Gefahr für die Sicherheit – oder bloss eine Zwängerei?
Anwohner und Behörden streiten sich um das Zurückschneiden von Gartenhecken. Diese würden die Verkehrssicherheit gefährden, sagt der Gemeinderat.
Tobias Gfeller
Urs Häring ist ausser sich. Er zeigt auf seine Thuja-Hecke im Wohnquartier südlich des Neumattschulhauses. Laut Gemeindeverordnung ist diese zu wenig zurückgeschnitten und schaut deshalb zu weit auf die Strasse hinaus. «Die Leute sind unzufrieden über diese Kleinlichkeit der Behörden, die auf Zentimeter genau die Hecken geschnitten haben wollen. Und 14 Tage später wird kontrolliert, ob der angeordnete zweite Schnitt auch durchgeführt wurde.» Der Heckenstreit in Aesch hat seinen Ursprung im Sommer, als der Gemeinderat beschloss, die Regeln über das Zurückschneiden von Hecken, die es schon seit Jahren gibt, jetzt konsequent umzusetzen.
Es sind indes nicht nur die Vorschriften, die Häring verärgern. Auch die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden, bringen ihn auf die Palme: «Viele alte Leute wurden durch das Auftreten der Gemeinde und des Dorfpolizisten eingeschüchtert und schnitten Hecken zurück, wie sie es eigentlich gar nicht wollten.»
Strassenreglement gilt
Das Zurückschneiden von Hecken dient der Verkehrssicherheit. Für eine bessere Übersicht in Kurven und für mehr Platz für die Spaziergänger auf den Trottoirs. Urs Häring findet dies übertrieben: «Wir sind damit einverstanden, dass an gefährlichen und neu-ralgischen Stellen zurückgeschnitten werden muss. Aber nicht überall und nicht in diesem Ausmass.» Die Bestimmungen sind im Strassenreglement, das die Aescher Gemeindeversammlung im April 2006 verabschiedete, geregelt. Dort heisst es: «Das Lichtraumprofil der Verkehrsanlage, die Strassenbeleuchtung und die notwendigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Privateinfahrten dürfen nicht durch Bepflanzungen und Gartenanlagen beeinträchtigt werden.»
Im Detail heisst dies: «Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4,5 Meter, das Trottoir ab mindestens 2,5 Meter Höhe überragen.» In einer Kurve dürften die Hecken bis fünf Meter zur Strassenmitte 1,2 Meter Höhe nicht überschreiten.
Auch das Recht des Gemeinderates ist klar definiert: «Wird ein zu diesen Vorschriften im Widerspruch stehender Zustand auf Anweisung des Gemeinderates nicht beseitigt, kann dieser die Beseitigung zulasten des Fehlbaren selbst anordnen.» Der zuständige Gemeinderat Markus Lenherr (CVP) möchte sich zum Thema nicht äussern.
Ziviler Ungehorsam
Die verärgerten Heckenbesitzer haben sich zu einem Komitee zusammengeschlossen, das sich den vielsagenden Namen «Ausgeheckt». gab. Dem gehört auch Klaus Kocher an. Er sagt: «Auch rechtlich ist das Vorgehen der Gemeinde fragwürdig: Es fehlen die rechtlichen Grundlagen für das Verteilen der Flyer und das Aufzwingen einer Frist.» Zudem sei auf jede Verfügung eine Einspruchsfrist nötig.
Viele Heckenbesitzer sind der Aufforderung durch die Gemeinde nachgegangen und haben ihre Bepflanzung zurückgeschnitten. Urs Häring und Klaus Kocher denken aber nicht daran, der Anweisung nachzugehen. Sie rufen zu zivilem Ungehorsam auf und fordern so den Gemeinderat heraus. Dieser muss sich die Frage stellen: Gesetz durchsetzen oder Toleranz walten lassen.