Pfoten kosten, Hufe nicht
Baselbieter Gemeinden verlangen Gebühren für Hunde, für Pferde nicht.
Nichts zwingt die Baselbieter Gemeinden, für das Halten eines Hundes eine Gebühr zu verlangen. Das kantonale Gesetz erlaubt es ihnen aber. Und ausnahmslos tun sie es auch, wie von Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait zu erfahren ist. In Muttenz steht jetzt zur Debatte, die Gebühr abzuschaffen. Ein entsprechender Vorstoss ist an der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober traktandiert. Angeführt wird unter anderem das Gleichheitsargument: Für Pferde verlange man ja auch keine Gebühr, obwohl sie wie Hunde für die Gemeinde Kosten verursachen würden.
Tatsächlich kennt keine einzige Baselbieter Gemeinde eine Pferdegebühr. Vor allem im Leimental wird schon lange darüber diskutiert. Dort befinden sich viele Pferdehöfe, und die Gemeinden auf Solothurner Seite verlangen für Pferdehaltung bereits Geld. Allerdings galt lange: Baselbieter Gemeinden dürfen eine solche Gebühr gar nicht einführen. Als Ettingen dies 2013 tun wollte, legte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) ihr Veto ein. Sie berief sich auf ein Urteil aus dem Jahr 1977, als Allschwil dasselbe wie Ettingen wünschte. Demnach müssten Reiter für eine Gebühr eine für sie reservierte Leistung des Staates erhalten – und das sei hier nicht der Fall. Biel-Benken lancierte 2015 einen neuen Anlauf. Dann beurteilte die Regierung die Angelegenheit positiver. «Gemeinden dürften für Pferde Gebühren erheben», sagt Gemeindeverwalterin Caroline Rietschi. «Ich habe damals ein Reglement erarbeitet, das die Regierung als genehmigungsfähig beurteilte.»
Nur trat es nie in Kraft. Biel-Benken strebte eine gemeinsame Lösung mit umliegenden Gemeinden an, doch Allschwil und Oberwil zogen nicht mit. Rietschi bedauert das. Entscheidend sei, die Lösung nicht als Steuer, sondern als Gebühr auszugestalten, sagt sie. Die Gemeinde müsse aufzeigen, dass sie das eingenommene Geld verursachergerecht verwende. «Das ist angesichts des Aufwands für das Entfernen von Pferdemist nicht schwierig.» Das sieht der Oberwiler Gemeindepräsident Hanspeter Ryser anders. «Man kann nicht jedes Pferd mit einer Gebühr belegen», sagt Ryser, der selbst Pferde hält. Zuchtpferde oder Altersrosse zum Beispiel seien nicht draussen unterwegs und würden deshalb keine Wege verschmutzen. Man müsse sich fragen, welche Dienstleistung die Gebühr genau zu finanzieren habe, findet Ryser. Bei Hunden seien die Kosten klar definierbar: «Alle Hunde produzieren draussen Kot, und unser Werkhof macht zweimal pro Woche eine Tour, um die Robidog-Kästen zu leeren.» Bei Pferden sei es nicht so klar, wofür Geld eingezogen werde. Darum ist Ryser gegenüber einer Pferdegebühr kritisch eingestellt. «Die Sache ist komplex», sagt er. «Man muss sie gut durchdiskutieren.»
Allerdings ist unklar, ob der Kanton positiv reagieren würde. Auf Anfrage heisst es aus der VGD: «Die Gebühr für die Haltung von Hunden beruht auf einer kantonalrechtlichen Grundlage. Für die Erhebung einer Gebühr für das Halten von Pferden fehlt eine solche.»