Portiunggeli: Zurück zur alten Regelung?

Der Portiunkula-Markt findet seit 2020 jeweils am zweiten Augustwochen­ende statt. Doch jetzt ist klar: Der Dornacher ­Gemeinderat hätte das Datum nicht ohne Zustimmung der Gemeindeversammlung ändern dürfen.

Wie eine Mini-«Herbschtmäss», aber im Sommer: Der Portiunkula-Markt auf Dornacher und Aescher Boden lockt mit vielen Attraktionen. Foto: Juri Junkov/Archiv
Wie eine Mini-«Herbschtmäss», aber im Sommer: Der Portiunkula-Markt auf Dornacher und Aescher Boden lockt mit vielen Attraktionen. Foto: Juri Junkov/Archiv

In diesem Jahr war am Portiunkula-Markt vieles anders als früher – unter anderem der Zeitpunkt. Traditionell begann das Fest am Freitag nach dem 1. August, denn es hat seinen Ursprung im kirchlichen Portiuncula-Ablass vom 2. August.

Seit der neuen Marktverordnung, die im Januar 2020 vom Dornacher Gemeinderat in Kraft gesetzt wurde, findet der Portiunkula-Markt am letzten Wochenende der Sommer-Schulferien statt. Die Änderung war vom früheren Marktchef, Dieter Binggeli, verlangt worden, zum einen auf Anregung einiger Anbieter, zum andern zur Entlastung des Werkhofs in den Jahren, in denen die Bundesfeier auf einen Mittwoch oder Donnerstag fällt. Inzwischen hat der Gemeinderat die Zusammenarbeit mit Binggeli beendet und die Organisation des Marktes dem Nordwestschweizer Marktverband anvertraut.

Nach der diesjährigen Durchführung des Portiunkula-Marktes mehrten sich Stimmen von Unzufriedenen. Sie monierten, dass das neue Datum in Konkurrenz stehe mit anderen Märkten im Kanton Solothurn. Dies führe dazu, dass sich ­einige Betreiber gegen Dornach entschieden hätten und manche Besucher beim Lunapark ihre Lieblingsbahnen vermissten. Anwohner und Gewerbetreibende vom Brüggli Dornach forderten den Gemeinderat von Dornach mittels Petition auf, zurück zur alten Regelung zu finden. Die Exekutive habe ohne fundierte Abklärungen oder Umfragen über die Köpfe hinweg entschieden, so der Vorwurf. Die Petition, an der sich auch Einwohner aus den umliegenden Dörfern beteiligen, läuft seit September und umfasst bereits mehrere hundert Unterschriften.

Auf Nachfrage bei der Dornacher Exekutive Anfang Oktober hatte der ressortverantwortliche Gemeinderat, Kevin Voegtli (SP), gesagt, dass man sich aufgrund der Petition sicherlich nochmals Gedanken zur Zukunft des Portiunkula-Marktes machen werde. Ob man zurück zur alten Regelung finden werde, sei offen. Die neue Regelung sei letztlich erfolgt, um den Markt aufzuwerten. Denn Anfang August befänden sich viele Einwohner noch im Urlaub. Auf jeden Fall liege die Marktverordnung in der Kompetenz des Gemeinderates.

Entscheid verstösst gegen Polizeiordnung

In der Zwischenzeit liess sich die Gemeinde offenbar eines Besseren belehren. Gemeindepräsident Daniel Urech (Freie Wähler Dornach) bestätigt auf Anfrage, dass das Thema Portiunkula-Markt im November doch vor die Gemeindeversammlung kommen soll. Mit welchem Antrag seitens des Gemeinderates sei noch offen. «Dies wird Gegenstand der kommenden Gemeinderatssitzung sein», erklärt Urech.

Freiwillig kommt der Meinungsumschwung nicht. Aufmerksame Einwohner fanden heraus, dass der Gemeinderat bei seinem damaligen Entscheid, in der Marktverordnung das Datum zu ändern, gegen die Polizeiordnung verstossen hat. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeversammlung und hält fest, dass der Portiunkula-Markt am Freitag nach dem 1. August beginnt. Der Vorstand der SVP Dornach teilte nun mit, dass er ein Beschwerdeverfahren nicht ausschliesst, «sollte sich der Gemeinderat weiterhin irregulär über den Souverän hinwegsetzen».

Gemäss Daniel Urech wurde der Gemeinderat erst kürzlich auf den Paragrafen in der Polizeiordnung zum Portiunkula-Markt aufmerksam gemacht. Die Reaktionen darauf waren wohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt – zumindest besprach sich der Gemeinderat darüber im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung.

Auf die Nachfrage, wie es zu diesem rechtlichen Lapsus kommen konnte, meint Urech: «Das ist eine philosophische Frage. Wenn man etwas nicht bemerkt, ist es schwierig zu sagen, wer es war. Ich glaube, es ist eindeutig, dass dem Gemeinderat beim Entscheid im Jahr 2019 nicht bewusst war, dass die Rechtslage so ist.»

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