Gemeindeweites Parkreglement hat keine Chance
An der Arlesheimer Gemeindeversammlung sorgte der Antrag von Peter Vetter für grössere Diskussionen.
Die Arlesheimer Gemeindeversammlung hatte am Mittwoch vor einer Woche über sechs Traktanden zu bestimmen. Während die ersten fünf Traktanden relativ diskussionslos über die Bühne gingen, sorgte Peter Vetters Antrag, den er gemäss Paragraf 68 des Gemeindegesetzes für ein kommunales Abstellplatzreglement eingereicht hatte, für deutlich mehr Voten.
Der Antrag hatte zum Ziel, dass Bauherren sich dazu entscheiden können, weniger Parkplätze pro Wohnung zu errichten. Denn bis Februar 2023 mussten gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz pro Wohneinheit mindestens ein Stammparkplatz und 0,3 Besucherparkplätze gebaut werden. Seit letztem Jahr ist die Anzahl geforderter Parkplätze je nach Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr reduziert: So sind bei Bauten rund um den Bahnhof heute statt 1,3 Parkplätze pro Wohnung nur noch knapp 0,8 Parkplätze gefordert.
Der Antrag des designierten Gemeinderates Peter Vetter wollte, dass die Exekutive der Gemeindeversammlung ein kommunales Parkplatzreglement unterbreitet. Dieses soll ermöglichen, für bestimmte Gebiete ganz auf die Errichtung neuer Parkplätze zu verzichten oder bereits bestehende Parkplätze aufzuheben. Das Reglement solle zudem eine Mindestanzahl an Abstellplätzen für Velos vorsehen.
Das Ziel sei es, der Bauherrschaft mehr Freiheit bei der Planung zu geben, erklärte Vetter. Zudem würden damit weniger Baukosten und weniger Verkehr entstehen. Damit jedoch private Fahrzeuge nicht einfach auf den öffentlichen Parkplätzen parkiert würden, brauche es flankierende Massnahmen. Deshalb sollte zeitgleich ein Reglement zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze erstellt werden. Gemäss Gemeinderat lägen die Kosten für die Erarbeitung der beiden Reglemente bei 116000 Franken.
«Fallen Sie nicht auf diese Argumente herein!»
Unterstützt wurde der Antrag von der SP und der Frischluft, die bürgerlichen Parteien hatten die Nein-Parole gefasst. Auch der Gemeinderat empfahl der Versammlung, den Antrag abzulehnen, da er ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung derzeit nicht anstrebe. Es sollen erst Erfahrungen mit der bereits beschlossenen Parkraumbewirtschaftung bei der Sporthalle Hagebuchen gesammelt werden.
FDP-Präsident Balz Stückelberger betonte in seinem Votum, ein solches Reglement sei unnötig und würde nur zu grossen Diskussionen im Dorf führen: «Wann sind Sie das letzte Mal aufgewacht und haben sich gefreut, dass der Gemeinderat mit Steuergeldern endlich ein Parkplatzreglement erarbeitet?», fragte er rhetorisch. Ausserdem komme der Entwurf dafür vom VCS: «Fallen Sie nicht auf diese Argumente herein. Der VCS will Ihnen das Auto wegnehmen, er setzt sich nicht für Hauseigentümer und Investoren ein!», enervierte sich Stückelberger.
Vetter konterte sogleich: «Die FDP lehnt ein Reglement ab, das den Bauherren mehr Freiheiten gibt. Man kann nicht ein Reglement ablehnen, nur weil es aus der falschen Küche kommt! Zu behaupten, der VCS will Ihnen das Auto wegnehmen – das kann nicht Ihr Ernst sein!» Doch er blieb erfolglos – die Gemeindeversammlung lehnte den Antrag mit 80 zu 37 Stimmen ab.
Mietzinsbeiträge und ein heute unnützes Reglement
Die anderen Traktanden gingen relativ reibungslos über die Bühne. Die gut besuchte Versammlung, die zum ersten Mal im Setzwerk stattfand, stimmte zudem dem Reglement über Beiträge an geschützte Bauten und Bäume zu. Dieses sieht vor, dass die Gemeinde einen Teil der Mehrkosten trägt, die durch Schutzvorschriften bei Bauten resultieren. Bei erhaltenswerten Bauten liegt die Beteiligung an den Mehrkosten bei 10 bis 30 Prozent, bei kommunal geschützten Bauten zwischen 30 und 50 Prozent.
Ebenfalls Zustimmung erhielt die Totalrevision des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen bei wirtschaftlich schwächer gestellten Familien. Gemeinderat Jürg Seiberth (SP) führte aus, dass die Vorlage das kantonale Mietzinsbeitragsgesetz auf Gemeindeebene umsetze und zusammen mit den Gemeinden aus der Birsstadt erarbeitet worden sei. Aktuell gibt es 13 Familien in Arlesheim, die solche Mietzinsbeiträge erhalten. Rentnerinnen und Rentner werden neu über dieses Reglement keine Mietzinsbeiträge mehr erhalten. Der Kanton sieht deshalb vor, dass Beiträge an betreutes Wohnen im Alter ausgerichtet werden können. Das gilt für Personen, die mindestens drei Jahre in der Gemeinde gelebt haben und AHV sowie Ergänzungsleistungen beziehen. Auch dieses Reglement wurde gutgeheissen.
Schliesslich hob die Gemeindeversammlung noch ein in die Jahre gekommenes Reglement über Antennen auf. Gemeint sind dabei Radio- und Fernsehantennen, die es so heute nicht mehr brauche. Das Reglement stammte aus dem Jahr 1979.