Gemeindeversammlung: Angepasste Anreize für die Altenpflege zu Hause
Mit Beiträgen für die Pflege von Betagten zu Hause spart die Gemeinde Geld. Seit sich der Kanton finanziell aus der Alterspflege zurückgezogen hat, ist das für die Kommunen kostspielig geworden.
Die Pflege der betagten Bevölkerung ist seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2012 ein kostspieliges Unterfangen geworden für die Gemeinden. Schon 2005 wurde die Zuständigkeit der Altenpflege und -betreuung gesetzlich neu geregelt und liegt seither bei den Gemeinden. Der Kanton hat sich dann mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung auch finanziell sukzessive zurückgezogen. Für die Kommunen ist das eine nicht unerhebliche Belastung geworden. Arlesheim wirft für die Altenpflege mittlerweile gut eine Million Franken pro Jahr auf.
Die Gemeinde kann dem mit der Unterstützung der Pflege zu Hause und den Besuch von Alterstagesstätten ein wenig entgegenwirken. Arlesheim tut dies seit mittlerweile 20 Jahren auf Basis einer kommunalen Verordnung. Das sei pionierhaft, sagte die zuständige Gemeinderätin Ursula Laager am Mittwoch letzter Woche vor der Gemeindeversammlung. So werden leicht Pflegebedürftige mit einem Unterstützungsbeitrag von 30 Franken pro Tag bezuschusst. Damit wird ein Anreiz für die Altenpflege zu Hause geleistet und der allzu frühe Gang ins Pflegeheim in einigen Fällen mindestens hinausgezögert. Und falls die Pflege von Angehörigen erbracht wird, erst noch Freiwilligenarbeit wertgeschätzt. «Das ist für Gemeinden finanziell attraktiv», so Laager. Denn Altersheime sind um ein Vielfaches teurer als die Pflege daheim.
Die Verordnung muss nun aus gesetzessystematischen Gründen in ein Reglement überführt werden. Das bot auch gleich Gelegenheit, dessen Inhalt grundsätzlich zu überprüfen. So wurde die Höhe der Beiträge in eine flexible Bandbreite zwischen 20 und 50 Franken pro Tag – sowohl für die Pflege als auch den Besuch von Tages- und Nachtstätten – umgewandelt. Damit kann die Gemeinde flexibel auf die Kostenentwicklung reagieren. Für das Jahr 2014 rechnet man mit einem Aufwand von 174 000 Franken. Die Gemeindeversammlung genehmigte das Reglement ohne Gegenstimmen.
Das Reglement sieht auch eine Härtefallregelung vor, die Pflegebedürftige in den Genuss der Zuschüsse kommen lässt, die noch nicht im AHV-fähigen Alter sind. Allerdings nur, wenn sie keine Invalidenrente beziehen oder ein Antrag darauf erst in Bearbeitung ist, was zuweilen auch zwei Jahre dauern kann. Keine Unterstützung erhalten hingegen Personen im Rentenalter, die Pflegeleistungen zu Hause von der Krankenkasse vergütet bekommen. Hier gelte das Prinzip der Subsidiarität, so Laager.
Turnhalle wird mit Schulraum erweitert
Auch wenn im Kanton zurzeit heftig über Harmos gestritten wird, was einige zur Annahme verleitet, dass die Schulreform doch noch kippen könnte, bleibt in Arlesheim der Bedarf nach zusätzlichem Schulraum. Reform hin oder her. Das machte auch Bildungschef Markus Eigenmann (FDP) an der Gemeindeversammlung klar, bevor allfällige Voten in diese Richtung, Zweifel an der Notwendigkeit des teuren Erweiterungsbaus der Turnhallen des Gerenmatten 2 streuen würden. Für 7,5 Millionen will die Gemeinde die baufällige Turnhalle erdbeben- und brandsicher machen und gleich noch erweitern. Der terrassierte Bau soll quasi zu einem Kubus aufgefüllt werden, darin finden dann vier zusätzliche Klassenzimmer und Gruppenräume für die neuen Unterrichtsformen sowie ein Kindergarten im Erdgeschoss Platz. Mit Letzterem soll der heutige Kindergarten am Mattweg 80 ersetzt werden, der in einem desolaten Gebäude untergebracht ist. Die frei werdende Parzelle, die mit 2,48 Millionen Franken bewertet ist, kann die Gemeinde dann anderweitig nutzen oder im Baurecht abgeben. Überdies wird durch den Erweiterungsbau der Turnhalle das Studerhaus frei, womit pro Jahr rund 13 000 Franken Mieteinnahmen generiert werden.