Laufendes Verfahren nach Hundebissen
Ein Hund aus Hochwald hat drei Personen gebissen – darunter ein Kind und eine Seniorin. Es folgten gegenseitige Vorwürfe und weitere Strafanzeigen.
Im Sommer 2022 griff ein Hund in Hochwald ein Kind auf dem Weg in den Kindergarten an und biss dieses in die Nase. Das Kind musste notfallmässig verarztet werden. «Das Kind hat Todesängste durchgemacht», erzählt der Vater. In den Kindergarten kann das Kind nicht mehr alleine gehen. Die Angst sei zu gross, so der Vater weiter.
Die Namen des Kindes und der Eltern sind dem Wochenblatt bekannt. Auch liegt dieser Zeitung die vom Aescher Kinderarzt an das Veterinäramt Baselland ausgestellte Meldung zum Hundebiss vor. Die Eltern des Kindes sahen zunächst von einer Anzeige ab und suchten das Gespräch mit den Hundehaltern aus der Nachbarschaft. Es kam zu keiner Einigung, da in diesem Gespräch bei den Eltern des Opfers nicht der Eindruck entstanden ist, dass sich Angriffe und Bisse dieses Hundes nicht wiederholen könnten. Gemäss einem Schreiben an die Eltern des Kindes kündigten die Hundehalter unter anderem an, für ihren Hund ein «Sicherheitsgstältli» zu kaufen, den Morgenspaziergang «wenn möglich» vor dem Schulweg der Kinder zu erledigen und den Hund bei Begegnungen temporär an die Leine zu nehmen. «Zudem laufen wir mehrheitlich in entgegengesetzter Richtung zum Schulweg. Weiter achten wir uns vermehrt auf Personen, die aus unserer Strasse kommen, um direkte Konfrontationen zu vermeiden», schrieben die Hundehalter.
Weil die angekündigten Massnahmen den Eltern des gebissenen Kindes nicht genügten, erstatteten sie dann doch Anzeige bei der Polizei. Für Hundebisse – und damit auch für diesen Fall – ist das Oberamt zuständig. So kann das Oberamt zum Beispiel Anordnungen über Erziehung, Pflege oder Unterbringung des Hundes veranlassen, einen Leinen- und Maulkorbzwang erlassen, den Hund an einem anderen Ort platzieren, einen Wesenstests des Hundes anordnen oder die Hundehaltung verbieten.
Das Oberamt Dorneck-Thierstein in Breitenbach sah zunächst von Massnahmen gegen die Hundebesitzer ab, was dem Vater des gebissenen Kindes sauer aufstiess.
«Ich hatte grosses Glück»
Es stellte sich aber später heraus, dass zuvor bereits zwei andere Personen aus Hochwald von demselben Hund im Gesicht verletzt worden sind. Die polizeilichen Einvernahmen dieser zwei Personen liegen dem Wochenblatt ebenfalls vor. Eine Seniorin erstattete ebenfalls Anzeige. Sie erklärt gegenüber dem Wochenblatt: «Die Hundehalterin hielt den Hund locker an einer langen Leine. Der Hund kam schnell auf mich zu, stand an mir hoch, mit den Pfoten an meinem Hals und biss mir in die Lippe. Ich hatte grosses Glück, dass ich vor Schock gleich erstarrte und mich nicht gross bewegte. Deshalb blieb die Verletzung an der Lippe leicht.»
Hundehalter äussern sich nicht
Nach der Strafanzeige der Seniorin zeigten die Hundehalter diese wegen angeblicher Falschaussage an. Auch den Vater des Kindes haben sie angezeigt. Mehrere Anwälte sind im Spiel. Das Oberamt nahm nach Bekanntwerden der Anzeige der Seniorin den Fall erneut auf. Von konkreten Massnahmen wie einer Leinen- oder Maulkorbpflicht sah es aber ab.
«Auskunft konkret zum Fall darf das Oberamt aus Persönlichkeitsschutz keine geben», sagt Lucia Pollaci, Oberamtsleiterin ad interim. Sie schreibt: «Das Oberamt nimmt jede Meldung zu aggressiven und verhaltensauffälligen Hunden sowie Hundebissmeldungen ernst.» Das Oberamt ordne die notwendigen Massnahmen an, wenn die Halterin oder der Halter seinen beziehungsweise ihren Pflichten nicht nachkommt, ein schwerwiegender Verdacht einer Bedrohung durch den Hund besteht oder bei diesem Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden.
Die Hundehalter wollen aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskunft geben. Die Situation ist für den Vater unverständlich. «Die Polizei hat sehr gute Arbeit geleistet, hat sorgfältig ermittelt und den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Leider sieht es beim Oberamt ganz anders aus: Der Hund, der grundlos mehrere Menschen angegriffen und im Gesicht verletzt hat, ist heute immer noch gemeinsam mit dem anderen Hund und ohne Maulkorb auf offiziellen Schulwegen von Kindern unterwegs.»
Wann der Entscheid vom Oberamt gefällt wird, ist noch unklar. Es gilt die Unschuldsvermutung.