«Gigersloch-Odyssee»: Neues Baugesuch enthält Lärmschutzwand

Seit über vier Jahren wird auf dem Rechtsweg um die Nutzung des Clublokals Gigersloch gestritten. Ende August verfügte das Oberamt eine Strafan­drohung. Dagegen wehrt sich der Gemeinderat vor Verwaltungsgericht. Parallel dazu eröffnet er ein neues Baugesuchsverfahren.

Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) ist überzeugt, dass das Oberamt Dorneck-Thierstein bei seiner Verfügung gegen die Gemeinde Dornach Fehler begangen und einige wichtige Aspekte nicht beachtet hat. Dies legten er sowie Verwaltungsleiterin Sarah-Maria Kaisser an der Gemeinderatssitzung vom Montag dar. Der Gemeinderat kam nach kurzer Diskussion zum Schluss, er wolle an der vom Gemeindepräsidium bereits eingereichten Beschwerde festhalten. Damit beschäftigt der Fall Gigersloch nun auch das Verwaltungsgericht. Auf die Frage von Statthalter Daniel Müller (FDP), ob es sich rechtfertigt, gegen das Oberamt vor Gericht zu ziehen, insbesondere auch wegen der Kosten, meinte Urech: «Wir sind wirklich gut beraten, uns gegen den nicht rechtmässigen Entscheid zu wehren.»

Kredit über 30000 Franken

Der Rechtsstreit um das Clublokal ­Gigersloch geht zurück in das Jahr 2019. Damals wollte der Gemeinderat mit ­einem Umnutzungsgesuch erreichen, dass ein Restaurantbetrieb legal wäre. Es gab Einsprachen, die von der Baukommission abgelehnt wurden. Im darauf folgenden Beschwerdeverfahren stellte sich heraus, dass für eine Aussenwirtschaft gar nie eine Bewilligung vorlag und dass das Clublokal seine bisherigen Öffnungszeiten sowie sein kulinarisches Angebot einschränken muss. In der Zone für öffentliche Anlagen sei ein Restaurantbetrieb unzulässig, stellte das Baudepartement des Kantons Solothurn fest.

Die Beschwerdeführer warfen der Gemeinde später vor, die Verfügung werde nicht eingehalten, es gebe nach wie vor eine Aussenwirtschaft, und gelangten mit einem Vollstreckungsgesuch an das Oberamt (das Wochenblatt berichtete).

Urech sprach am Montag von einer «Odyssee». Trotz allem beschloss der ­Gemeinderat an derselben Sitzung, für das Gigersloch ein neues Baugesuchs­verfahren zu starten. Dafür bewilligte er  einstimmig einen Kredit von 30000 Franken. Es ist vorgesehen, entlang der Sportanlage eine Lärmschutzwand zu erstellen.

Zudem erarbeitete der Gemeinderat vorgängig ein Betriebs- und Nutzungskonzept, welches aufzeigt, dass die Nutzung des Clublokals Gigersloch dem ­Bedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entspricht.

Das Wochenblatt wollte wissen, was rechtlich im Vergleich zum Beginn nun anders sei. «Es gibt drei grundsätzliche Unterschiede zum früheren Baugesuch», sagt Urech. «Es wird nicht eine Nutzungsänderung zu einem Restaurant beantragt, sondern die Weiterführung als Betrieb eines öffentlichen Lokals, das sich an den konkreten Nutzungen des Gigersloch orientiert.» Die öffentliche Nutzung der Sport- und Freizeitanlage Gigersloch werde mit dem beschlossenen Betriebs- und Nutzungskonzept strukturiert. «Es ist ja längst nicht nur der SC Dornach, der die Anlage nutzt, wie dies die Bezeichnung Clublokal im Baugesuch aus den 80er-Jahren das Bau- und Justizdepartement vermuten liess», führt Urech aus und ergänzt: «Die Interessen der Nachbarschaft werden mit der Erstellung einer Lärmschutzwand besser berücksichtigt. Wir haben erkannt, dies ist ein sehr wichtiger Aspekt.» Er hoffe, die Nachbarschaft werde diese Bemühungen nun auch anerkennen. «Die verträgliche Nutzung ist uns ein grosses Anliegen», so Urech.

Das Baugesuch war von der Bauverwaltung ausgearbeitet worden. Gesuchstellerin ist die Gemeinde Dornach. Baubewilligungsbehörde ist die Bauverwaltung – ausser es gibt Einsprachen, dann geht es an die Baukommission –, so lange sie noch Baubehörde ist. Aktuell sind Bestrebungen im Gang, die Bauverwaltung zur alleinigen örtlichen Baubehörde zu machen.

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