Das Spital Dornach soll Anbau erhalten – Nachbarn sind nicht erfreut

Das Spital Dornach plant eine ­Erneuerung der Operationssäle. Die dafür ­notwendige Zonenplan­änderung stösst jedoch auf Widerstand.

Zurzeit läuft das Mitwirkungsverfahren zur Zonenplanänderung auf den Grundstücken des Spitals Dornach. Welche Anpassungen vorgesehen sind, erfuhr die Bevölkerung am vergangenen Donnerstag an einer Informationsveranstaltung. Gemeindepräsident Daniel Urech erklärte die Beweggründe des Gemeinderates, diesen Teil der laufenden Ortsplanrevision vorzuziehen: «Es geht um die Zukunftssicherung des Spitals Dornach.» Mit der Teilzonenplanänderung soll erreicht werden, dass das Spital seine baulichen Massnahmen zeitnahe umsetzen kann. Nebst der gesundheitspolitischen Dimension komme der wirtschaftliche Aspekt hinzu. «Das Spital ist Dornachs grösster Arbeitgeber», betonte Urech. Es geht um 320 Mitarbeitende, von denen sich 44 in der Ausbildung befinden.

«Die Region braucht das Spital»

Die Spitalleitung brachte in ihren Ausführungen zum Ausdruck, dass die ­Zonenplanänderung für den Leistungs­auftrag der Grundversorgung von existenzieller Bedeutung sei. Das Spital benötige die räumliche Erweiterung, um als Spital mit 24-Stunden-Notfall-Aufnahme bestehen zu können. Mit der vorhandenen Infrastruktur sei die Anpassung der Operationssäle an die neuen Bedürfnisse nicht machbar, vor allem nicht ­vereinbar mit dem Grundsatz, dass der laufende Betrieb nicht beeinträchtigt werden darf. «Die Region braucht das Spital Dornach: Es ist heute bereits sehr gut ausgelastet. Nehmen wir den 19. Januar 2023. Alle Betten sind belegt», veranschaulichte Spitaldirektorin Irene Wyss.

Steigende Nachfrage im Notfallbereich

In den letzten Monaten sei das Spital, wie auch die anderen Krankenhäuser in der Region, regelrecht überrannt worden. Der Notfall-Bereich verzeichnete eine steigende Nachfrage von über 10 Prozent. Mit einem Anbau im Bereich des heutigen Parkplatzes vor dem Haupteingang soll das Spital für künftige Herausforderungen gewappnet sein. Dabei gehe es um eine Optimierung verschiedener Strukturen und nicht um eine Spitalerweiterung: «Der Bereich der stationären Zimmer wird mit dem Bau nicht vergrössert werden, aber die bestehenden Bettenstationen werden renoviert», führt Irene Wyss aus. Für die Parkplätze sei ein ­unterirdisches Parking geplant. Die Baupläne seien allerdings noch nicht ausgereift.

«In einem ersten Schritt geht es lediglich darum, die Grundlagen zu schaffen», betonte Martin Häusermann, CEO der Solothurner Spitäler AG. Die jetzigen Zonenvorschriften würden keinen solchen Anbau zulassen. Vorgesehen ist, die ­aktuelle W2-Zone in eine Zone für öffentliche Anlagen umzulegen, in der vier Stockwerke zulässig sind. Damit würde der Anbau dieselbe rechtliche Voraus­setzung erhalten wie der heutige Spitalkomplex.

Diese Absicht stösst bei der Nachbarschaft auf «erheblichen Widerstand», wie es ein Anwesender im Verlauf der Diskussion formulierte. Ein viergeschossiger Bau sei nicht nachbarschaftsverträglich. Da die Pläne für den Neubau noch nicht ausgereift seien, sollte man die Gelegenheit nutzen, nach verträglichen Lösungen zu suchen. Dabei gelte es, zu prüfen, ob dreigeschossig nicht ausreiche. «Es könnte ein steiniger Weg werden», gab er zu verstehen und erhielt Unterstützung weiterer Votanten, die wissen wollten, warum man den Anbau nicht im Südbereich plane. Das Spital habe die entsprechenden Vorabklärungen getroffen und sei aus verschiedenen Überlegungen zum Schluss gekommen, dass der geplante Anbau nur im Nordbereich möglich sei.

Mitwirkung erwünscht

Gemeindepräsident Daniel Urech zeigte den Anwesenden auf, dass sie im ­Rahmen des Mitwirkungsverfahrens ihre Ein­wände und Anregungen der Gemeinde mitteilen können. Alle schriftlichen Eingaben (mit Absender) würden in einem Bericht, der öffentlich zugänglich sei, zusammengefasst und dienten dem ­Gemeinderat als Grundlage für seine weiteren Entscheidungen – voraussichtlich im Verlauf des kommenden Monats. Da im Kanton Solothurn der Gemeinderat Planungsbehörde sei, komme die Teilzonenplanänderung nicht vor die Gemeindeversammlung, hielt Urech auf eine entsprechende Frage aus der Versammlung fest.

Nach der Verabschiedung der Zonenplanänderung durch den Gemeinderat werde es eine 30-tägige Einsprachefrist geben, führte Urech aus.

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