Helvetia Nostra lässt nicht locker
Trotz der Schlappe vor Bundesgericht sieht die Stiftung ihre Bedenken am Bauvorhaben in Arlesheim als berechtigt.
Das Urteil des Bundesgerichts lässt kaum Raum für Interpretationen: Das Bauvorhaben «La Colline» in Arlesheim ist rechtens. Den Behörden kann man keine schwerwiegenden Fehler nachweisen, die Beschwerde ist abzuweisen, sofern auf die angeführten Punkte eingegangen wurde. Trotzdem fühlt sich die Beschwerdeführerin bestärkt. Helvetia Nostra teilte am vergangenen Freitag mit, man lese das Urteil so, dass die Baubewilligung vollumfänglich zu beachten sei: «‹La Colline› muss und wird sich also selbst bei nachträglich erkannten oder auftretenden Schwierigkeiten an den gesetzten Rahmen halten.» Eine Rechtfertigung für eine «wie auch immer geartete Gefährdung oder Beeinträchtigung der Schwinbach-Aue oder des Goetheanum-Areals» gebe es somit nicht.
Der Rechtsstreit zwischen Helvetia Nostra sowie dem Kanton Baselland als Bewilligungsbehörde und der Steiner AG als Bauherrin von «La Colline» begann im Dezember 2019. Damals ersuchte Helvetia Nostra den Baselbieter Regierungsrat darum, Objekte in den Gebieten der Quartierpläne «Uf der Höchi II», der «La Colline» umfasst, und «Schwinbach Süd» in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde nicht ein. Nach einem Weiterzug stützte das Kantonsgericht diesen Entscheid. Das Bundesgericht beurteilt die Situation in seinem Urteil vom 16. August etwas anders: Helvetia Nostra sei zwar grundsätzlich berechtigt gewesen, ein solches Begehren zu stellen. Das Bundesgericht gewichtete allerdings die Planungssicherheit stärker. In der Folge seien die Nutzungspläne und die Baubewilligung – auch sie waren Teil der Beschwerde – zudem «nicht nichtig», wie Lausanne weiter festhält.
Die Gutachten zu den Schäden kamen zu spät
Im Urteil, das der «Schweiz am Wochenende» und dem «Wochenblatt» vorliegt, heisst es weiter: «Die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sind (...) berücksichtigt worden.» Zwar habe Helvetia Nostra in «ausschweifenden Darstellungen» das Gegenteil darzulegen versucht. Schwerwiegende Verfahrensfehler seien jedoch «nicht ersichtlich». Hinzu komme, dass fast alle Gutachten nach dem Entscheid der Vorinstanz verfasst worden seien – man habe sie deshalb nicht berücksichtigen können. Die Steiner AG teilt auf Anfrage mit, das Bundesgericht stärke den Grundsatz, «dass sich ein Bauherr auf eine rechtskräftig erteilte Baubewilligung verlassen darf». Eine Relativierung dieses Grundsatzes wäre umso gravierender gewesen, als die vorliegende Baubewilligung «auf einer Volksabstimmung von 2013, zwei Kantonsgerichtsurteilen und einem rechtskräftigen Quartierplan beruht». Der Arlesheimer Gemeindepräsident Markus Eigenmann sagt auf Anfrage der «Schweiz am Wochenende», er sei über das Urteil nicht überrascht. Da nun Planungssicherheit herrsche, hoffe er auf einen konstruktiven Dialog zwischen allen Parteien.
IDA will bei «Schwinbach Süd» genau hinschauen
Jennifer Mc Gowan von der Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim (IDA) hält auf Anfrage vom «Wochenblatt» fest: «Es ist eine Tatsache, dass das Naturschutzgebiet durch das Bauprojekt ‹La Colline› schwer geschädigt wurde. Die Schäden sind unbestritten und wurden auch vom Bundesgericht anerkannt.» Die sieben Gutachten von fünf Experten, die vom Bundesgericht nicht berücksichtigt wurden, belegten nicht nur die Schädigung des Naturschutzgebiets, sondern auch, dass seine Gefährdung schon seit Beginn der Quartierplanung bekannt war, sagt Mc Gowan. «Es gibt schon sehr zu denken, dass bei uns ein Naturschutzgebiet ‹sehenden Auges› kaputtgemacht werden darf und dies offenbar keine Konsequenzen hat.»
Die IDA werde sich nun dafür einsetzen, dass beim zweiten Grossbauprojekt «Schwinbach Süd» die Naturschutzgesetze eingehalten würden. 160 Menschen hätten gemeinsam mit der IDA gegen das Bauprojekt Einsprache erhoben, sagt Mc Gowan.