Mehr Freiheiten für Liegenschaftsbesitzer

Vergangene Woche stellte der Gemeinderat die überarbeitete Version des Teilzonenplans «Siedlung Ortskern» vor. Bis zum 12. November läuft die öffentliche Mitwirkung.

Gemeinsame Überarbeitung: Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinde und der IG Fruschd, wurden der Öffentlichkeit präsentiert.Foto: Archiv / Jeannette Weingartner
Gemeinsame Überarbeitung: Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinde und der IG Fruschd, wurden der Öffentlichkeit präsentiert.Foto: Archiv / Jeannette Weingartner

Seit der Rückweisung an der Gemeindeversammlung im vergangenen April verhandelten Gemeindepräsident Markus Eigenmann (FDP), Gemeindeverwalterin Katrin Bartels und die beiden Co-Präsidenten der IG Fruschd, Johannes Manggold und Hugo Erbacher, in einer Arbeitsgruppe über mögliche Anpassungen im Teilzonenplan «Siedlung Ortskern». Am Mittwoch vergangener Woche präsentierte der Gemeinderat die überarbeitete Version der Öffentlichkeit. Nachdem die Ortskernkommission und die Steuerungsgruppe den Entwurf fachlich und politisch überprüft haben, läuft nun bis am 12. November die öffentliche Mitwirkung. Am 8. Februar soll die Gemeindeversammlung über den überarbeiteten Entwurf befinden.

16 der insgesamt 24 an der Gemeindeversammlung eingebrachten Anliegen wurden vollständig, drei teilweise umgesetzt. Nur fünf Eingaben setzte der Gemeinderat nicht um. Neben Anpassungen von technisch-planerischen Details setzte der Gemeinderat insbesondere auf eine flexiblere Regelung für Ersatz­neubauten in der Schutzkategorie «erhaltenswerte Bauten». Dieser Schutz­status betrifft die Mehrheit der Bauten im Perimeter. Diesbezüglich sei der Gemeinderat ans Limit des Machbaren oder vielleicht sogar etwas darüber hinaus gegangen, erklärt Eigenmann. «Wir wollen den Liegenschaftsbesitzern grundsätzlich mehr Flexibilität ermöglichen. Man muss aber immer bedenken, dass wir uns in einem ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A befinden.»

Vorprüfung des Kantons steht noch aus

Auf Vorschlag der IG Fruschd wurde die Hofgasse aufgrund ihres speziellen Bebauungsmusters in eine eigene Zone mit eigenen Regeln überführt. Insgesamt habe der Gemeinderat versucht, mehr individuelle Lösungen zu ermöglichen und nicht alles über die Teilzonenplanung zu regeln, beschreibt Markus Eigenmann. Ob der Gemeinderat mit seinen Anpassungen zu weit gegangen ist, zeigt sich Anfang Dezember, wenn der Kanton seine Einschätzung im Rahmen der Vorprüfung kommuniziert. Sowohl von dieser Seite wie auch von der Öffentlichkeit aus der Mitwirkung könnte es noch Anpassungen geben.

Markus Eigenmann ging von der Informationsveranstaltung letzte Woche mit einem guten Gefühl nach Hause. «Es gab vereinzelt schon noch emotionale Wortmeldungen, aber längst nicht mehr in dieser Vehemenz und Breite wie an und vor der Gemeindeversammlung.»

Die Gemeinde, nicht der Kanton habe eine Lösung verhindert

Bei Johannes Manggold, Co-Präsident der IG Fruschd, war die Gefühlslage nach der Informationsveranstaltung gespalten. «Wir sind bedingt zufrieden. Dort, wo wir konnten, haben wir einiges erreicht. Um detailliert urteilen zu können, müssen wir die Vorlage noch genau studieren.» Über den Arbeitsprozess in der Arbeitsgruppe sagt Manggold: «Bei den Sachthemen war die Arbeit effizient und konstruktiv. Überschattet wurde diese allerdings von immer wieder einseiti-gen Steuerungen seitens der Gemeinde, welche letztendlich die Abhandlung ­zen­traler Fragen während des vorgesehenen Zeitraums und damit deren Einfliessen verhinderten.» Zweimal seien die Fruschd-Vertreter nah daran gewesen, die Arbeitsgruppe zu verlassen.

Erfreulich seien allerdings die «unerwartet offenen und sehr fairen Kontakte» mit dem Kanton gewesen, verrät Manggold. Inhaltlich sei offensichtlich geworden, dass nicht der Kanton, wie seitens des Gemeinderats immer wieder behauptet wurde, Ursache für die strengen Regeln gewesen sei, sondern die Gemeinde selber, berichtet der Co-Präsident der IG Fruschd. «Unsere Beanstandungen scheiterten gar nie am Kanton. Dieser sieht mehr Spielraum als die kommunalen Behörden.» So seien es auch jetzt die der Arbeitsgruppe nachgeschalteten kommunalen Gremien gewesen, welche eine vom kantonalen Ortsbildpfleger aufgezeigte einvernehmliche Lösung mit den Liegenschaftsbesitzern verhindert hätten.

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