Leinenzwang: obsolet oder notwendig?

Am Birsufer sowie im Wald von Dornach sollen für Hunde neue Regeln gelten. Das hat der Gemeinderat entschieden.

Freilauf: Hunde müssten gemäss Polizeireglement im Wald immer an der Leine geführt werden. Das soll sich nun ändern. Foto: Bea Asper

Laut dem gültigen Polizeireglement der Gemeinde Dornach gilt im Wald eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde. «Nur weiss das niemand oder es hält sich niemand daran», stellte Gemeinderat Urs Kilcher (FDP) an der Gemeinderatssitzung vom Montag fest. Für ihn ist diese Regelung obsolet. «In meiner 20-jährigen Amtszeit als Jagdaufseher gab es einen einzigen Fall, bei dem offensichtlich war, dass der Hund nicht unter Kontrolle war.»

Die Umweltkommission hatte angeregt, die Leinenpflicht für Hunde auf das Birsufer auszudehnen. In einzelnen Abschnitten würde diese Regelung von ­April bis Ende Juli schon heute gelten, weil es sich dabei um Wald handle, und dort gilt im Kanton Solothurn in der Brut- und Setzzeit die Leinenpflicht. «Während dieser Zeit die Leinenpflicht auf das gesamte Birsufer auszudehnen, das ist zum Schutz der Bodenbrüter notwendig», sagte Janine Eggs (FWD / Grüne). Und sie mache Sinn, um dem Hunde-Tourismus vorzubeugen. Da in dieser Zeit auf der Aescher Seite die Leinenpflicht gelte, würden die Hundehalter auf die Dornacher Seite ausweichen, gab Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD / Grüne) zu bedenken.

Von der heutigen Regelung gemäss gültigem Polizeireglement möchte der Rat nun absehen. Mit einer ganzjährigen Leinenpflicht im Gemeindebann stehe man in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz. Den Erläuterungen zum kantonalen Hundegesetz sei zu entnehmen, dass es als tierschutzwidrig angesehen werden kann, Hunde einer generellen Leinenpflicht zu unterwerfen, erklärte Statthalter Daniel Müller (FDP). Für ihn ist die kantonale Gesetzgebung ausreichend. «Wir brauchen keine Überregulierung, die der Gemeinde einen Mehraufwand beschert und auch gar nicht durchsetzbar ist, da Dornach im Gegensatz zu Aesch keine Gemeindepolizei beschäftigt.» Nach Ansicht von Kilcher könne sich die Gemeinde auch die Kosten für eine Ausschilderung sparen. «Wir brauchen keinen Schilderwald.» Dem Gemeinderat lag bereits eine Offerte vor für die Anschaffung von Schildern und Montage von über 18000 Franken. Maria Montero Immeli (Mitte) regte an, an der Birs einen Bereich auszuscheiden, in dem das Baden für Hunde – insbesondere in der warmen Jahreszeit – erlaubt sein solle. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass im Polizeireglement die Leinenpflicht für Hunde von April bis Ende Juli auf das ganze Birsufer ausgedehnt und die ganzjährige Leinenpflicht im Wald auf die Brut- und Setzzeit verkürzt werden soll.

Landabtausch mit der Kirchgemeinde

Weiter verabschiedete der Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung eine Vereinbarung für ein Tauschgeschäft mit der katholischen Kirchgemeinde. Das Primarschulhaus Brühl muss saniert und erweitert werden. Die zusätzlichen Räume sollen auf dem Grundstück neben dem Kindergarten am Gempenring entstehen. Dieses gehört der katholischen Kirchgemeinde.

Nach intensiven Verhandlungen sei nun der Durchbruch gelungen: Der Gemeinderat setzte auf einen Landabtausch anstelle eines Baurechts. Der Grundstückstausch bilde die Grundlage für den geplanten Neubau von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, sagte Urech. Als Gegenleistung erhält die Kirchgemeinde das Land unterhalb des Friedhofs, das sich nach der Zonenplanrevision für ein ortskernfreundliches und gesellschaftsrelevantes Wohnbauprojekt eigne. Die Gemeinde erhalte von der Kirchgemeinde Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten mit einer Fläche von 4670 Quadratmetern. Im Gegenzug biete Dornach der Kirchgemeinde eine Fläche von 2700 Quadratmetern in der Wohnzone, hält Urech fest. Es werde davon ausgegangen, dass der Wert des Landes drei Millionen Franken übersteige, womit das Geschäft an die Urne komme. Überdies erfüllte der Gemeinderat auch bereits den Auftrag der Gemeindeversammlung, den Stellenplan nicht zu erweitern. Müller meinte, hätten die Verwaltung und die Ratsmehrheit im Budget-Prozess nicht auf den Ausbau beharrt, hätte man sich die Zusatzschlaufe sparen können.

Urech und Montero wiesen darauf hin, dass die Reorganisation ­Spuren hinterlasse, sie verursache eine Kündigung sowie möglicherweise einen Leistungsabbau. «Ich war noch nie so gefrustet wie nach der letzten Gemeindeversammlung», meinte Kevin Voegtli (SP). Seiner Meinung nach habe der Gemeinderat zu viel über sich ergehen lassen. Man hätte mehr entgegnen sollen. An Argumenten fehlte es nicht. Diese sprachen klar für eine Steuererhöhung. «Der Budget-Prozess war noch nie so ­professionell wie in diesem Jahr», hielt Voegtli fest. Unterverkauft, zu wenig mobilisiert und ja frustrierend, lautete auch Urechs Resümee in Bezug auf die Gemeindeversammlung.

Dornach erhält Recht in Verfahren gegen Amt für Gemeinden

Unter Diverses konnte Urech auch Erfreuliches berichten. Die Gemeinde hat in einem Beschwerdeverfahren gegen das Amt für Gemeinden vom Regierungsrat Recht erhalten. Demnach darf die Gemeinde im Bestattungs- und Friedhof-Reglement festhalten, dass Todesfälle publiziert werden dürfen. «Ich bin sehr froh, dass der Regierungsrat den Entscheid der Dornacher Gemeindeversammlung gestützt hat. Wenn Angehörige dagegen sind, sieht das Reglement keine Publikation vor, womit es keine datenschutzrechtlichen Bedenken gibt», erläuterte Urech und ergänzte: «Es ist häufig ein Anliegen der Angehörigen, dass die öffentliche Bekanntmachung in den Zeitungen und in den öffentlichen Aushängen erfolgt. Ich erachte dies als einen wichtigen Dienst für unsere Einwohnerinnen und Einwohner.» Deswegen habe der Gemeinderat auch das Rechtsmittel ergriffen. Das Amt für Gemeinden hatte per Verfügung verlangt, den Passus aus dem Reglement zu ­streichen.

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