Gemeinderat will den Kanton herausfordern
Teilzonenplan Siedlung Ortskern: Liegenschaften in der Schutzzone «erhaltenswerte Bauten» sollen einfacher abgerissen und neu erstellt werden können, als dies der Kanton will.
Nun steht fest, wie die Vorlage im Detail aussieht, mit der der Gemeinderat am 8. Februar den Teilzonenplan Siedlung Ortskern an der Gemeindeversammlung durchbringen will. Wie der Rat bereits im Oktober bekannt gegeben hat, kommt er den Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern im Vergleich zur an der Gemeindeversammlung im April zurückgewiesenen Vorlage in einzelnen Punkten entgegen, indem er ihnen mehr Flexibilität gewähren will. Im Oktober war aber noch nicht klar, wie der Kanton auf die Anpassungen reagieren würde. Und dieser hatte im Rahmen der Vorprüfung noch immer einiges anzumerken, wie Gemeindepräsident Markus Eigenmann (FDP) anlässlich einer weiteren Informationsveranstaltung am Donnerstag vor einer Woche erklärte. In den meisten Punkten folgt der Gemeinderat dem Kanton. In einem wesentlichen Punkt will er den Kanton aber «herausfordern», wie es Gemeinderat Felix Berchten (Frischluft) formulierte.
Wirtschaftliche Tragbarkeit als zusätzliches Kriterium
Im entsprechenden Paragrafen geht es um den Abriss und Neubau von Liegenschaften in der Schutzzone «erhaltenswerte Bauten». Weil ein Grossteil der Liegenschaften im Ortskern in diese Schutzkategorie eingeteilt werden soll, ist dieser Widerstand vonseiten Gemeinderat durchaus bedeutsam. «Wir hatten eine liberalere Lösung drin. Diese ging dem Kanton aber zu weit», vertiefte Eigenmann. Der Gemeinderat bevorzuge jedoch die eigene «zweckmässigere» Formulierung. Diese sieht vor, dass auch die wirtschaftliche Tragbarkeit von nötigen Massnahmen, um ein Haus in seiner Form zu erhalten, zur Beurteilung beigezogen wird. Der Kanton hingegen kennt als Kriterien nur den bautechnischen Zustand und die Wohnhygiene. Nur wenn diese ein Bewohnen einer Liegenschaft nicht mehr zulassen, ist ein Abriss möglich.
Der Gemeinderat will auch hier den Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Flexibilität gewähren. Zudem sieht es der Gemeinderat als nicht zwingend an, dass alle Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein erhaltenswertes Haus abgerissen und neu erstellt werden darf. Keine Rolle solle die wirtschaftliche Situation der Eigentümerschaft spielen, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Tragbarkeit zu beurteilen.
«Den Spielraum maximal ausgereizt»
Die Idee für diese Ergänzung stammt aus der Arbeitsgruppe mit dem Co-Präsidium der IG Fruschd. Dabei dient die Gemeinde Blauen als Vorbild. Diese kennt ein ähnliches Reglement, das unter Auflagen vom Kanton Baselland geduldet wird. Das Vorgehen des Arlesheimer Gemeinderats ist aber je nach Fall nicht ohne Risiko, da das Bauinspektorat in Liestal über Abrisse und Neubauten entscheidet.
Eigenmann und Berchten unterstrichen nochmals, das Ziel sei, dass Arlesheim sein Gesicht behalte. «Man soll auch in 30 oder 40 Jahren auf den Ortskern angesprochen werden, wenn man über Arlesheim spricht», mahnte Eigenmann. «Wir haben den Spielraum maximal ausgereizt.» Der Gemeinderat wolle die Balance zwischen Schutz des Bestandes und Möglichkeiten zur Wohnraumerweiterung finden.