Ja zur Gemeinschaftsverwaltung
Fehren und Büsserach legen ihre Verwaltungen zusammen.
Die Behördenmitglieder von Büsserach, Fehren und Erschwil griffen im Frühjahr die Idee einer Verwaltungsgemeinschaft auf. Im September holten sie per Konsultativabstimmung die Meinung des Souveräns ab. In den Gemeinden Fehren und Büsserach gab es für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Vertrages grünes Licht. Dieser wurde nun am Montag beiden Gemeindeversammlungen vorgelegt und stiess auf Zustimmung. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Verwaltungspersonal von der Gemeinde Büsserach per Januar 2026 angestellt und nach ihrer Dienst- und Gehaltsordnung entlöhnt wird. Die Verwaltungsgemeinschaft erbringt für beide Vertragsgemeinden die Leistungen der Aufgabenbereiche Einwohnerdienste, Finanzverwaltung und Gemeindeschreiberei. Büsserachs Bauverwaltung ist nicht Bestandteil des Vertrags, erklärte Statthalter Philipp Graber. Bei verschiedenen Reglementen kommt es zu einem Abgleich. Büsserach erhebt für Niederlassungsbescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen und Bescheinigungen über den auswärtigen Aufenthalt keine Gebühren, Fehren schon. Der Gemeinderat Fehren will seine Gebührenordnung auf 2026 anpassen. «Somit sind die genannten Dienstleistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden kostenlos», verkündete Graber. Zudem profitiere die Fehrener Bevölkerung von Dienstleistungen (wie zum Beispiel Fotoservice Identitätskarte), die für die Einwohnerschaft von Büsserach selbstverständlich seien. Beim Kostenverteiler einigten sich die Gemeinden auf einen Sockel von je fünf Prozent und die restlichen Kosten sollen nach Einwohnerzahl verteilt werden.
Wie Graber ausführte, setzt man zur Koordination der Tätigkeiten einen Kooperationsrat ein. Dieses gemeinsame Organ übernehme die Organisation, Kommunikation und Kontrolle der Tätigkeiten der Verwaltungsgemeinschaft und stehe im Austausch mit den Gemeinderäten, so Graber.