Anwohner lassen sich vom Kanton nicht länger hinhalten

Seit Jahren fordern Anwohner der Laufenstrasse in Wahlen den Kanton Basel-Landschaft auf, seiner Pflicht zur Strassensanierung nachzukommen. Jetzt haben sie genug von der Warteschleife und bereiten ein Gerichtsverfahren vor.

<em>Hat genug:</em> Urs Reinhardt will einen Prozess gegen den Kanton Basel-Landschaft riskieren. Foto: Bea Asper
<em>Hat genug:</em> Urs Reinhardt will einen Prozess gegen den Kanton Basel-Landschaft riskieren. Foto: Bea Asper

Mit der «Petition gegen übermässigen Strassenlärm und Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben» an der Laufenstrasse in Wahlen ermahnten 170 Unterzeichnende den Kanton Basel-Landschaft an seine Pflicht der Strassensanierung. Seit Jahren stellt die Baudirektion Verbesserungen in Aussicht.

Doch die Umsetzung der Massnahmen, wie der Einbau eines Flüsterbelags, zieht sich in die Länge. Die Leute fühlten sich abgeschoben in die Warteschleife, resümiert Anwohner Urs Reinhardt. Dabei beruft er sich nicht auf subjektives Empfinden, sondern auf Messungen. Das entsprechende Gerät hat er auf eigene Kosten angeschafft und in der Nähe des Fussgängerstreifens auf seinem Grundstück installiert. Mit der Auswertung der Daten habe er den Beweis: «Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird viel zu oft überschritten». Selbst beim Schwerverkehr ermittelte er, dass durchschnittlich über 10 km/h zu schnell gefahren wird. Dies wiederum führt dazu, dass die vom Bund festgelegten Grenzwerte für Lärmimmissionen nicht eingehalten seien. Die vielen Unebenheiten in der Strasse verschärfen das Problem. «Die Aufbauteile oder die Ladungen bei Lastwagen verursachen Geräusche wie Gewehrschüsse», gibt Reinhardt zu bedenken.

Nebst diesem Lärm in der Morgenfrühe (5 Uhr), würden am Wochenende übermässig laute Fahrzeuge (frisierte Motorräder) die Menschen aus dem Schlaf reissen. «Die Unterzeichnenden der Petition sind sich bewusst, dass sie ein gewisses Mass an Verkehrslärm ertragen müssen», räumt Reinhardt im Gespräch mit dieser Zeitung ein. «Doch hier sind die vom Bund vorgegebenen Grenzwerte überschritten und der Kanton hat es versäumt, Massnahmen zu ergreifen.» Im Antwortschreiben der früheren Baudirektorin Sabine Pegoraro wurden die Anwohner auf später vertröstet und das Problem verharmlost.

Fall soll vors Gericht

Nach einem Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen in anderen Regionen und der Rechtsprechung durch das Bundesgericht hat sich Reinhardt entschlossen, das Risiko eines Prozesses einzugehen und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. «Wenn Behörden sich über Gesetze hinwegsetzen und ihre eigenen Wahrheiten entwickeln, führt der Ausweg nur über die Anrufung eines Gerichtes», gibt Reinhardt zu bedenken. Das von ihm beauftragte Anwaltsbüro hat nun ein Gesuch eingereicht, das den Kanton auffordert, seiner Pflicht nachzukommen, die Strassensanierung an die Hand zu nehmen und bis dahin mit Sofortmassnahmen das Überschreiten der Grenzwerte für Lärmimmissionen einzudämmen. So solle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Laufenstrasse (Bereich zwischen Selmattweg bis zum Wechsel zur Tempo-60-Strecke) von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt werden – zumindest bis zum Einbau eines lärmarmen Strassenbelages sowie für den Fall, dass das Verkehrsgutachten ergeben sollte, dass die Immissionsgrenzwerte mit dem Errichten eines lärmarmen Belags zum Beurteilungszeitpunkt nicht eingehalten werden können. Zudem sei die Laufenstrasse für den Lastwagenverkehr (vorbehältlich Zubringerfahrten) zu sperren, eventuell beschränkt auf die Zeit in der Morgenfrühe (5 bis 7 Uhr).

Bei den baulichen Massnahmen müssten auch der Schutz für den Langsamverkehr und die Erhöhung der Sicherheit für die Fussgänger in die Überlegungen miteinbezogen werden, heisst es im Gesuch.

Termin mehrmals verschoben

Die Baudirektion hat den Termin für den Einbau des lärmmindernden Strassenbelags immer wieder hinausgezögert. Im Schreiben vom 22. Juni 2017 hiess es, der Strassenbelag werde voraussichtlich im Jahr 2020 eingebaut. Im Schreiben vom 28. Januar 2019 war dann die Rede davon, dass der lärmarme Strassenbelag im Jahr 2023 erfolgen soll. «In Anbetracht dessen, dass die Sanierungsfrist gemäss Lärmschutzverordnung bereits am 31. März 2018 definitiv abgelaufen ist, und der aktuelle Zustand der Laufenstrasse damit in lärmrechtlicher Hinsicht rechtswidrig ist, erscheint eine wirksame Lärmsanierung im Sinne der bundesrechtlichen Vorschriften heute mehr als dringlich», lautet das Fazit der Gesuchsteller. Auf Anfrage heisst es von der Baudirektion, dass die Frist eingehalten werde. Das Vorhaben benötige aber Zeit. Es gehe nicht nur um einen Belagsersatz. Vielmehr müssten alle betroffenen Partner wie Gemeinde, Grundeigentümer, Anwohner, Werkleitungseigentümer und andere Nutzer der Infrastruktur miteinbezogen werden. Dies benötige zwei bis drei Jahre ab Projektstart bis Baubeginn.

Weitere Artikel zu «Laufen/Laufental», die sie interessieren könnten

Laufen/Laufental27.11.2024

Bei der ARA Laufental-Lüsseltal läuft es rund

Konstante Verhältnisse prägen den Zweckverband ARA Laufental-Lüsseltal. Die Aufsichtsbehörde lobt den Betrieb.
Laufen/Laufental27.11.2024

Junge Talente geben sich fantastisch, bodenständig und unschuldig

Einmal jährlich kommen in der Galerie des Kulturzentrums Alts Schlacht­huus die jungen Künstlerinnen und Künstler zum Zug. Diesen Herbst sind dies Deborah Jeger…
Laufen/Laufental20.11.2024

Eine Million musikalischer Träume

Nach dem ersten Konzert am Samstag in Wahlen waren die Circle Singers am Sonntag in Zwingen zu Gast. Um 17 Uhr betrat der über 40-köpfige Chor eine Bühne vor…