Laufen tritt aus Sozialberatung aus

Die Gemeindeversammlung sagte Ja zur Einführung des Majorzwahlverfahrens und stimmt dem Austritt aus der Sozialberatung zu.

Ab dem Jahr 2025 wird Laufen einen eigenen Sozialdienst führen: Gut möglich, dass dann die Sozialdienste Laufental ihre Büros am Laufner Bahnhof schliessen werden. Foto: Kenneth Nars
Ab dem Jahr 2025 wird Laufen einen eigenen Sozialdienst führen: Gut möglich, dass dann die Sozialdienste Laufental ihre Büros am Laufner Bahnhof schliessen werden. Foto: Kenneth Nars

Fast eine Stunde lang diskutierte die Gemeindeversammlung von Laufen den Antrag des Stadtrates, aus dem Zweckverband Sozialberatung Laufental (ZVSB) auszutreten. Wie Versammlungspräsident Roland Stoffel zu Beginn ausführte, sei man sich juristisch nicht sicher gewesen, ob ein Austritt überhaupt vor die Gmeini kommen müsse. Da aber sowohl der Beitritt zu einem Zweckverband als auch Statutenänderungen so handzuhaben seien, sei man der Auffassung, dass es zumindest politisch ratsam sei, damit an die Gemeindeversammlung zu gelangen. Gemeinderat Michael Schwyzer legte die Geschichte der 1980 gegründeten Sozialdienste Laufental dar, aus der im Laufe der Jahre der Zweckverband Sozialberatung geworden sei. Die elf Beitrittsgemeinden sind in drei Teilorganisationen eingebunden, in denen jeweils jeder Delegierte, aber auch die einzelnen ­Teilorganisationen an der Delegierten­versammlung Vetorecht besitzen. Dies habe Neuerungen immer wieder blockiert und Laufen sei regelmässig überstimmt worden. Dies, obwohl von den rund 200 Fällen die Hälfte auf Laufen entfallen würden und die Stadt auch die entsprechenden Kosten zu tragen habe. Laufen sei auch unzufrieden mit der Führungsstruktur und dem Konzept der Organisation. Verbesserungen nach einem ersten Austrittsversuch vor zehn Jahren hätten nicht langfristig gewirkt. Aus diesen Gründen sei 2018 bereits Zwingen ausgetreten.

Rückweisungsantrag abgelehnt

Die frühere Stadträtin Carole Seeberger bestätigte die Ausführungen ihres Nachfolgers: «Die Führung der Organisation war etwas schwerfällig.» Edmund Frey fand, der Austritt aus dem ZVSB sei leichtfertig erfolgt und stellte einen Rückweisungsantrag. Dieser wurde mit 32 Ja gegen 39 Nein abgelehnt.

Einige Stimmberechtigte äusserten Besorgnis. Es brauche Solidarität unter den Gemeinden, sagte etwa Georg Schnell. Für Brigitte Bos stellten sich durch den Austritt mehr Fragen als Antworten. Auf die Frage von Jörg Schwander, ob man denn eine Statutenänderung erwogen habe, sagte Schwyzer, diese sei schwierig: Denn sie scheitert, wenn auch nur ein Delegierter Nein sagt.

In der Schlussabstimmung folgten 44 Stimmberechtigte dem Antrag des Stadtrates, 25 stimmten Nein. Damit wird die Stadt Laufen per Ende 2024 aus dem Zweckverband Sozialberatung Laufental austreten und ab 1. Januar 2025 einen eigenen Sozialdienst führen.

Leichtere Wahlchance für Parteilose

Viel zu reden gab auch die Teilrevision der Gemeindeordnung. Kernpunkt ist die Einführung des Majorzverfahrens für die Wahl der Gemeindebehörden, wie es ­bereits die meisten Baselbieter Gemeinden kennen. Auch sollen Gemeinde­versammlungsbeschlüsse an die Urne kommen, wenn dies ein Drittel der an der Gmeini anwesenden Stimmberechtigten oder aber der Stadtrat verlangt. Linard ­Candreia räumte zwar ein, eigentlich Befürworter des Proporzes zu sein. Aber der Majorz trage dem Umstand Rechnung, dass es immer schwieriger werde, Siebnerlisten vollzubringen. Zudem hätten beim Majorz Parteilose leichter eine Wahlchance.

Zustimmung kam auch vonseiten der FDP. Alt Landrat Rolf Richterich beantragte aber auch die Einführung einer Gemeindekommission. Der Versammlungspräsident verwehrte ihm aber die Diskussion darüber. Denn diese sei nicht Teil der Teilrevision. Dies wäre aber nötig gewesen, damit allenfalls daran interessierte Stimmberechtigte deswegen an die Gemeindeversammlung gekommen wären. Ein Rückweisungsantrag Richte-richs wurde deutlich abgelehnt. Die Versammlung genehmigte die Teilrevision mit grossem Mehr. Endgültig darüber entschieden wird an der Urne. Zudem kündigte Richterich erbost an, gegen diesen Beschluss Beschwerde führen zu wollen.

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