen verhindert werden soll. Erstmals geregelt wird nun auch das Strassen- und Wegnetz ausserhalb des Siedlungsgebiets, wozu ein Strassennetzplan Landschaft ausgearbeitet wurde.
Umstrittene Ausdolung
Praktisch alle Massnahmen, die aus den neuen Landschaftszonenvorschriften hervorgehen, waren bereits im Mitwirkungsverfahren unbestritten. Widerstand zeichnet sich aber gegen die vorgesehene Ausdolung des Leimattbachs im Abschnitt unterhalb der Siedlung ab, wo er seit Jahrzehnten unterirdisch geführt wird. Kapazitätsengpässe führten dort schon mehrmals zu Überschwemmungen und Schäden an Dolen. Eine Instandsetzung ist aber nach aktuellem eidgenössischem Gewässerschutzgesetz nicht mehr zulässig. Von der Offenlegung des Gewässers wären mehrere Landeigentümer betroffen, die ihren Grund im Bereich der Uferschutzzone veräussern müssten – notfalls per Enteignungsverfahren. Die Betroffenen opponierten denn auch bereits gegen die neue Zonenplanung Landschaft.