Feuerwerksverbot mit Ausnahmen
Aus der Motion Feuerwerksverbot wurde ein ganzes Polizeireglement, das in Hochwald für Ruhe und Ordnung sorgen soll.
Hans Karrer regte vor zwei Jahren an, in Hochwald ein Feuerwerksverbot einzuführen. Seine Motion wurde von der Gemeindeversammlung für erheblich erklärt. Der Gemeinderat nahm den Auftrag zum Anlass, ein Polizeireglement zu erarbeiten. Dieses wurde am Dienstag der Gemeindeversammlung vorgelegt und feuerte nicht nur die Diskussion um das Feuerwerksverbot an. Im neuen Regelwerk geht es auch um das Rasenmähen, Schneeräumen, die Hundehaltung und das Steuern einer Drohne.
Im Reglement wurde Karrers Wunsch wiedergegeben, in Hochwald ein ganzjähriges Feuerwerksverbot einzuführen. Er sei Zeuge gewesen, wie Jugendliche durch das Abbrennen von Feuerwerk eine Schafherde in Angst und Schrecken versetzten und sich darüber amüsierten. Dies bewog ihn, sich in seiner Wohngemeinde für ein Feuerwerksverbot stark- zumachen. Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe – in welcher der Motionär vertreten war – einigte sich auf folgenden Passus: «Jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.»
Verbot gilt nicht am 1. August und an Silvester
Dem Gemeinderat ging die Regelung zu weit. Er stellte an der Gemeindeversammlung den Antrag, im Reglement festzuhalten, dass das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Juli, 1. August und am 31. Dezember unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet sein soll. Vizepräsident Peter Haberthür sagte, es gebe Menschen, die sich am Feuerwerk erfreuen. Als Hundehalter habe er Verständnis für das Argument, dass es Tiere gibt, die sich davor fürchten. In dem Fall appelliere er an die Verantwortung der Tierhalter, entsprechende Vorkehrungen für ihre Vierbeiner zu treffen. «Mein Hund zum Beispiel fürchtet sich vor Motorrädern, das ist aber kein Grund, in Hochwald ein Fahrverbot für Motorräder zu verlangen», meinte Haberthür. Aus der Versammlung kam der Kompromissvorschlag, «das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und 31. Dezember ab 16 Uhr zu gestatten». Am Ende setzte sich der Änderungsantrag des Gemeinderates durch. Die Mehrheit sprach sich für ein ganzjähriges Feuerwerksverbot aus, das den 31. Juli, 1. August und den 31. Dezember davon ausklammert.
Auch zu anderen Paragrafen des neuen Polizeireglements gab es Änderungsanträge, unter anderem zum Zeitfenster für lärmige Tätigkeiten sowie zur Pflicht des Schneeräumens. Im Reglement hiess es, die Dächer müssten vom Schnee geräumt werden. Damit sollte die Gefahr durch Schneedachlawinen gebannt werden. Votant Andreas Gerle verlangte die Streichung des Passus. «Die Leute sollten nicht zur Leiter greifen und aufs Dach steigen», monierte er. Die Formulierung sei nicht wörtlich gemeint, stellte Gemeinderat Beat Kübler klar. «Die Idee ist, dass Strassenbereiche, die unter einem potenziell gefährlichen Schneedach liegen, abgesperrt werden», führte Kübler aus. Die Versammlung entschied, den Passus «Schnee vom Dach räumen» aus dem Reglement zu streichen. Mit den meisten Paragrafen konnte die Versammlung leben und sprach sich in der Schlussabstimmung mit grossem Mehr für die Einführung des Polizeireglements aus. Das Traktandum war per Gemeindeversammlungsbeschluss vorgezogen worden. Für einige Anwesende war der Abend nun gelaufen und sie verliessen den Saal. Die Versammlung reduzierte sich von 100 Stimmberechtigten auf 81 und widmete sich der Debatte um den Finanzhaushalt der Gemeinde. Das Budget 2025 mit diversen Investitionskrediten – unter anderem für die Fortsetzung der Zentrumsplanung mit Neugestaltung des Pausenplatzes und der Bushaltestelle – wurde letztlich klar genehmigt. Der Steuerfuss bleibt bei 116 Prozent.