Ortsplanung: Arlesheim soll noch grüner werden
Zur Attraktivitätssteigerung von Arlesheim schlägt der Gemeinderat für die Zonenplanrevision spezielle Regelungen vor.
Bea Asper
Der Gemeinderat wünscht sich für Arlesheim nicht quantitatives Wachstum, sondern setzt bei der Ortsplanrevision auf Wohnqualität. «Grundsätzlich wird das Beibehalten der heutigen Einwohnerzahl von 9000 Personen angestrebt», ist von Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller zu erfahren. Es gebe keine Erweiterung des Baugebietes und es werde auf eine flächendeckende Verdichtung verzichtet. Die bestehenden Bauzonen würden aber noch Reserven aufweisen. An speziell geeigneten Gebieten sollen Quartierpläne entstehen können.
«Die starke Durchgrünung, welche das Arlesheimer Siedlungsbild prägt, soll beibehalten und gestärkt werden - sowohl aus ästhetischen wie aus ökologischen Gründen. Der Boden ist so weit wie möglich vor Versiegelung zu bewahren.» Unter diesem Leitsatz hat der Gemeinderat Vorschläge ausgearbeitet für den neuen Zonenplan. Diesen aus dem Jahr 1982 zu überarbeiten ergebe sich aus den veränderten Ansprüchen und den Gesetzesanpassungen von Bund und Kanton, erklärte Karl-Heinz Zeller.
Neu die versiegelte Fläche limitieren
An insgesamt fünf Orientierungsversammlungen erläutern Mitglieder der Arlesheimer Behörde sowie Planer Victor Holzemer die Details zu einzelnen Quartieren, zur Gewerbezone wie auch zu Standorten von Mobilfunkantennen. Zu den grundlegendsten Veränderungen gehört, dass der Gemeinderat die Ausnützungsziffer durch eine Grünflächenziffer ersetzen möchte. «Neu wird nicht mehr die Bebauung, sondern die versiegelte Fläche limitiert», erklärte Zeller. Eines der Ziele: «Keine Verdichtung in Einfamilienhauszonen.» Doch werden die Vorschriften bei den Gebäudehöhen und der Dachgestaltung etwas gelockert. Die Bauherren dürften sich freuen auf mehr Freiheit bei der Architektur. «Die Anordnung der Wohnflächen soll innerhalb der zulässigen Gebäudekuben möglichst frei erfolgen können.»Alle Flächen, die zum Wohnen und Arbeiten dienen, sollen in der Nutzungsberechnung berücksichtigt sein. «Sämtliche Flächen, welche die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllen, zählen zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche, auch wenn diese im Dach oder im Sockelgeschoss liegen», ist der Vorschlag des Gemeinderates.
Mehr Freiheiten in der Baugestaltung in der Gewerbezone
Der Leitfaden, die Grünflächen zu verbessern, den Eigentümern dafür mehr Freiheiten bei den Bauten zu geben, zieht sich auch durch die Gewerbegebiete von Arlesheim. Der Gemeinderat lockt mit «der Aufhebung der maximalen Fassadenhöhe», wünscht sich dafür aber «eine angemessene Durchgrünung der Gewerbegebiete, ökologische Vernetzung, Aufwertung des Ortsbildes, Verbesserung der Wohn- und Siedlungsqualität.» Für die Durchsetzung sieht der Rat im Reglement vor, «die Grünfläche von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen.»
Zahlreiche Gewerbevertreter äusserten an der Orientierungsversammlung ihre Bedenken zur Grünflächenerhöhung. Diese Spezialregelung stelle eine Benachteiligung dar im Vergleich zu anderen Wirtschaftsstandorten. Vom ausdrücklichen Heimatschutz für die Läden im Dorf mit dem jetzigen Verbot für grosse Einkaufszentren muss sich der Arlesheimer Zonenplan verabschieden wegen der kantonalen Gesetzgebung. Der Gemeinderat könne nur noch ein «Nicht empfohlen» abgeben, doch Bauherren können neu mittels Quartierplanverfahren Verkaufsflächen von über 500 Quadratmetern in der Gewerbezone von Arlesheim eröffnen – sofern die Gemeindeversammlung ja sagt.
Die einzelnen Zonenpläne und das Reglement inklusive das Thema der Mobilfunkantennen-Standorte sollen im Verlaufe des Dezembers von der Bevölkerung weiter diskutiert und Änderungswünsche dem Gemeinderat schriftlich mitgeteilt werden. «Eine Arbeitsgruppe wird die Eingaben beraten und nach Lösungen suchen», erklärt Zeller das weitere Vorgehen. Danach kommt die Ortsplanrevision vor die Gemeindeversammlung.