Gigersloch: Gemeinderäten droht saftige Strafe
Das Oberamt Dorneck-Thierstein verfügt eine Strafandrohung gegen den Dornacher Gemeinderat. Gemeindepräsident und Regierungsratskandidat Daniel Urech reicht dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.
In Sachen Gigersloch steht dem Dornacher Gemeinderat das Wasser bis zum Hals: Das Oberamt Dorneck-Thierstein hat das von Anwohnern eingereichte Vollstreckungsgesuch in einigen Punkten gutgeheissen und die Strafandrohung verhängt. Den Mitgliedern des Gemeinderates drohen bei einer Zuwiderhandlung Bussen bis 10000 Franken.
Gemäss der Verfügung dürfen sie nicht einmal «dulden», dass im Aussenbereich Mobiliar genutzt wird oder eine Bewirtschaftung stattfindet. In der Verfügung heisst es: «Es wird der Einwohnergemeinde Dornach als Eigentümerin des Clublokals Gigersloch unter Androhung der Bestrafung der Gemeinderäte als deren Organ untersagt, im Aussenbereich des Clublokals Gigersloch Dornach Mobiliar aufzustellen, zur Verfügung zu stellen, zu nutzen oder zu dulden oder diesen Bereich sowie den gesamten Aussenbereich zur Bewirtschaftung von Gästen des Clublokals Gigersloch sonstwie zu benützen, zur Verfügung zu stellen oder zu dulden.» Bei Zuwiderhandlung werde der Bau-, Werk- und Planungskommission wie auch der Einwohnergemeinde Dornach der Strafartikel von Art. 292 StGB ausdrücklich angedroht. Dieser besagt: Wer der erlassenen Verfügung zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis 10000 Franken bestraft.
Restaurant hätte nie geführt werden dürfen
Die Aussenwirtschaft beim Clublokal Gigersloch war während Jahrzehnten vom SC Dornach (respektive vom Wirt als Unterpächter) betrieben worden. Dies entspreche nicht der ursprünglichen Baubewilligung – in der Zone für öffentliche Anlagen dürfe kein Restaurant geführt werden, stellte sich später heraus. Anwohner führten Beschwerde; und das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn forderte die Gemeinde Dornach auf, dem illegalen Zustand ein Ende zu setzen. Dies sei nicht erfolgt, bemängelten die Anwohner und forderten die Zwangsvollstreckung. Sie stellten beim Clublokal immer wieder eine Aussenwirtschaft fest. Der Dornacher Gemeinderat meinte zu seiner Verteidigung, dass er den Betrieb im Clublokal Gigersloch nicht dauernd überwachen könne. Die Beschwerdeführer hingegen kamen zum Schluss, dass es wohl eher am Willen fehlte. Ihr Anwalt, Dominique Erhart, weist in seiner Stellungnahme an das Oberamt darauf hin, dass ein Gemeinderatsmitglied als Trainer und als Vorstandsmitglied des SC Dornach im Gigersloch ein- und ausgehe.
Der Verfügung des Oberamtes ist zu entnehmen, das Vollstreckungsgesuch sei nicht zu früh eingeleitet worden. Denn die Gemeinde habe erst nach Einreichung des Verfahrens durchgesetzt, dass das Mobiliar im Aussenbereich des Clublokals Gigersloch entfernt wurde.
Aus der Verfügung geht zudem hervor, dass der Gemeinderat als Organ der Gemeinde in der Verantwortung stehe. Sprich: Bei einem Strafverfahren muss er den Kopf hinhalten. Sollte es zu einer Busse kommen, würde der Gemeinderat dann wohl auf den neuen «Gebrauchsleihe-Vertrag» mit dem SC Dornach zurückgreifen. Darin ist festgehalten: «Falls die Verleiherin im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsobjekts von Dritten belangt wird, verpflichtet sich der Entlehner, die Verleiherin für jegliche Ansprüche vollumfänglich schadlos zu halten.»
«Entscheid des Oberamtes ist nicht rechtmässig»
Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) hat die Verfügung des Oberamtes diese Woche beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn angefochten. Damit erziele man eine «aufschiebende Wirkung», sagte er an der Gemeinderatssitzung vom Montag. Statthalter Daniel Müller (FDP) hatte sich nach dem «Sinn dieses Verfahrens» erkundigt. Er brachte zum Ausdruck, dass er über die Strafandrohung besorgt sei.
Die Beschwerde habe Erfolgsaussichten, meinte Urech und fügte an: «Der Entscheid des Oberamtes ist nicht rechtmässig.» Die Gemeinderäte nahmen dies am Montag unter Verschiedenem zur Kenntnis. Entscheiden dürften sie an ihrer nächsten Sitzung; sollten sie den Gang vor das Verwaltungsgericht ablehnen, würde man die Beschwerde wieder zurückziehen, sagte Verwaltungsleiterin Sarah-Maria Kaisser. Aufgrund der zehntägigen Frist sei Handeln angesagt gewesen; die Verfügung des Oberamtes datiert vom 29. August.