Abfall-Rechnung geht nicht auf
Die einen möchten keine Gebührenmarke fürs Grüngut, die andern ärgern sich über zu hohe Kehrichtgrundgebühren. Der Dornacher Gemeinderat zerbricht sich derweil den Kopf darüber, wie die Abfallkasse gefüllt werden könnte.
In Dornach bestünden bei der Abfallwirtschaft Ungerechtigkeiten – diese Meinung vertreten zumindest einige Gewerbetreibende. Während Gartenbesitzer grosse Mengen Grüngut vor der Haustüre gratis entsorgen können, müssen Einwohner, die in Dornach eine Unternehmung führen, zweifach die Kehrichtgrundgebühr bezahlen – selbst wenn sich Betrieb und Privathaushalt unter einem Dach befinden. Dabei werde auch nicht unterschieden, ob es sich um eine Einzelfirma oder um einen grossen Betrieb handelt.
Die Gemeinde stellt pauschal pro Unternehmung 80 Franken Kehrichtgrundgebühr in Rechnung. Einige Gewerbetreibende forderten deswegen den Gemeinderat auf, bei der Abfallwirtschaft für Ausgleich zu sorgen. Konkret reichten sie im Dezember 2021 eine Petition ein, die von 200 Einwohnern unterschrieben worden war. Die Petition verlangt, dass die Kehrichtgrundgebühr für kleine Firmen gesenkt wird. Betriebe mit bis zu drei Angestellten sollten 20 Franken bezahlen, Betriebe mit bis zu neun Angestellten 40 Franken und Betriebe mit zehn oder mehr Angestellten 80 Franken. Mengenmässig wird beim Kehricht in Dornach das Verursacherprinzip angewandt. Die Gebühren dafür legt die Generalversammlung der Kelsag fest. Diese beschloss erst vor kurzem, die Sackgebühr (35 Liter) von Fr. 1.70 auf Fr. 2.20 zu erhöhen.
Der Gemeinderat schaffte es nicht, die Petition in der vorgeschriebenen Jahresfrist zu behandeln. Erst jetzt erhalten die Petitionäre eine Antwort aus dem Gemeindehaus und diese lässt offen, ob die Forderung nach einer Senkung der Gebühr für kleine Gewerbebetriebe berücksichtigt wird. Der Gemeinderat teilt lediglich mit, dass die Verwaltung daran sei, das «Reglement über die Wiederverwertung und die Entsorgung der Abfälle» zu überarbeiten. Man werde prüfen, ob man im Sinne der Petition die Grundgebühren künftig nach Kategorien und Abstufungen berechnen könnte.
Abfallkasse der Gemeinde ist leer
Dornach muss sich bei der Gebührenordnung auf jeden Fall etwas einfallen lassen, denn die in der Abfallkasse verbliebenen Reserven sind in den letzten Jahren aufgebraucht worden.
Für die Abfallentsorgung dürfen keine Steuergelder verwendet werden. Der Kanton Solothurn schreibt vor, dass die Gemeinden für die Entsorgung des Kehrichts und des Grünguts Gebühren erheben müssen, die in dieser Spezialfinanzierung für eine ausgeglichene Rechnung sorgen. Die Erträge aus den Gebühren müssen die Aufwendungen decken. In Dornach ist dies seit längerem nicht mehr der Fall. Das Einsammeln und die Entsorgung des Grünguts kostet die Gemeinde jährlich über 100000 Franken, trotzdem lehnte die Gemeindeversammlung vom Juni 2021 die Einführung einer Gebührenmarke für das Grüngut ab. Für den 80-Liter-Grün-Container sollten die Dornacher zwei Franken, für ein 140-Liter-Gebinde vier Franken bezahlen. Die Vorlage wurde als zu wenig ausgereift angesehen und abgelehnt.
Es gilt das Verursacherprinzip
Wie der Gemeinderat das Defizit in der Abfallkasse beheben will, ist derzeit offen. Die zuständige Gemeinderätin, Janine Eggs, sagt auf Anfrage, dass die Verwaltung daran sei, Finanzierungsvorschläge auszuarbeiten. «Grundsätzlich gilt bei der Abfallkasse das Verursacherprinzip», gibt sie zu bedenken. Ohne Gebührenmarke für das Grüngut müsste Dornach die Kehrichtgrundgebühr massiv erhöhen oder bei den Dienstleistungen abbauen. Im Moment profitiert die Einwohnerschaft beim Grüngut von der Haus-zu-Haus-Sammlung und der Möglichkeit, Rasenschnitt, Gehölze und Bioabfälle bei der Sammelstelle Ramstel gratis abzugeben. Der Gemeinderat sei gefordert, die Sanierung der Abfallkasse spätestens diesen Herbst aufzugleisen und die Reglementsänderung zuhanden der Budget-Gemeindeversammlung zu verabschieden, sagt Eggs.