Gempenturm: Restaurant darf vorerst nicht erweitert werden

Beim Restaurant Gempenturm wurden Arbeiten vorgenommen, bevor die Baubewilligung vorliegt. Verboten ist dies nicht.

Aushubarbeiten: Beim Restaurant Gempenturm sind die Bagger aufgefahren. Foto: Bea Asper
Aushubarbeiten: Beim Restaurant Gempenturm sind die Bagger aufgefahren. Foto: Bea Asper

Dass in der Schweiz beim Bauen die Gesetze eingehalten werden, dafür sorgen unter anderem Hobby-Baupolizisten ­einer Dorfgemeinschaft. Dies bekommt im Moment zumindest der Bauherr vom Restaurant Gempenturm zu spüren. Hinter vorgehaltener Hand wird ihm vorgeworfen, Bauarbeiten vornehmen zu lassen, für die er noch keine Bewilligung habe. Eine Person, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, hat in die Computertasten gegriffen und dem Wochenblatt entsprechende Informationen zukommen lassen. Auf Nachfrage beim Solothurner Amt für Raumplanung erklärt Stephan Schader, Co-Leiter Nutzungsplan, dass die Situation beim Gempenturm heikel sei. Tatsächlich sei die Baubewilligung für die Erneuerung des Terrassenbereichs noch nicht ausgesprochen worden. Allerdings sei es nur noch eine Formsache, denn in den wichtigen Punkten sei man sich einig. Reine Aushubarbeiten vorzunehmen, sei während des Baubewilligungsverfahrens nicht verboten. Darauf verweist auch Roland Weber, Präsident der Gempner Baukommission: «Die kantonale Bauverordnung sieht die Möglichkeit vor, den Aushub auf eigene Verantwortung vorzuziehen. Der Bauherr wollte zum einen die Bau­maschinen, die von der bewilligten Dachsanierung her bereits vor Ort sind, für die Grabarbeiten nutzen, zum andern die lärmintensiven Arbeiten während der Wirteferien erledigen. Das Bauvorhaben ist auf dem Weg, grünes Licht zu erhalten, es gab auch keine Einsprachen. Besorgte Einwohner dürfen sich gerne an die Baubehörde wenden», meint Weber.

Verfahren für einen Ausbau läuft noch

Gemäss Stephan Schader handelt es sich beim Bauvorhaben um die Werterhaltung des Gebäudes und führe zu keiner Erweiterung des Restaurants. «Solange keine Bauten ausserhalb des bestehenden Gebäudes geplant sind, kann das Verfahren im Rahmen der heutigen Zone vollzogen werden.» Für alles andere – auch für die Verbesserung der Zufahrt und der Parkplatzsituation – brauche es zuerst die Definition einer Spezialzone Gempenturm und dieses Verfahren zur Nutzungsplanung sei noch am Laufen. In welchem Rahmen dann die Gastronomie ausserhalb des heutigen Bereichs möglich sein werde, sei Gegenstand umfangreicher Abklärungen, führt Schader aus.

Baumfällungen haben mit Baustelle nichts zu tun

In den Prozess involviert sind auch die Verantwortlichen des Waldes. Revierförster Roger Zimmermann betont ge­genüber dem Wochenblatt, dass die aktuellen Baumfällungen nichts mit den Bauvorhaben des Restaurants zu tun hätten. «Das war reine Sicherheitsholzerei, die wir doppelt prüfen liessen und auch akribisch dokumentiert haben. Uns war sehr bewusst, dass wir unter Beobachtung stehen. Der Gempenturm ist ein beliebter Ort, da liegt es auf der Hand, dass es Fragen gibt.» Die gefällten Bäume seien im Innern völlig ausgetrocknet ­gewesen. Die Eingriffe schufen keine Tatsachen zugunsten künftiger Bauvorhaben, stellt Zimmermann klar. «Im Gegenteil, die Arealeigentümer machten sich stark dafür, dass einige Bäume nicht gefällt werden. Sie müssen nun für teure Pflegemassnahmen aufkommen», gibt Zimmermann zu bedenken und ergänzt: «Wer nicht nur Kritik äussern, sondern aktiv zum Naturschutz beitragen möchte, darf sich gerne bei mir melden und eine Baumpatenschaft übernehmen.»

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