Bussenkatalog genehmigt

Die Gemeindeversammlung stellte sich hinter das «Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung», welches das bisherige Polizeireglement ersetzt. Über die budgetierten Busseneinnahmen entbrannte hingegen eine Kontroverse.

Littering:  Wer in Aesch achtlos Abfälle wegwirft und dabei von der Polizei in flagranti erwischt wird, kann gebüsst werden.  Foto: Edmondo Savoldelli
Littering: Wer in Aesch achtlos Abfälle wegwirft und dabei von der Polizei in flagranti erwischt wird, kann gebüsst werden. Foto: Edmondo Savoldelli

Bea Asper

SP-Gemeinderat Paul Svoboda hat sein neues «Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRuO)» unter Dach und Fach gebracht. Die Änderungsanträge seiner politischen Gegner waren an der Gemeindeversammlung chancenlos. Dass dieses zu einer Vereinfachung führe, sei fraglich, hiess es aus FDP-Kreisen, während sich die SP sowie die grosse Mehrheit des Souveräns hinter den Vorschlag von Svoboda stellten.

«Das Ordnungsbussenverfahren bringt der Gemeinde den Vorteil eines geringeren administrativen Aufwandes, den Betroffenen entstehen keine weiteren zusätzlichen Kosten und das Bussen-Einspruchsverfahren bleibt weiterhin vollumfänglich gewährleistet», erklärte Svoboda. «Wer seinen Fehler einsieht, zahlt, und es ist erledigt, wer mit der Busse nicht einverstanden ist, erhebt Einsprache», verdeutlichte Svoboda und betonte, dass der Ordnungsbussenkatalog im neuen Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung dem Bussenkatalog entspreche, mit welchem die Gemeindepolizei seit Jahren Bussenverfügungen ausstelle. «Die Ansätze wurden nicht geändert».

Bereits bei der Beratung des Budgets war es zum emotionalen Richtungsstreit um Svobodas Vorschläge und zum Kräftemessen gekommen. Der Antrag aus der Versammlung auf Halbierung des Budgetbetrages von 120 000 Franken wurde letztlich abgelehnt. Für Svoboda ist es ganz einfach: «Wer nicht gegen Ruhe und Ordnung verstösst, bekommt auch keine Busse.»

Der Gemeinderat hatte die Totalrevision des Polizeireglements an der Gemeindeversammlung vom 23. September 2015 zurückgezogen und führte dann ein Mitwirkungsverfahren und kleinere Anpassungen durch. Mit der Revision möchte man auf die heutige Problematik eingehen – unter anderem beim Littering

(§ 17). Das Wegwerfen von Kleinabfällen sei ein seit Jahren zunehmendes Ärgernis für die Bevölkerung und Kostenfaktor. Darum wird nun auch das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen Müll gebüsst. Weiter wurden die Nachtruhezeiten geändert (neu 23.00 bis 06.00 Uhr statt ab 22.00 Uhr).

Aesch wird Gebergemeinde

Diskussionslos genehmigt wurde das Budget 2017. Finanzchef Andreas Spindler verwies auf Verbesserungen in der Steuersituation «durch rege Bautätigkeit im Wohn- und Gewerbegebiet». Dies habe aber auch zur Folge, dass Aesch nun im Finanzausgleich zu den Gebergemeinden gehört. Und auf der Ausgabenseite steige der Druck weiter an durch Kosten, die eine Gemeinde kaum beeinflussen kann. Trotz diesen Belastungen konnte der Gemeinderat ein nahezu ausgeglichenes Budget vorlegen. Bei einem Gesamtaufwand von 44,1 Mio. Franken beträgt der Aufwandüberschuss 100 723 Franken. Im Budget 2016 ist ein Gesamtaufwand von 41,9 Mio. Franken und ein Aufwandüberschuss von 258 963 ausgewiesen. Unbestritten waren auch die Anträge des Gemeinderates, den Quartierplan Spitzenrain sowie den Beitritt der Gemeinde Grellingen zum Feuerwehr Zweckverband Klus, zu beschliessen.

Mit Quartierplänen soll Aesch an geeigneten, peripheren Orten nach innen verdichtet werden. Das übrige Siedlungsgebiet soll sich im gewohnten Rahmen entwickeln. «Damit sich diese Quartiere weiterhin kontrolliert und massvoll entwickeln können, müssen die bestehenden Planungsinstrumente überprüft werden. Der Zonenplan und das Zonenreglement werden daher überarbeitet», heisst es seitens des Gemeinderates. Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger räumte beim Informationsthema «Eidgenössisches Schwingfest» ein, dass der massgebende Entscheid in den Händen der Grundeigentümer liege. Diese gaben in den letzten Wochen deutlich zu verstehen, dass sie ihr Land nicht hergeben wollen für den schweizerischen Grossanlass.

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