Düstere Wolken über Aesch Soleil
Das Gebiet von Aesch Soleil ist von kantonaler Bedeutung – doch Landeigentümer befürchten jetzt ein Scheitern.
Eine Dachmarke existiert schon mal: Als Aesch Soleil wird das Grossprojekt im Norden der Gemeinde Aesch positioniert. Auf einer Fläche von rund 300000 Quadratmetern soll in Aesch Nord ein neues Quartier entstehen, mit Wohnraum, Arbeitsplätzen und Grünräumen. Es ist also kein Pappenstiel, was sich die Aescher da vorgenommen haben. Eine Vielzahl von Grundeigentümern und eine Menge diverser KMU teilen sich die Fläche.
Seit 2016 sind Gemeinde und einige Grundeigentümer am Entwickeln einer Planung für Aesch Nord. Neben dem Markennamen Aesch Soleil und der Website besteht auch schon ein Gesamtkonzept, das als Grundlage für die Weiterentwicklung von Teilgebieten des Areals dient. Klar ist, dass hier eine Mischnutzung von Arbeiten und Wohnen stattfinden soll, mit Einsatz von genossenschaftlichen Wohnbauträgern. Klar ist aber auch, dass die Grundeigentümer lieber früher als später in die Quartierplanung gehen wollen.
Doch dafür, sagen nun einige, würden robuste zonenrechtliche Voraussetzungen und verlässliche Rahmenbedingungen vonseiten des Kantons und der Gemeinde fehlen. «Es droht daher nicht nur, dass willige Investoren verloren gehen, sondern auch, dass potenzielle Investoren zusätzlich verunsichert werden», sagt Miteigentümer Christoph Meury von der Grien Immo AG.
Die Grien Immo AG ist Besitzerin einer der wenigen brach liegenden Flächen auf dem Areal und gehört seit Beginn der Entwicklung zu den treibenden Kräften. Meury befürchtet, dass die Behörden den Zeithorizont aus den Augen verlieren und das aus seiner Sicht austarierte Gesamtprojekt gefährden. Insbesondere, da Kanton und Gemeinde den weiteren Verlauf der Entwicklung nun an eine Zonenplanrevision knüpfen.
Dabei brauche es gerade jetzt klare Planungsgrundlagen, sagt Meury. «Seit Jahren laboriert die Gemeinde Aesch an dieser Situation; es entsteht durchaus der Eindruck einer Überforderung bei den Behörden.» Statt zeitnah ins Quartierplanungsverfahren starten zu können, hätten Kanton und Behörden «die Spielregeln geändert und das Projekt mit erweiterten Auflagen und einer neuen Agenda zusätzlichen Risiken und Unwägbarkeiten ausgesetzt», sagt Meury.
Gemeinde will zuerst Gesamtüberblick haben
Der Baselbieter Kantonsplaner Thomas Waltert beschwichtigt: «Die von der Gemeinde und vier Grundeigentümern initiierte Planung ist beispielhaft.» Nun gelte es, diese «städtebaulichen Strategien» mehrheitsfähig auszugestalten. Das heisst: Wenn Aesch nun erst eine gründliche Zonenplanrevision durchführen wolle, sei dies als «sorgfältige Vorgehensweise» richtig und angebracht.
«Bis dato fand die Planung in einem eingeschränkten und professionellen Kreis statt», sagt Waltert. Jetzt müsse aufgezeigt werden, wie das «Gesamtkonzept Aesch Nord» die unterschiedlichen Interessen aufnehmen und auf die individuellen Bedürfnisse reagieren könne: «Das ist elementar. Ansonsten nehmen weder die öffentliche Hand noch die entwicklungswilligen Grundeigentümer ihre Verantwortung wahr.»
Für die Gemeinde Aesch ist daher klar: Erst brauche es jetzt einen Gesamtüberblick. «Diese Abklärungen zu tätigen, erfordert Zeit», sagt Gemeindepräsidentin Eveline Sprecher (SP). Sie habe durchaus Verständnis, dass dies aus Sicht der Grundeigentümer nicht unbedingt ideal sei. «Die Gemeinde muss jetzt aber zuerst die gründliche Zonenplanrevision erarbeiten. Daher müssen wir Aesch Soleil auch in diesem Gesamtüberblick anschauen, um optimale Bedingungen für alle zu schaffen», sagt Sprecher. Zu klären seien unter anderem Fragen in den Bereichen Erschliessung und Verkehr, aber auch Freiraumgestaltung, die auch für andere Teile von Aesch Folgen haben.
Mitwirkungsverfahren noch im Jahr 2023?
«Eine erste wichtige Grundlage für Aesch Soleil wurde mit dem Gesamtkonzept bereits geschaffen», sagt Sprecher. Darauf könne aufgebaut werden. «Sind die Fragen der Zonenplanung geklärt und rechtlich festgeschrieben, kann es an die Quartierplanung gehen.» Die Zonenplanrevision von Aesch soll voraussichtlich 2023 in das Mitwirkungsverfahren gehen und bestenfalls im Lauf des nächsten Jahres vor die Gemeindeversammlung kommen.
Wie wichtig der Norden von Aesch beziehungsweise Aesch Soleil nicht nur für Investoren und Gemeinde, sondern auch für den Kanton ist, zeigt ein Blick in den kantonalen Richtplan. Es handelt sich hierbei um ein «Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung». Weitere solche Gebiete sind der Dreispitz, das Bachgraben-Areal, aber auch die Gewerbeflächen von Salina Raurica in Pratteln.