Leimentaler verabschieden sich vom Altersheim Wollmatt

Das Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach plant bauliche und strukturelle ­Änderungen. ­Rodersdorf, eine der beteiligten ­Gemeinden, ist nun aus der Stiftung ausgetreten.

Veränderungen stehen an: das Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach. Foto: Fabia Maieroni
Veränderungen stehen an: das Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach. Foto: Fabia Maieroni

Eine Gebäudeaufstockung und eine Erweiterung der Kapazität stehen zur Diskussion: Das Alters- und Pflegeheim Wollmatt, eine Stiftung der Dornecker Gemeinden, begegnet dem Wandel der Zeit. Derzeit bietet die Institution 56 Betten an, die acht verbliebenen Doppelzimmer sollen umgebaut werden. Doch bei der Zukunftsplanung geht es nicht nur um bauliche Massnahmen, sondern auch um eine Revision der Stiftungsurkunde. Es sind Bestrebungen im Gang, den neunköpfigen Stiftungsrat zu professionalisieren. Dieser soll sich neu aus Fachpersonen zusammensetzen und nicht mehr aus Gemeindevertretern. Dafür würden die Gemeinden von ihrer Defizitgarantie befreit werden.

Die Gemeinden des Dornecks hatten Anfang der 90er-Jahre insgesamt 12,5 Millionen in die Stiftung Wollmatt einbe-zahlt. Sie erhielten Vorrechte bezüglich Betten und Tarifen, sind im Stiftungsrat vertreten und haben eine Defizitdeckungsgarantie für Betriebskosten und Investitionen zu leisten. Gemäss Stiftungsurkunde haben Gemeinden, die ihren Bettenanteil reduzieren oder aus der ­Stiftung austreten, Anspruch auf Rückerstattung des unverzinsten Nominal­betrags des von ihnen geleisteten Anteils am Stiftungsvermögen abzüglich einer auf 50 Jahre berechneten Amortisation. Vorgezogene werterhaltende Investitionen und Sanierungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen, heisst es.

Seewen und Hofstetten-Flüh machten vor einigen Jahren Gebrauch von ihrem Austrittsrecht und kamen so zu Geld, das sie in Betten investierten, die ihnen geografisch näher liegen. Dies zu Lasten der anderen Gemeinden, die in der Stiftung Wollmatt eine Nachzahlung leisten mussten. Mit der geplanten Revision der Stiftungsurkunde erhalten Gemeinden bei einem Austritt möglicherweise kein Geld mehr zurück.

Witterswil diskutiert, Rodersdorf ist ausgetreten

Jetzt stellen weitere Gemeinden den ­Nutzen der Mitgliedschaft in Frage. Im Solothurnischen Leimental kam aus der Bevölkerung der Wunsch auf, im Altersbereich neue Lösungen zu schaffen. «Die Betten in Dornach seien immer wieder in Frage gestellt worden», sagt Doris Weisskopf, Gemeindepräsidentin von Witterswil. Jetzt sei die Austrittsdebatte neu lanciert worden.

Der Gemeinderat von Rodersdorf hat vor rund zwei Wochen den Austritt aus der Stiftung Wollmatt bereits beschlossen – «unter Einhaltung der Frist von zwei Jahren», bestätigt Thomas Bürgi, Gemeindepräsident von Rodersdorf. «Informelle Anfragen zur Beteiligung an einer geplanten näher gelegenen Institution haben wir bereits erhalten.»

Bürgi verweist darauf, dass Praxis und Theorie zweierlei seien. Es sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, wie Bewohner aus Stiftergemeinden vorgezogen werden könnten, wenn Betten schon belegt seien. Die Betten, die Rodersdorf in Dornach zustehen, seien in den letzten Jahren kaum von Rodersdorfern genutzt worden. Bisher war diesem Aspekt kaum Beachtung geschenkt worden.

Doch mit der beabsichtigten Änderung der Stiftungsurkunde hatte Bürgi finanzielle Nachteile befürchtet. «Wir hätten unser gesamtes Stiftungskapital endgültig verloren, ohne wesentlich Einfluss auf die Organisation und den Betrieb nehmen zu können.» Jetzt gelte es, zu retten, was noch zu retten sei, und die Rückzahlung in eine zukunftsgerichtete Alternative zu investieren, führt Bürgi aus. Der Stiftungsratspräsident habe nämlich auf ein Rechtsgutachten verwiesen, wonach Änderungen der geltenden Stiftungsurkunde ohne Einwilligung der Gemeinderäte beschlossen werden könnten.

Übernimmt Dornach die Betten?

In der Stiftungsurkunde heisst es wörtlich: «Nach Rücksprache mit den Stiftergemeinden ist der Stiftungsrat befugt, die Stiftungsurkunde unter Wahrung des Stiftungszwecks abzuändern beziehungsweise zu ergänzen. Ein solcher ­Beschluss bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der Mitglieder des Stiftungsrates sowie der Genehmigung durch die gesetzliche Aufsichtsbehörde.» Bürgi geht davon aus, dass Rodersdorf beim Austritt eine Rückerstattung zusteht. Die Höhe des Betrags sei noch offen.

«Werden die Betten von keiner Gemeinde übernommen, so haben die ­verbleibenden Stiftergemeinden das ­Stiftungsvermögen im Verhältnis ihrer Einlagen wieder auf den ursprüngli-chen Betrag zu ergänzen», heisst es in der Stiftungsurkunde. Dornachs Gemeindepräsident Daniel Urech sagte auf Anfrage, dass noch offen sei, ob Dornach die Betten übernehmen und ob Rodersdorf eine Entschädigung zustehen würde. Er verweist an Stiftungsratspräsident Bruno Planer, der sich aber erst Mitte Juni nach der nächsten Sitzung des Stiftungsrates dazu äussern will.

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