Baugesuch für Lärmschutzwand zurückgezogen
Nach zwei Jahren Provisorium soll nun, wie anfangs geplant, ein Geländer die Kantonsstrasse von der Birs trennen. Denn trotz abgewiesenen Einsprachen verzichtet der private Bauherr auf die Ausführung der Lärmschutzwand. Er hat sein Baugesuch zurückgezogen.
Im Sommer 2017 wurden die Instandsetzungsarbeiten an der Laufenstrasse in Zwingen abgeschlossen. Doch anstelle des geplanten Strassengeländers wurde eine Bretterwand entlang der Kantonsstrasse zur Abgrenzung zur Birs provisorisch aufgestellt. Der Grund war der Wunsch eines Anwohners, eine Lärmschutzwand zu errichten, um seinen Wohnort auf der gegenüberliegenden Seite der Birs vor dem Strassenlärm zu schützen. Das Vorhaben war aussergewöhnlich – noch nie hatte im Kanton Baselland eine Privatperson eine Lärmschutzwand auf einer Kantonsstrasse errichtet. Nach rechtlichen Abklärungen gab der Kanton dem Vorhaben grünes Licht. Mit der geplanten Lärmschutzwand hätte der Bauherr den Lärm auf seinem Grundstück von 60 Dezibel um rund drei Dezibel senken können. Die mit Dämmmaterial gefüllte Aluminiumlochblechwand hätte aber laut Experten ebenso einen Nutzen den lärmgeplagten Anwohner der Nordseite gebracht – ein Teil des Strassenlärms wäre auch auf ihrer Seite geschluckt worden. Geschluckt haben einige nördliche Anwohner diese Analyse nicht. Sie befürchteten mehr Lärm, mehr Dreck und bemängelten, dass mit der Wand die Sicht auf Birs und Schloss versperrt würde. Sie reichten Einsprache gegen das Vorhaben ein.
Inzwischen wurden sämtliche Einsprachen abgelehnt. Trotzdem hat Bauherr Urs Scherrer sein Baugesuch zurückgezogen: «Die Anwohner, welche bereits einen Anwalt beigezogen hatten, wollten den Entscheid anfechten und an die nächste Instanz weiterziehen. Es hätte wieder ein Jahr gedauert, bis die Rekurskommission entschieden hätte. Das hätte mich noch mehr Geld und weiteren Ärger gekostet.» Scherrer ist enttäuscht und meint resigniert: «Dem Dorffrieden und auch mir zuliebe habe ich nachgegeben und verzichte auf den Bau einer Lärmschutzwand.» So wird auch Scherrer weiterhin mit dem hohen Strassenlärm leben müssen. Da sein Grundstück tiefer als die Kantonsstrasse liegt, kann er mit baulichen Massnahmen in seinem Garten keine vernünftige Lösung erzielen.
Demontierte der Wind die Bretterwand?
Zurzeit verschandeln provisorische Absperrungen die Kantonsstrasse, denn die rund 50 Meter lange Bretterwand lag nach einer stürmischen Sommernacht am Morgen auf dem Trottoir. Offizieller Täter war der Wind, doch dieser hätte kaum die Kabelbinder durchschneiden können. So ist auch für Urs Hess, Leiter Kantonsstrassen Tiefbauamt Baselland, klar, dass die Wand absichtlich demontiert wurde. Auf eine Anzeige wurde jedoch verzichtet. Das Strassengeländer sei bestellt und werde in etwa zwei Monaten montiert, erklärte Hess. Dem Kanton sei es egal, ob ein Geländer oder eine Lärmschutzwand die Strasse begrenze. Die Lärmemission an der Kantonsstrasse in Zwingen entspreche der Lärmschutzverordnung. Sie liege in Zwingen sogar einiges unter den Lärmschutzverpflichtungen, so Hess.