Beschwerde abgewiesen: «Die Aussicht ist nicht geschützt»

Das Kantonsgericht Baselland stützt den Quartierplan Finkelerweg und weist einstimmig eine Beschwerde von Anwohnenden zurück.

Augenschein vor Ort: Vertretungen der Gemeinde Arlesheim, des Regierungsrats als Vorinstanz, die Beschwerdeführer mitsamt Anwalt und das fünfköpfige Kantonsgericht trafen sich zur Begehung am Finkelerweg. Foto: Nicole Nars-Zimmer
Augenschein vor Ort: Vertretungen der Gemeinde Arlesheim, des Regierungsrats als Vorinstanz, die Beschwerdeführer mitsamt Anwalt und das fünfköpfige Kantonsgericht trafen sich zur Begehung am Finkelerweg. Foto: Nicole Nars-Zimmer

Das Urteil war am Ende klar: Die vier Kantonsrichter und Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk wiesen die Beschwerde des Anwohnerpaares Mark Richter und Christine Hagist einstimmig zurück. Es gebe rechtlich keine Gründe, am Quartierplan Finkelerweg zu zweifeln. Zwar äusserten die Kantonsrichter ein gewisses Verständnis für die Un­zufriedenheit der Beschwerdeführer, rechtlich sei aber alles in Ordnung.

In der Ecke Finkelerweg/Hollenweg sollen in zwei Baukörpern insgesamt 23 Wohnungen entstehen. Den entsprechenden Quartierplan hiess die Arlesheimer Gemeindeversammlung im Juni 2021 gut. Bereits in der öffentlichen Mitwirkung äusserten links-grüne Kreise und Anwohnende Kritik. Es ging einerseits um das Volumen der Baukörper, allen voran des unteren, der 65 Meter lang werden soll, andererseits um den landschaftsprägenden Obstbaumhain auf der Parzelle. Gemäss Quartierplan durfte der Bauherr einen Grossteil der Bäume fällen, wenn er Neuanpflanzungen vornimmt. Über ein halbes Jahr vor der Gemeindeversammlung machte der Bauherr unangekündigt Nägel mit Köpfen und fällte über 20 Bäume auf der Parzelle. Sie seien alt gewesen und hätten in den kommenden Jahren wohl sowieso gefällt werden müssen, urteilte ein Gutachten. Für Landschafts- und Naturschützer war dies auch ein Zeichen dafür, dass dem Bauherrn die Obst­bäume wenig wichtig sind. Einen Baumschutz kennt die Gemeinde Arlesheim an diesem Standort nicht, erinnerte damals der Gemeinderat.

Höhere Ausnützungsziffer

Mark Richter und Christine Hagist scheiterten mit einer Beschwerde gegen den Quartierplan zuerst beim Baselbieter Regierungsrat. Sie zogen daraufhin ihre Beschwerde ans Kantonsgericht Baselland weiter. Vor der Verhandlung in Liestal am Mittwoch vergangener Woche trafen sich die Vertretungen der Gemeinde Arlesheim, des Regierungsrats als Vorinstanz, die Beschwerdeführer mitsamt Anwalt und das fünfköpfige Kantonsgericht für einen Augenschein vor Ort am Finkelerweg.

Die Beschwerdeführer kritisieren vor allem den unteren 65 Meter langen Baukörper. Drei Vollgeschosse sind darin vorgesehen. Mit knapp 10 Metern wird der Baukörper leicht kleiner, als in der Umgebung gemäss Regelzone W2 möglich ist. Die Ausnützungsziffer ist dank dem Quartierplan aber höher als auf den umliegenden Flächen.

Mark Richter und Christine Hagist befürchten, dass der untere Wohnblock, der direkt an ihren Garten grenzen soll, ihnen die Sicht auf den Hang versperren wird. Weil der Baukörper als ein ganzes Stück vorgesehen ist, werde er wie ein Riegel oder sogar eine Mauer wirken. Dem widersprachen die juristischen Vertretungen der Gemeinde Arlesheim und der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und unterstrichen unter anderem die geplante Holzfassade der Baukörper.

Auch das Kantonsgericht bewertete die Befürchtung als unbegründet, da die Baukörper genau aus diesem Grund in sich gestaffelt geplant seien und deshalb nicht als Riegel wirken würden. Er könne zwar verstehen, dass die Überbauung für die Beschwerdeführer unangenehme Folgen haben werde, meinte Kantonsrichter und Referent Niklaus Ruckstuhl, stellte aber klar: «Die Aussicht ist nicht geschützt.»

Noch ist offen, ob die Beschwerde weitergezogen wird

Auch die Eingliederung in die Landschaft sei nicht zu bemängeln. Die von den Beschwerdeführern geäusserten Sorgen aufgrund des Mehrverkehrs erachtet Ruckstuhl als unbegründet.

Das verdichtete Bauen sorge für mehr Freiraum auf der Parzelle, hielt Kantonsrichter Markus Clausen fest. Das sei auch die Idee der zwei Baukörper, erklärte Architekt Christoph Gschwind beim Augenschein vor Ort. So bleibe am meisten Freiraum, um eben auch die neuen Obstbäume zu pflanzen.

Direkt nach der Urteilsverkündung liessen Richter und Hagist offen, ob sie die Beschwerde weiterziehen werden. Die Verfahrenskosten muss das Anwohnerpaar decken, entschied das Kantonsgericht. Eine weitere Chance, sich gegen die Überbauung zu wehren, bietet sich später im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.

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