Clublokal steht vor dem Aus

Die Gastwirtschaft auf der Sportanlage Gigersloch in Dornach wird massiv eingeschränkt, nachdem eine Anwohnerin wegen des Lärms klagte. Die Existenz des Betriebes ist damit in Gefahr.

Bei Sonnenschein draussen sitzen? Im Gigersloch ist das nicht mehr möglich. Foto: Jeannette Weingartner
Bei Sonnenschein draussen sitzen? Im Gigersloch ist das nicht mehr möglich. Foto: Jeannette Weingartner

Der Dornacher Gemeinderat möchte die Sport- und Freizeitanlage Gigersloch aufwerten und beantragt der Gemeindeversammlung am 21. Juni einen Kredit von 700000 Franken. Doch hinter den Kulissen brodelt es. Das von der Gemeinde an den SC Dornach verpachtete Club­lokal, seit Jahrzehnten eine gut laufende Gastwirtschaft, steht vor dem Aus. Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn hat verfügt, dass das Clublokal seine Öffnungszeiten massiv reduzieren und die Aussenwirtschaft aufgeben muss. Viele Besucherinnen und Besucher sind bestürzt und brachten ihre Enttäuschung in einem öffentlichen Schreiben zum Ausdruck.

Gemeinde ging von falschen Annahmen aus

Dem Dornacher Gemeinderat und der örtlichen Baubehörde sind jedoch die Hände gebunden. Sie waren davon ausgegangen, dass die einstige Baubewilligung der Anlage aus dem Jahre 1988 auch eine Gartenwirtschaft beinhaltete und müssen sich nun den Vorwurf gefallen lassen, Rechtsverweigerung begangen zu haben. Denn das Solothurner Bau- und Justizdepartement kam zum Schluss, dass es für eine Aussenwirtschaft und für ein öffentliches Restaurant nie eine Rechtsgrundlage gab. Zu dieser Verfügung kam es, weil eine Anwohnerin, die sich am Lärm des Betriebs im Gigersloch stört, auf Einhaltung des Gesetzes pochte und ein Verfahren gegen die Gemeinde führte.

Einschränkung soll rigoros durchgesetzt werden

Die Gemeinde hatte den Stein 2019 jedoch selbst ins Rollen gebracht, als der Gemeinderat unter der Leitung von Christian Schlatter den Pachtvertrag mit dem SC Dornach erneuern wollte und dafür zwei Baugesuche publizierte: «Umnutzung von einem Clublokal in ein Restaurant» und «Restaurant im Gigersloch, Aussenbestuhlung». Daraufhin gab es Einsprachen. Die örtliche Baubehörde lehnte diese ab, der Kanton gab den Einsprechenden Recht und rügte die Baubehörde. Das Gesuch entsprach nicht den Zonenvorschriften. Die jüngste Verfügung des Kantons ist einschneidend. Sie bestimmt, dass die Gemeinde der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von 7000 Franken zahlen muss, und verlangt das rigorose Durchsetzen der Einschränkung.

Die Baukommission muss in Zukunft kontrollieren, ob der Wirt des SC Dornach pünktlich Feierabend macht. Der Kanton schreibt vor, das Clublokal müsse eineinhalb Stunden nach Trainingsbetrieb und zwei Stunden nach dem Ende eines Heimspiels schliessen. Die Baukommission soll sich dabei am Belegungsplan des SC Dornach orientieren. Nach Ansicht des Kantons muss die Baukommission auch dafür sorgen, dass der Wirt die Speisekarte kürzt. Das bisherige kulinarische Angebot sei zu breit gefächert, liest man im 19-­seitigen Schreiben aus Solothurn. Die Gäste sollen wohl nur noch Hotdogs bekommen und in den Sommerferien (beim Fussball endet die Saison jetzt, die neue startet im August) beim Clublokal der beliebten Freizeitanlage vor verschlossenen Türen stehen.

Gemeinderat ist nun gefordert

«Der Wirt ist am Boden zerstört, die Einschränkungen gefährden die Existenz seines Betriebs. Mit dem Aus des Clublokals würden dem SC Dornach wichtige Einnahmen fehlen», sagt Kevin Voegtli, Gemeinderat und Vorstandsmitglied beim SC Dornach. «Wir werden nach ­einer Lösung suchen, wie wir den Wirt unterstützen und die Gäste auch in Zukunft glücklich machen können», zeigt sich Voegtli überzeugt.

Solothurns Entscheid habe Kopfschütteln ausgelöst und zeige auf, dass einiges unklar sei. Die Verantwortlichen hätten sich nicht einmal vor Ort ein Bild vom Alltag gemacht, wie ihn Dornach seit über 30 Jahren lebt. «Wir haben uns deswegen mit einem Schreiben an den Regierungsrat gewandt», sagt Stefan Schindelholz, Präsident des SC Dornach.

Das Bau- und Justizdepartement beruft sich darauf, dass die Aussenbestuhlung nicht Teil der einstigen Baubewilligung war. Daraus leitet sich ab, dass man im Innern des Clublokals Essen und Trinken entgegennehmen und dieses draussen konsumieren kann, sofern man sich auf die Wiese setzt oder einen Campingtisch aufstellt. «Selbstverständlich dürfen sich die Besucherinnen und Besucher weiterhin bis zur Nachruhe auf der Anlage vergnügen und auch Musik hören», meint Voegtli. Mit der Einschränkung des Clublokals könne die Beschwerdeführerin nicht mit Lärmreduktion rechnen. Für Schindelholz ist klar: «Die Situation ist verworren.»

Gefordert ist nun Gemeindepräsident Daniel Urech. Er hält auf Anfrage fest: «Die Gemeinde wird eine rechtmässige Lösung suchen, die das öffentliche Interesse an ausgedehnten Öffnungszeiten des Lokals möglichst gut berücksichtigt.» Geprüft werden einvernehmliche Lösungen im Rahmen der geltenden Zonenordnung sowie Anpassungen in der laufenden Zonenplanrevision. Offenbar gab es bisher kaum Einigungsgespräche, sondern jeweils nur Post vom Anwalt. «Da die Sache nun entschieden ist und eine neue Lösung gefunden werden muss, werden wir die Bedürfnisse der Beschwerdeführenden auf jeden Fall abholen», so Urech.

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