Zurückgewiesen und angenommen

An der Gemeinde­versammlung in Hochwald kam es bei der Frage der Zusammenarbeit mit Gempen zu einem Widerspruch.

«Die Gemeinde Hochwald hat bei der Zusammenarbeit immer eine positive Haltung eingenommen und führt bereits seit Jahren erfolgreich die Finanzverwaltung der Gemeinde Seewen», resümierte Gemeindepräsident Georg Schwabegger (SP) an der ausserordentlichen Gemeinde­versammlung. Diese sollte entscheiden, ob Hochwald das Kooperationsmodell auf Gempen ausdehnt.

Die Berechnungen ergaben im Bereich Finanzverwaltung folgende Kostenanteile: Hochwald 145000 Franken, Seewen 120000 Franken, Gempen 120000 Franken und im Bereich Kanzlei 103000 Franken für Hochwald und 62000 Franken für Gempen. In der Diskussion zeigte sich, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich begrüsst wird, dass sich aber über den Preis streiten lässt. Einwohner erkundigten sich nach dem Einspar­potenzial durch Synergienutzung. Für Gempen lohne es sich, weil die Gemeinde ihre Verwaltungsräume neu nutzen könne, während Hochwald Zusatzausgaben entstünden, wurde moniert. Schwabegger legte dar, dass die Vereinbarung, die ausgehandelt wurde, die Betriebskosten beinhalte und für beide Seiten fair sei. Der grösste Vorteil der Zusammenarbeit liege bei der Qualität. Die Stellenbesetzung in kleinen Gemeinden sei schwierig, und bei Ausfällen würden Übergangs­lösungen viel Geld kosten. Grössere Verwaltungseinheiten seien attraktiver und böten Stellvertreter-Lösungen.

Fehler sind nicht ausgeschlossen

Einige Anwesende störten sich daran, dass Ausgaben für die Anpassung der Verwaltungsräumlichkeiten entstehen. Der frühere Gemeinderat Robert Stöckli beantragte, der Gemeinderat solle die Vorlage anpassen und noch einmal mit einer Vollkostenrechnung vorlegen. Schwabegger hielt dagegen, dass die Investitionen sowieso anfielen, weil es um den gesetzlich vorgeschriebenen Diskretbereich und um die Heiz- und Lüftungsanlage gehe. Er liess aber über den Antrag von Stöckli abstimmen, der mit 26 Ja- zu 17 Nein-Stimmen angenommen wurde.

Danach brachte Schwabegger trotzdem den Antrag des Gemeinderates zur Abstimmung, der die Leistungsvereinbarung für Gempen zu den ausgehandelten Bedingungen vorsah. Dieser wurde ebenfalls angenommen mit 23 Ja- zu 19 Nein-Stimmen. Einwände gab es keine, die GV schritt zu den nächsten Traktanden.

Es bleibt die Frage, was jetzt gilt, denn zum einen muss der Gemeinderat gemäss Antrag von Stöckli nochmals über die Bücher, zum andern ist der Antrag des Gemeinderates angenommen worden.

Zum vorliegenden Fall fragte das Wochenblatt beim Kanton Solothurn nach. Das Amt für Gemeinden bezog keine Stellung zum konkreten Fall von Hochwald, sondern hielt grundsätzlich fest, dass jeweils die Schlussabstimmung gelte. Die Antworten und die Anleitungen zum Ablauf einer Gemeindeversammlung finde man im Gemeindegesetz. Demnach sind an einer Versammlung alle Stimmberechtigten in der Pflicht: «Wer mit dem Verhandlungsablauf beziehungsweise einer verhandlungsleitenden Verfügung des Gemeindepräsidiums nicht einverstanden ist, hat sich sogleich bei der Gemeindeversammlung zu beschweren, die unverzüglich entscheidet.» Zudem bestehe noch die Möglichkeit, auf einen gefassten Beschluss an der gleichen Gemeindeversammlung zurückzukommen.

Schwabegger gab später im Gespräch mit dieser Zeitung zu bedenken, dass die Gemeinderäte ihre Arbeit ehrenamtlich machen. Gerade auch bei Versammlungen mit spontanen Anträgen, «die man fairerweise auch vorher einreichen könnte», liessen sich Fehler nicht ausschliessen. «Der Gemeinderat wird sich beraten und die Vorlage für die Zusammenarbeit mit Gempen im Dezember nochmals vors Volk bringen», sagte Schwabegger.

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