Neuer Kredit für Tagesstruktur
Die Gemeindeversammlung von Hochwald hält bei den Tagesstrukturen an ihrem Vorzeigemodell fest. Die Gemeindeversammlung genehmigt zudem die neue Dienst- und Gehaltsordnung mit höheren Entschädigungen für den Gemeinderat.
Hochwald war eine der ersten Gemeinden im Schwarzbubenland, die in Tagesstrukturen investierte. Jetzt läuft das von Bund und Kanton unterstützte Pilotprojekt aus und die Gemeinde steht vor der Frage, wie sie ihr «Vorzeigemodell» in die Zukunft führen soll. Der Kanton Solothurn hatte die Absicht, für Tagesstrukturen eine neue Gesetzesgrundlage zu schaffen. Diese verzögert sich. «Das künftige Konzept muss auf der Basis der kantonalen Vorgaben aufgebaut werden, die Parameter sind aber noch nicht bekannt», erklärte die zuständige Gemeinderätin Linda Dagli Orti (parteilos) an der Gemeindeversammlung. Die Gesetzesreform habe grosse Auswirkungen auf die Finanzierung der Tagesstrukturen. Der Gemeinderat habe sich dafür ausgesprochen, am bisherigen Modell festzuhalten und der Gemeindeversammlung für eine Übergangszeit von sieben Monaten einen Bruttokredit von 145 800 Franken zu beantragen. Das Angebot werde von über 50 Prozent der Schulkinder genutzt und sei nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.
In der Diskussion zeigten sich einige Einwohnerinnen und Einwohner enttäuscht darüber, dass der Kanton Solothurn bei den Tagesstrukturen hinterherhinke und der von der Gemeinde zu leistende Beitrag höher ausfällt als gedacht. Ausserdem hätte man sich gewünscht, das Pilotprojekt in einen Regelbetrieb zu überführen, der eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden ermöglichen würde. Der Kredit wurde von den 139 Anwesenden mit 128 Ja-Stimmen bei einigen Enthaltungen genehmigt.
Dienst- und Gehaltsordnung wird angenommen
Bei den weiteren Vorlagen der ausserordentlichen Gemeindeversammlung konnte der Gemeinderat ebenfalls einen Erfolg verbuchen. Im dritten Anlauf stimmte der Souverän der Revision der Gemeindeordnung und der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) zu. Die Vorlagen waren in der Coronazeit zuerst an der Urne verworfen und später von der Gemeindeversammlung zurückgewiesen worden.
Da der Gemeinderat eine Modernisierung bereits vollzogen hat, war die Rechtsgrundlage überholt. «Die Gemeindeordnung muss den heutigen Gegebenheiten der Verwaltungsorganisation angepasst werden», erklärte Gemeindepräsident Georg Schwabegger (SP). Die Exekutive hatte bereits vor einiger Zeit eine Verwaltungsleitung eingeführt. «Dem Gemeinderat ist die Trennung der operativen Leitung von der politischen Führung sehr wichtig», unterstrich Schwabegger. In der Beratung der Vorlage kam es zu keinen ausschweifenden Diskussionen. Es gab lediglich den Wunsch für den Zusatz, dass Investitionen über zwei Millionen Franken und wiederkehrende Ausgaben über 300 000 Franken zwingend an die Urne müssen. Dieser Antrag wurde mit 99 Ja-Stimmen angenommen.
Entschädigungen für Gemeinderäte steigen
Bei der Revision der DGO ging es unter anderem um die Erhöhung der Entschädigungen für den Gemeinderat. Die Ratsmitglieder erhalten in Zukunft eine Pauschale von 5000 anstatt 2000 Franken, beim Vizepräsidium wird die Pauschale von 2500 auf 7500 Franken erhöht, beim Gemeindepräsidium steigt der Betrag von 14 000 auf 20 000 Franken. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbearbeitung der Gemeinderatssitzungen, der Gemeindeversammlung sowie kurze Besprechungen. Für zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Ressort können die Gemeinderäte neu einen Stundenansatz von 50 Franken (früher waren es 25 Franken) in Rechnung stellen. Die Visierung unterliege dem Vieraugenprinzip. Die Gesamtabrechnung wird jeweils im Dezember an einer öffentlichen Gemeinderatssitzung verabschiedet. Im Vergleich mit anderen Gemeinden liege Hochwald nun im Mittelfeld. In Nuglar-St. Pantaleon erhalte das Gemeindepräsidium bis zu 45 000 Franken, in Witterswil liege die Jahrespauschale bei 35 000 Franken, in Seewen bei 30 000 Franken und in Gempen bei 14 000 Franken.
Ein Votant machte sich stark für eine Pauschale von 25 000 Franken für das Gemeindepräsidium von Hochwald, sein Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt. Weiter gab es den Antrag auf Urnenabstimmung, dieser erreichte das dafür notwendige Quorum nicht. Die neue DGO wurde gutgeheissen mit 102 Ja- Stimmen zu 14 Nein-Stimmen bei einigen Enthaltungen.