Referendumskomitee wirbt mit Falschaussage
Das Referendumskomitee zur Mehrwertabgabe behauptet, das neue Münchensteiner Reglement widerspreche kantonalem Recht. Befürworter und Gemeinde widersprechen.
«Widerspricht kantonalem Recht», steht in grossen Lettern auf den Abstimmungsplakaten des Referendumskomitees zum überarbeiteten Reglement zur Mehrwertabgabe. Über dieses stimmt Münchenstein am 22. Oktober ab. Die Gemeindeversammlung hat im vergangenen Dezember dem Vorschlag des Gemeinderats zugestimmt, die Mehrwertabgabe bei Ein-, Auf- und Umzonungen sowie Quartierplanungen auf einheitliche 50 Prozent zu erhöhen. Den diesbezüglichen Antrag 68 hatte die Gemeindeversammlung im Juni für erheblich erklärt. Die aktuelle Regelung sieht für Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent vor. Bei Auf- und Umzonungen sowie Quartierplanungen wird von Investorinnen und Investoren eine Abgabe von 25 Prozent auf den Mehrwert abgeschöpft. Gegen die Erhöhung hat der Hauseigentümerverband um dessen Präsidentin und FDP-Landrätin Christine Frey erfolgreich das Referendum ergriffen.
Christine Frey will, dass mit Investoren weiterhin individuell Mehrwertabgaben beschlossen werden und die Abgaben gezielt vor Ort des Projekts eingesetzt werden. Neben den allgemeinen Argumenten schreibt sie in diesem Wochenblatt in einem Leserbrief, dass das Vorgehen kantonalem Recht widerspreche, und wiederholt damit eines ihrer Kernargumente auf den Abstimmungsplakaten. Sie berufe sich bei dieser Aussage auf die Abgabe bei Neueinzonungen, erklärt Frey. «Bei diesen geht das Münchensteiner Reglement höher als der Kanton. Deshalb ist dies ein Widerspruch.»
Gemäss aktuell geltendem kantonalem Gesetz liegt die Mehrwertabgabe bei Einzonungen in Baselland bei 20 Prozent. Gemäss Absatz 2 des entsprechenden Paragrafen dürfen Gemeinden keine weitergehenden Mehrwertabgaben verlangen. Doch genau diesen Passus hat das Bundesgericht auf Klage der Gemeinde Münchenstein gekippt. Gemeinden dürfen weitergehende Mehrwertabgaben verlangen, eben gerade bei Auf- und Umzonungen. Deshalb muss der Kanton Baselland seine Gesetzgebung überarbeiten. Die überarbeitete Fassung liegt nach der Vernehmlassung aktuell beim Regierungsrat.
«... ist, objektiv beurteilt, schlicht falsch»
Doch die Gemeinde Münchenstein wollte nicht auf den Kanton und deren Neufassung warten, um kein Geld zu verlieren. Gegen einen möglichen Streit mit dem Kanton hat sich der Gemeinderat aber bewusst abgesichert. Er beantragte der Gemeindeversammlung im Dezember einen Passus, der besagt, dass sich die Münchensteiner Regelung bei Einzonungen an der neuen kantonalen Regelung orientieren werde, falls es Widersprüche gibt.
Dieser Passus sei entscheidend, sagt Gemeindeverwalter Stefan Friedli. Er teilt schriftlich mit: «An der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022 wurde die Regelung des Abgabesatzes bei Einzonungen sehr detailliert besprochen und dabei eine Regelung beschlossen, die ausdrücklich sicherstellt, dass es zu keinem Widerspruch zum kantonalen Recht kommt. Diese Tatsache müsste dem Referendumskomitee eigentlich bekannt sein. Die Darstellung des Referendumskomitees, dass diese Neuregelung der Mehrwertabgabe dem kantonalen Recht widerspricht, ist, objektiv beurteilt, schlicht falsch.»
Das sieht auch SP-Landrat Adil Koller so. Er macht sich seit Jahren an vorderster Front für die Mehrwertabgabe stark. «Genau damit das neue Münchensteiner Reglement auf keinen Fall gegen kantonales Recht verstösst, hat die Gemeindeversammlung einen zusätzlichen Passus eingefügt. Damit ist die Sache glasklar.»
Vielmehr ist es so, dass die aktuelle Münchensteiner Regelung mit 40 Prozent Mehrwertabgabe auf Einzonungen dem bestehenden kantonalen Recht widerspricht. Deshalb darf Münchenstein aktuell eine Mehrwertabgabe von «nur» 20 Prozent verlangen. Ob die Falschaussage in der Kampagne des Referendumskomitees womöglich Anlass zu einer Stimmrechtsbeschwerde sein könnte, ist noch unklar.