Betreuer von Flüchtlingen wird freigesprochen

Ein Betreuer der Firma ORS soll im Jahr 2020 zwei Jugendliche unsittlich berührt haben. Das Gericht hat seinen Aus­sagen mehr geglaubt als denjenigen der jungen Flüchtlinge.

«Ich bin halt ein lockerer Typ, aber das hat sich immer in Grenzen gehalten. Es war mir schon klar, dass es Minderjährige sind», betonte der 31-jährige Mann am Dienstag vergangener Woche vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz. Ende 2020 arbeitete er für die ORS Service AG als Betreuer für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylzentrum Reinach am Kägen­hofweg. Aus dieser Zeit stammen auch die Vorwürfe: Er soll damals einen 15-jährigen Flüchtling sexuell belästigt haben, einen weiteren 17-Jährigen gar am Penis über der Hose berührt haben.

Der 31-Jährige beteuerte vor Gericht, die Vorwürfe stimmten nicht. Auch habe er beim Spielen und Raufen mit den Jungs sicher nicht einen Penis versehentlich berührt. «Unabsichtlich passiert das nicht», meinte er.

Die Flüchtlinge konnten vor Gericht nicht befragt werden, weil sie nicht mehr auffindbar sind. Den Stein ins Rollen brachte erstaunlicherweise eine Strafanzeige des 31-Jährigen selber: Im Dezember 2020 nahm er einem der jungen Männer den Tabak weg, weil dieser im Zimmer geraucht hatte. Daraufhin gab es Streit und der 15-Jährige biss den Betreuer in die Hand. Letzterer schlug den Flüchtling daraufhin auf den Hinterkopf. «Ich habe mich nur gewehrt», sagte der 31-Jährige dazu vor Gericht.

Staatsanwältin Evelyn Kern fand hingegen, die Obhutsfunktion des Mannes vermöge keine Schläge zu rechtfertigen, er sei wegen der Tätlichkeit zu bestrafen. Die sexuellen Übergriffe seien von den jungen Männern schlüssig geschildert worden, der 31-Jährige sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten zu verurteilen. Ausserdem müsse das Gericht bei solchen Delikten zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit jugendlichen Menschen verhängen.

Aussagen der jungen Männer überzeugen nicht

Verteidiger Reto Gantner hingegen forderte für seinen Mandanten Freisprüche: Die Aussagen der Betroffenen seien nicht überzeugend. Auch hätten sie sich über seinen Mandanten lustig gemacht und ihn auch öfters in den Hintern getreten, könnten sich also durchaus wehren. «Es sind junge Männer, die haben ihre Rituale und Verhaltensweisen», so Gantner. Auch sei bei einem der Männer äusserst unsicher, ob er tatsächlich 17 Jahre alt sei: Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Abhängigen beziehe sich aber explizit nur auf 16- bis 18-Jährige.

Einzelrichter Andreas Schröder fällte schliesslich einen kompletten Freispruch, betonte aber auch, die Abwägung der widersprechenden Aussagen sei schwierig gewesen. Insgesamt hätten aber die Aussagen der jungen Männer nicht überzeugt. Diverse Widersprüche in deren Aussagen führten deshalb zu einem Freispruch. Allerdings sei auch der 31-jährige Angeklagte völlig glaubwürdig gewesen.

Klar nachgewiesen sei der Biss in die Hand: Ein Securitas-Angestellter habe die Verletzung gesehen und auch geschildert, dass der 15-Jährige danach weiterhin auf den Betreuer losgehen wollte. Mit dem Schlag auf den Kopf des Jungen habe er sich bloss gewehrt, dies falle unter erlaubte Notwehr. Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch noch weiterziehen.

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