Der zweitletzte Sargnagel fürs Spital
Der Landrat segnet die Schliessung des Spitals Laufen ab und spricht Gelder für das geplante Gesundheitszentrum.
Das Spital Laufen ist formell tot: Der Baselbieter Landrat hat dieses am letzten Donnerstag aus dem Dekret über die Betriebsstandorte des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gestrichen. Darin sind künftig nur noch Liestal und Bruderholz genannt. Der Spitalstandort Laufen wird per 31. Dezember 2020 aufgehoben. Gleichzeitig stellt das Dekret den Betrieb eines ambulanten Gesundheitszentrums in Laufen sicher. Das Parlament hat dieses in einer separaten Vorlage zudem mit Geld alimentiert: Für ungedeckte Kosten des 24-Stunden-Notfalls wurden für 2021 bis 2024 total 3,4 Millionen Franken gesprochen – 850000 Franken pro Jahr. Beide Beschlüsse waren unbestritten und fielen mit 83 zu 0 Stimmen. Zuvor gab es aber Diskussionen, etwa zur Ausgestaltung der Notfallstation. Marc Scherrer (CVP, Laufen) forderte, dass diese rund um die Uhr von einem Arzt betreut werde und dies im Dekret festgehalten werde. Sven Inäbnit (FDP) und Peter Brodbeck (SVP) erachteten einen speziellen Passus als unnötig und hinderlich: Die Finanzierung des Notfalls für die kommenden vier Jahre beinhalte ja das teurere Arztmodell gegenüber jenem einer Pflegefachkraft. Nach 2024 wären indes womöglich andere Modelle sinnvoll.
«Das Laufental macht einen grossen Schritt»
«Es ist sehr wichtig, jetzt ein klares und konsistentes Signal ins Laufental zu senden», entgegnete Martin Dätwyler (FDP, Laufen). Franz Meyer (CVP, Grellingen) bat seine Ratskollegen gar «inständig», die ärztliche Betreuung festzuschreiben. «Schliesslich macht das Laufental einen grossen Schritt und bietet Hand zur vorliegenden Lösung.» Das argumentative Powerplay der Laufentaler verfehlte die Wirkung nicht: Mit 50 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess das Plenum den Antrag überraschend deutlich gut.
Der letzte Sargnagel fürs Spital Laufen ist damit noch nicht eingeschlagen: So macht der Beschluss zu den Betriebsstandorten den Weg frei für eine gerichtliche Klärung des vor dem Kantonswechsel abgeschlossenen Laufentalvertrags. Gemäss Paragraf 45 ist der Bestand des Spitals «dauernd gewährleistet», und zwar mit den fünf Disziplinen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und Notfall. Laut dem Verein Pro Spital Laufen verstösst der Umbau in einen 24-Stunden-Notfall gegen den Vertrag. In einem vor wenigen Tagen publizierten Gutachten rügte der emeritierte Rechtsprofessor Peter Richli den Kanton Baselland für den Umgang mit dem Vertrag und bescheinigte einer Klage gute Chancen.
«Abenteuerlich»: Gutachten wird im Landrat zerpflückt
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) sieht das anders. «‹Dauernd gewährleistet› kann nicht ‹ewig gewährleistet› heissen», sagte er. Es gebe gute Gründe, die Beständigkeit der Bestimmung zu verneinen. So sei das Umfeld der Spitäler ganz anders als beim Vertragsabschluss 1983: So gab es damals etwa kein Krankenversicherungsgesetz, keine freie Spitalwahl, keine Auslagerung der öffentlichen Spitäler und kein Verbot, Spitalleistungen zu subventionieren.
Gutachter Richli schreibt, dass sich die Verhältnisse in der Spitalfinanzierung nicht grundlegend verändert hätten oder zumindest vorhersehbar gewesen seien. SP-Landrat Urs Roth ist als Ökonom seit Jahrzehnten in der Gesundheitsversorgung tätig. Er nannte diese Auslegung Richlis «abenteuerlich». «Die Vergleiche der Betriebsdefizite zeugen nicht von grossem Sachverstand in Fragen der Spitalfinanzierung», sagte Roth. Richli stellt das damalige Defizit des Spitals Laufen jenem von 2019 gegenüber und kommt zum Schluss: Dieses liege teuerungsbereinigt nur 50 Prozent höher.
Zum Vetorecht oder der doppelten Stimmenzahl des Laufentals in einer Volksabstimmung über das Spital — auch dies Ideen, die im Gutachten diskutiert werden — sagte Regierungsrat Weber: In der Kantonsverfassung seien keine Vetorechte oder Quoren einzelner Bezirke vorgesehen. «Eine Sonderbehandlung des Laufentals war nie beabsichtigt und wäre gefährlich für die Solidarität im Kanton.»