Beschwerde zur Schliessung abgewiesen

Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Beschwerde über die Schliessung des Spitals Laufen mit 3:2 abgewiesen. Die Gruppe Pro Spital Laufen erkennt im Urteil trotzdem einen Teilsieg.

Vor dem Kantonsgerichts: Die Gruppe Pro Spital Laufen war gemeinsam nach Liestal gereist, um die Gerichtsverhandlung zu verfolgen. Foto: Gaby Walther
Vor dem Kantonsgerichts: Die Gruppe Pro Spital Laufen war gemeinsam nach Liestal gereist, um die Gerichtsverhandlung zu verfolgen. Foto: Gaby Walther

Das Baselbieter Kantonsgericht in Liestal wies am Mittwoch vor einer Woche die Beschwerde der Gruppe Pro Spital Laufen ab. Die Gruppe, bestehend aus elf Laufentaler Bürgerinnen und Bürger, hatte sich gegen den Landratsbeschluss zur Schliessung des Kantonsspitals in Laufen per Ende 2020 und gegen dessen Umwandlung in ein ambulantes Gesundheitszentrum gewehrt. Die Beschwerdeführer beriefen sich dabei auf den Laufentalvertrag, der ihrer Meinung nach dem Laufental ein Spital zusichert.

Im Vertrag von 1983 über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen in den Kanton Baselland heisst es gemäss Paragraf 45: Der Bestand des Spitals ist «dauernd gewährleistet», und zwar mit den fünf Disziplinen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und Notfall. Pro Spital Laufen ist überzeugt, dass «dauernd gewährleistet» nicht in Frage gestellt werden kann und deshalb die Schliessung des Spitals nicht rechtsgültig ist. Der Rechtsvertreter des Landrats argumentiert hingegen, dass 28 Jahre eine lange Zeit sei. Seit 1994 ist der Bezirk Laufen ein fester Bestandteil des Kantons Baselland. Mit einem Sonderrecht würde der Bezirk quer in der Landschaft stehen. Es sei Zeit, dass der Bezirk Laufen gleichberechtigt, ohne Sonderrolle, zum Kanton gehöre.

Die fünfköpfige Abteilung für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (VV) des Kantonsgerichts sah dies etwas anders. «Dauernd gewährleistet» könne zwar rechtlich nicht «ewig gewährleistet» heissen. Aber 28 Jahre würden kaum genügen, um als «dauernd» zu gelten. Nach vielleicht 50, sicher nach 100 Jahren könne dies als abgeschlossen gelten, waren sich die Richter einig. Jedoch könne der Laufentalvertrag auch nicht wörtlich ausgelegt werden. Die Situation der Spitäler habe sich seit dem Vertragsabschluss von 1983 massiv verändert. Damals gab es kein Krankenversicherungsgesetz, keine freie Spitalwahl, keine Auslagerung der öffentlichen Spitäler und kein Verbot, Spitalleistungen zu subventionieren. Ein Krankenwagen sei damals mit 50 Gegenstände ausgerüstet gewesen, heute mit 1000. Somit finde heute bereits eine gute, ärztliche Versorgung auf dem Weg ins Kantonsspital Bruderholz oder Liestal statt. Hinzu komme, dass Regionalspitäler nicht die gleiche Qualität liefern können wie grössere Spitäler, die hohe Fallzahlen aufweisen und Spezialisten für jedes Fach bereitstellen. Es sei, wie wenn man wegen eines Vertrages den Postkutscheverkehr über den Gotthard beibehalten wolle, obwohl der Gotthardtunnel die Verbindung gewährleiste. Weiter argumentierte das Kantonsgericht, dass schwere Fälle bereits vor der Schliessung des Spitals Laufen in ein anderes Spital verlegt wurden. Dies und die Schliessung der Geburtsabteilung hätten die Laufentalerinnen und Laufentaler akzeptiert.

Der Laufentalvertrag ist bis auf Weiteres gültig

Das Kantonsgericht ist der Meinung, dass der Wortlaut des Laufentalvertrags auf heute bezogen bedeute, dass die medizinische Grundversorgung und die Notfallversorgung im Bezirk Laufen dauernd gewährleistet sein muss. Mit dem ambulante Gesundheitszentrum des KSBL und der 24/7-Notfallversorgung, die sich seit dem Wegfall der stationären Angebote in den ehemaligen Spitalräumlichkeiten befinden, werde somit der Laufentalvertrag erfüllt. Der Vertrag habe sehr viel dazu beigetragen, dass im Bezirk diese Versorgung bleibe. Andere Bezirke, zum Beispiel Waldenburg, könne nicht auf eine Notfallversorgung in ihrer Region pochen.

Mit diesen Begründungen lehnte das Gericht nach vierstündiger Beratung die Beschwerde der Laufentalerinnen und Laufentaler mit 3 zu 2 Stimmen ab. Somit sind nur noch Liestal und das Bruderholz KSBL-Standorte.

Teilerfolg für die Region

Trotz des negativen Entscheids freute sich Pro Spital Laufen nach der Urteilsverkündung. Gemeinsam waren die Mitglieder im Car nach Liestal gefahren, um die Gerichtsverhandlung über das Dekret mit dem Titel «Über die Betriebsstandorte des Kantonsspitals Baselland (KSBL)» zu verfolgen. «Heute können wir einen grossen Erfolg feiern», sagte der Röschenzer Gemeinderat Remo Oser. Seit Jahren war unklar, ob der Laufentaler Vertrag noch Bestand habe. «Das Kantonsgericht sagt klar, dass der Vertrag gültig ist. Die medizinische Grundversorgung und der Notfall sind dauernd gewährleistet. Somit kann die Regierung das Gesundheitszentrum mit der Notfallversorgung, falls zu wenig rentabel, nicht nach vier Jahren schliessen», erklärte Oser. Nun müsse definiert werden, was in die Grundversorgung gehöre. Dieser Aussage fügte sich Marisa Hänggi an: «Auf dieser Basis für die Grundversorgung im Laufental können wir weiterkämpfen. Wir sind mit dem heutigen Resultat zufrieden.» Wie die Grundversorgung aussehen soll und welche Unterschiede zur medizinischen Grundversorgung der übrigen Bevölkerung bestehe, konnte Oser am 12. Januar nicht beantworten. Etwas weniger frohlockte Simon Felix, Präsident der Gruppe. Er ist immer noch überzeugt, dass in Laufen auch stationäre Behandlungen angeboten werden müssen — nicht für die schwierigen, aber für einfache medizinische Fälle. Gerade die Pandemie zeige, dass das Gesundheitswesen am Anschlag stehe. Ein Abbau findet er falsch. Die Gruppe wartet nun das schriftliche Urteil ab und wird danach entscheiden, ob sie die Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen will oder nicht.

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