Ortsplanrevision geht in die Mitwirkung

Der Gemeinderat hat am Montag die Zonenpläne verabschiedet, die für das Bauen in Dornach wegweisend sind. Die Bevölkerung hat bis Ende August Zeit, Anregungen schriftlich einzureichen.

Bevölkerung soll sich mit Materie vertraut machen: Am 13. Juni findet in Dornach 
eine Informationsveranstaltung zur Ortsplanrevision statt. Foto: Fabia Maieroni
Bevölkerung soll sich mit Materie vertraut machen: Am 13. Juni findet in Dornach eine Informationsveranstaltung zur Ortsplanrevision statt. Foto: Fabia Maieroni

Um wie viele Meter dürfen Gebäude in Dornachs Quartieren höher werden? Wie wirkt sich das neue Zonenreglement auf die private Gartengestaltung aus? Die Antworten fallen für die Land- und Hauseigentümer von Dornach individuell aus. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und im Mitwirkungsverfahren Einfluss auf die Zonenplanung zu nehmen.

Die Ortsplanrevision wird nicht vor die Gemeindeversammlung kommen, sondern wird vom Gemeinderat verabschiedet werden. Die politischen Mittel des Referendums und der Urnenab­stimmung entfallen. Die Bevölkerung kann sich nur im Mitwirkungsverfahren äussern und später den Rechtsweg einschlagen. Im Kanton Solothurn ist die Planungsbehörde der Gemeinderat, während in den meisten Kantonen das Volk das letzte Wort hat.

Der Gemeinderat Dornach hatte vor vier Jahren die Ortsplankommission damit beauftragt, die Zonenpläne an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die letzte Revision liegt ein Vierteljahrhundert zurück. Die Kommission hat unter der Leitung von Roland Müller an 24 Sitzungen ihre Entscheidungen getroffen. Der Gemeinderat befasste sich an diversen Workshops sowie im nicht öffent­lichen Teil seiner Sitzungen mit den ­Details der Zonenplanung und der Meinungsbildung.

An seiner Sitzung vom Montag verabschiedete er die Ortsplanrevision diskussionslos in die Mitwirkung. Diese startet am 12. Juni und endet am 31. August. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich die Dornacherinnen und Dornacher mit der Materie vertraut machen, die Pläne studieren und ihre Anregungen in schriftlicher Form einreichen. Für den 13. Juni lädt die Behörde zu einer Informationsveranstaltung ein. Die Land- und Hauseigentümer erhalten zudem im Verlauf des Mitwirkungsverfahrens die Möglichkeit, ihre Fragen und Vorstellungen auch persönlich zu besprechen.

Ortsplanrevision soll bis 2025 abgeschlossen sein

Die Umgestaltung des Wyden-Areals erfolgt im Verfahren der Teilzonenplan­änderung. Auch die Erneuerung der Zonenvorschriften im Gebiet Wollmatt und beim Spital wollte der Gemeinderat in separaten Verfahren klären. Diese Pläne hat er mitten im Dialog über den Haufen geworfen (siehe Text unten) und die Teilzonenplanung in die Ortsplanrevision integriert. Dies ging aus der Sitzung vom Montag hervor.

Ursprünglich hiess es, die Teilzonenplanung sei der schnellere Weg, dem Spital die rechtliche Grundlage für seinen Erweiterungsbau zu schaffen. Zur Kehrtwende kam es wegen einer Analyse der rechtlichen Risiken. Roland Müller meint, die Ortsplanrevision werde im Jahr 2025 zum Abschluss gebracht.

Gemeindeversammlung entscheidet über Gigersloch

Die Frage, ob die Gemeinde künftig nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Aufzonungen (zum Beispiel Gebäude aufstocken) eine Mehrwertabgabe erheben wird, kann vom Stimmvolk entschieden werden. Die vom Gemeinderat beschlossene Änderung des Planausgleichsreglements kommt am 21. Juni vor die Gemeindeversammlung.

Auch über Investitionen entscheidet das Stimmvolk an diesem Abend. Der Gemeinderat wird seine Pläne zur Erneuerung und Aufwertung des Roten Platzes im Gigersloch ebenfalls der Gemeindeversammlung vorlegen. Die detaillierten Abklärungen ergaben, dass die Entsorgung des heutigen beschädigten Belags sowie die Erstellung des neuen Platzes und die Montage von flexibel gestalte-ten Elementen für Spiel und Sport 700000 Franken kosten werden.

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