Kelsag: Verwaltungsrat zieht vor Bundesgericht

Drei Gemeinden hatten sich gegen die von der Kelsag schriftlich durchgeführte Abstimmung zur Statutenänderung gewehrt und vom Kantonsgericht Recht erhalten. Doch der Verwaltungsrat legt gegen das Urteil ­Beschwerde beim Bundesgericht ein. Auf die Verliererpartei kommen hohe Kosten zu.

Seit einigen Jahren ist das Verhältnis ­zwischen einigen Gemeinden und dem Verwaltungsrat der Kelsag unter dem Präsidium von Germann Wiggli angespannt. Jetzt sind die Fronten verhärtet — der Streit beschäftigt die höchsten Richter des Landes. Einige Gemeinden hatten den Verwaltungsrat im Jahr 2020 gebeten, bei der Neuausrichtung der Kelsag eine der wichtigen Fragen, nämlich die Änderung der Statuten, nicht mitten in der Pandemie auf dem schriftlichen Weg zu stellen, sondern dann zur Abstimmung zu bringen, wenn man sich wieder gegenübersitzen und einen Dialog führen kann. Der Verwaltungsrat hielt an seinem Vorgehen fest. Dass er bei der schriftlich durchgeführten Abstimmung auch die Anträge, die von einzelnen Gemeinden eingereicht wurden, den Aktionären nicht zur Abstimmung vorlegte, brachte das Fass zum Überlaufen. Die Gemeinden Duggingen, Liesberg und Brislach reichten beim Amtsgericht eine Klage ein. Diese wurde auch gutgeheissen. Der Verwaltungsrat hätte zu den alten Statuten zurückkehren und den Aktionären beim Budget das Mitbestimmungsrecht einräumen müssen.

An der letzten Generalversammlung durften die Gemeinden (als Aktionäre) gemäss den neuen Statuten das Budget nur noch zur Kenntnis nehmen. Denn der Verwaltungsrat akzeptierte das Urteil nicht, ebenso wenig den Entscheid der zweiten Instanz. Er reichte letzte Woche beim Bundesgericht Beschwerde ein. Die Gemeinderäte von Liesberg, Brislach und Duggingen sehen damit bestätigt, was sie seit Jahren dem Verwaltungsrat anlasten. Nämlich dass Wiggli nicht zugunsten der Gemeinden agiere, sondern einfach seine eigenen Interessen durchboxe, koste es, was es wolle. Es sei offensichtlich, dass es dem Verwaltungsrat an Kompromissbereitschaft fehle, Vorstösse würden ­einfach abgewürgt. «Wenn die Zusammenarbeit infrage gestellt wird, liegt die Ursache dafür nicht bei den Gemeinden, sondern daran, dass das Gebilde von ­Personen geleitet wird, die spalten, ­anstatt Brücken zu bauen», resümiert der Gemeindepräsident von Liesberg, ­Markus Wackernagel.

Die Kosten trägt der Steuerzahler

Germann Wiggli sieht das ganz anders. Seiner Meinung nach ist die Ursache des Problems bei den drei klagenden Gemeinden zu suchen. In verschiedenen Schreiben hätte der Verwaltungsrat allen Aktionären aufgezeigt, dass einige Anliegen, die an den Verwaltungsrat herangetragen worden seien, auf nichts anderes abzielten als auf eine Bevorzugung. «Liesberg zum Beispiel versuchte, einfach wieder zu Standortbeiträgen zu kommen, nachdem diese mit dem Abschluss der Deponie hinfällig wurden», erklärt Wiggli. Und Duggingen mit seiner Nähe zu Basel opfere die Solidarität mit dem Laufental, um für sich bei der Entsorgung die billigste Variante zu nehmen. Wiggli sieht sich auf jeden Fall demokratisch legitimiert. Zum einen habe ihn die Mehrheit immer wieder gewählt, zum anderen sei die Statutenänderung an der schriftlich durchgeführten General­versammlung 2020 von der Mehrheit angenommen worden. Die Gegner verweisen dabei allerdings auf die hohe Zahl Enthaltungen, die sich dann eben im Rahmen einer Diskussion für ein Ja oder für ein Nein hätten entscheiden können. «Dann hätte man nicht eine Klage einreichen sollen, sondern einen Rückkommensantrag zuhanden der nächsten Generalversammlung», hält Wiggli fest. Für ihn ist das Verhalten der drei Gemeinden der Grund für die Fortsetzung des Rechtsstreites. «Es wäre vor dem Friedensrichter zu einer Einigung gekommen, wären die Gemeinden bereit gewesen, ihre Klage zurückzuziehen», hält er gegenüber dieser Zeitung fest und führt aus: «Nachdem das Verfahren seinen Lauf genommen hat, braucht es nun eben die Rechtsprechung auf höchster Ebene. Die vom Bund erlassene Covid-Verordnung mit ihren Bedingungen zur Durchführung von Generalversammlungen war neu. Es fehlt das Präjudiz.» Die Kantone seien sich ja nicht einig gewesen. «Im Kanton Basel-Landschaft war es nicht möglich, aus einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung zu machen. Im Kanton Solothurn hingegen schon, und dort entfiel dann die Möglichkeit, Gegenanträge zu stellen.» Und genauso war es bei den Generalversammlungen, die wegen der Covid-Verordnung des Bundes auf dem schriftlichen Weg durchgeführt werden mussten. Wer letztlich Recht hat, liegt nun im Ermessen des Bundesgerichts. Die Kosten belaufen sich bisher auf 150000 Franken und könnten sich verdoppeln. Den Preis dafür bezahlt der Steuerzahler.

Die Vermutung liegt nahe, dass es mehr ist als ein Sturm im Wasserglas. Derzeit gibt es eine Arbeitsgruppe, die den Gemeinden Alternativen zu den Zukunftsplänen des Kelsag-Verwaltungs­rates vorlegen möchte. Einen Zeitpunkt dafür kann Wackernagel noch nicht nennen. Im Grundsatz geht es um den neuen Zweck der Kelsag mit entsprechenden Statuten. Denn die Deponie in Liesberg ist abgeschlossen. Um den Müll nach Basel in die KVA zu transportieren, brauche es nicht einen teuren Verwaltungsapparat, der sich mit der Zuteilung von neuen Aufgabenfeldern beschäftige, heisst es seitens der Arbeitsgruppe. Optimierungsbedarf sieht man zudem bei der Grüngutsammlung, die jedes Jahr teurer wurde, und bei der Biogasanlage.

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